
Die Abgeltungssteuer: Das Steuergeschenk der Reichen. Auf Kapitalerträge wie Zinsen oder Dividenden müssen Anleger Abgeltungssteuer zahlen. Alle Steuerzahlen müssen zu dem Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer zusätzlich 25 Prozent auf ihre Kapitalerträge zahlen. Dabei wird der gleiche Steuersatz für Arm und Reich erhoben, daher kommt der negativ betitelte Ausdruck ,,Steuergeschenk der Reichen’’.
Dennoch gibt es zahlreiche Fälle, die von der Abgeltungssteuer befreit sind. Welche das sind, was die Abgeltungssteuer ist, wer Abgeltugssteuerpflichtig ist und wie du sie überhaupt berechnen und bezahlen musst, erklären wir dir im Folgenden.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Wöchentlicher Newsletter über Finanzen
- 2 Das Wichtigste in Kürze
- 3 Hintergründe: Was ist die Abgeltungssteuer
- 3.1 Was ist die Abgeltungssteuer?
- 3.2 Wie hoch ist die Abgeltungssteuer und welche zusätzlichen Abgaben gibt es?
- 3.3 Worauf fällt die Abgeltungssteuer an und wer ist Abgeltungssteuerpflichtig?
- 3.4 Wie zahle ich die Abgeltungssteuer?
- 3.5 Wird die Kirchensteuer automatisch abgezogen?
- 3.6 Wie kann man alte Aktiengewinne steuerfrei verkaufen?
- 3.7 Wie nutze ich meinen Freibetrag?
- 3.8 Wie werden ausländische Kapitalerträge behandelt?
- 4 Fazit
Das Wichtigste in Kürze
- Die Abgeltungssteuer wird seit 2009 auf alle Kapitalerträge erhoben, die den Freibetrag von 801 Euro übersteigen.
- Jeder Sparer muss eine Abgeltungssteuer von 25 % plus dem Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer leisten, der Kapitalerträge aus bestimmten Formen erschließt.
- Auch auf Kapitalerträge, die bei ausländischen Banken realisiert werden, werden Abgeltungssteuern erhoben.
Hintergründe: Was ist die Abgeltungssteuer
Im nachstehenden Text erklären wir dir alles nötige, was du über die Abgeltungssteuer wissen solltest. Bist du abgeltungssteuerpflichtig? Wie bezahlst du die Abgeltungssteuer und was ist überhaupt die Abgeltungssteuer?
Was ist die Abgeltungssteuer?
Die Abgeltungssteuer wurde in Deutschland eingeführt, um einen konkurrenzfähigen Steuersatz im internationalen Wettbewerb schaffen zu können. In der Steuererklärung müssen die Kapitalerträge danach in der Regel nicht mehr angegeben werden. Das ist auch der Grund für den Namen ,,Abgeltungssteuer’’ da die Kapitalerträge mit der Abgeltungssteuer entsprechen dem Namen, ohne Steuererklärung abgegolten sind. (1)
Wie hoch ist die Abgeltungssteuer und welche zusätzlichen Abgaben gibt es?
Im Folgenden verdeutlichen wir die Abgeltungssteuer mit den zusätzlichen Abgaben an einem Rechenbeispiel.
Rechenbeispiel:
- Solidaritätszuschlag auf die Abgeltungssteuer
5,5% von 25% = 1,375%
- Kirchensteuer auf die Abgeltungssteuer
9% von 25% = 2,2%
8% von 25% = 1,96%
Wir wollen dir nochmal an einem realen Zahlenbeispiel die Funktion in der Realität zu verdeutlichen.
Anna wohnt in Hamburg und ist katholisch, somit muss sie 9 Prozent Kirchensteuer zahlen. Nehmen wir an, Anna hat ihre Aktien verkauft und kann einen Gewinn von 10.000 Euro verbuchen.
Rechenbeispiel:
- 10.000€ x 0,25 (25% Abgeltungssteuer) = 2500€
- 2.500€ x 0,09 (9% Kirchensteuer) = 225€
- 2.500€ x 0,055 (5,5% Soli) = 137,50€
Für Anna bedeutet das, dass sie 2.862,50€ (2.500€+225€+137,50€) Steuern zahlen muss.
Worauf fällt die Abgeltungssteuer an und wer ist Abgeltungssteuerpflichtig?
- Kapitallebensversicherung
- Aktien
- Bankeinlagen
- Anleihen
- Fonds
- Finanzinnovationen und Zertifikate ohne Kapitalgarantie
Zuerst gibt es die Abgeltungssteuer auf Kapitallebensversicherung. Werden die Kapitalerträge aus der Versicherung vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt, oder besteht der Vertrag zwischen dir und der Versicherung weniger als 12 Jahre, so musst du 25 % Abgeltungssteuer auf den jeweiligen Betrag zahlen.
Als Nächstes werden auch auf Dividenden und ausgezahlten Kursgewinnen von Aktien die Abgeltungssteuer erhoben, die Haltungsdauer ist dabei irrelevant. Ähnlich verhält es sich bei realisierten Zinsen aus Bankeinlagen ab dem Jahr 2009. Gleiches zählt auch für Zinsen und Kursgewinnen von Anleihen.
Auch bei Fonds wird die Abgeltungssteuer erhoben. Auf Dachfonds wird erst nach Ende der Laufzeit die Abgeltungssteuer erhoben. Bei Investmentfonds wird die Abgeltungssteuer erhoben, unabhängig, ob diese ausgeschüttet oder wieder angelegt wurden.
Als Letztes gibt es noch die Abgeltungssteuer von 25 Prozent auf Gewinne aus Anlagen, wie Zertifikaten mit oder ohne Kapitalgarantie. (2)
Wie zahle ich die Abgeltungssteuer?
Wird die Kirchensteuer automatisch abgezogen?
Wie kann man alte Aktiengewinne steuerfrei verkaufen?
Beim Aktienverkauf gilt das ,,FiFo-Prinzip’’. Das bedeutet ,,first in, first out’’, also die Aktien, die als erstes gekauft wurden, werden auch als erstes verkauft. (4) Du kannst dir das wie einen Trichter vorstellen. Das was du zuerst in den Trichter hineingibst kommt unten auch als Erstes wieder raus. Dieses Prinzip kannst du zu deinem Vorteil nutzen.
Ein Praxisbeispiel:
Du hast 2008 100 Aktien von Microsoft gekauft und weitere 100 Aktien von Microsoft im Jahr 2009. Nun möchtest du 150 Microsoft-Aktien verkaufen. Das bedeutet für dich, dass du 100 Aktien steuerfrei verkaufen kannst und die Abgeltungssteuer nur auf die 50 Aktien erhoben werden, die du im Jahr 2009 erworben hast.
Wie nutze ich meinen Freibetrag?
Des weiteren ist es dir möglich deine positiven Einkünfte aus deinen Anlagen mit den Verlusten aus Anlagen verrechnen. Ein Praxisbeispiel dazu ist folgendes: Du verkaufst eine Aktie und machst damit Verlust, diesen Verlust kannst du nun mit Kursgewinnen aus anderen Aktien verrechnen.
Wie werden ausländische Kapitalerträge behandelt?
Fazit
Die Abgeltungssteuer von 25 Prozent wird inklusive des Solidaritätszuschlages und der Kirchensteuer seit 2009 auf sämtliche Kapitalerträge von inländischen und ausländischen Banken erhoben.
Während die Abgeltungssteuer bei inländischen Banken automatisch an das Finanzamt überführt werden und somit nicht mehr in deiner Steuererklärung aufgeführt werden müssen, wird die Abgeltungssteuer von ausländischen Banken nicht einbehalten, somit musst du diese in der Steuererklärung angeben.
Aktiengewinnen können steuerfrei verkauft werden, sofern sie vor dem Jahr 2009, also bis Ende 2008 erworben wurden. Des weiteren wurde ein Freibetrag in Höhe von 801 € für Einzelpersonen und 1.602 € für verheiratete Personen festgelegt. Es ist dir möglich deine Verluste mit deinen Gewinnen zu verrechnen und so den Freibetrag für dich nutzen zu können.
Bildquelle: demidko/ Unsplash
Einzelnachweise (4)
1.
Finanzscout.de: Abgeltungssteuer
Quelle
2.
Finanztip.de: So funktioniert die Abgeltungssteuer, Udo Reuß, 23.04.2020
Quelle
3.
Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz: Einkommensteuergesetz (EStG)
§ 32d Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen, 2018
Quelle
4.
Logistikknowhow.com: Lagerstrategier-LIFO vs. FIFO, TUP Redaktion, 15.07.2013
Quelle