
Das Arbeitszeitgesetz sieht vor, dass du bereits nach 6 Stunden Arbeit eine Pause von 30 Minuten nehmen sollst. Nach 9 Stunden Arbeitszeit kannst du 45 Minuten Pause nehmen. Hast du festgelegte Pausen, solltest du die Pause stets wahrnehmen, da du nicht freiwillig darauf verzichten darfst, es sei denn, im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag sind andere Vereinbarungen (16).
Die Einhaltung der Arbeitszeit ist nicht immer leicht für jeden Mitarbeiter. Daher schauen wir hier in die Gesetzeslage, um dir einen möglichen Weg herauszusuchen. In diesen Ratgeber möchten wir die wesentlichen Themen des Arbeitszeitgesetzes näher bringen und wichtige Fragen beantworten.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Wöchentlicher Newsletter über Finanzen
- 2 Das Wichtigste in Kürze
- 3 Hintergründe: Was du über das Arbeitszeitgesetz wissen solltest
- 3.1 Wie viele Stunden dürfen Arbeitnehmer in der Woche arbeiten?
- 3.2 Was gilt als Arbeitszeit?
- 3.3 Was ist eine Pause?
- 3.4 Gibt es Ruhezeiten und verpflichtende Pausen?
- 3.5 Ist Arbeit an Sonn- und Feiertagen verboten?
- 3.6 Was ist bei Nachtarbeit zu beachten?
- 3.7 Wenn der Arbeitgeber gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt?
- 4 Fazit
Das Wichtigste in Kürze
- Im Grunde hat jeder Mitarbeiter Anspruch nach acht Stunden Arbeit auf 11 Stunden Erholung bevor wieder die Arbeit aufgenommen wird.
- Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter mehr als 10 Stunden am Tag arbeiten lassen, riskieren ein Bußgeld von 15.000,00 €.
- Das Aufsichtsamt bzw. die Gewerbeaufsicht oder Amt für Arbeitsschutz überprüft die Einhaltung der Arbeitszeit, indem der Arbeitgeber zum Beispiel, die Aufzeichnungen bei Überstunden vorlegt.
Hintergründe: Was du über das Arbeitszeitgesetz wissen solltest
Nachfolgend haben wir alle wichtigen Themen des Arbeitszeitgesetzes für dich beantwortet. Bevor du direkt zur Beantwortung deiner Frage gehst, kann es Sinn ergeben, sich mit diesen Punkten auseinanderzusetzen. Wir haben die wesentlichen Informationen herausgesucht und erläutert.
Wie viele Stunden dürfen Arbeitnehmer in der Woche arbeiten?
Zeit | Rahmenbedingungen | |
---|---|---|
Pro Tag | Der Arbeitnehmer darf grundsätzlich nicht mehr als acht Stunden am Tag arbeiten. Davon ist die Pause unberücksichtigt. Aber es besteht dennoch die Möglichkeit die Arbeitszeit zu verlängern, und zwar ist das der Fall, wenn innerhalb von 6 Monaten, die durchschnittlich Arbeitszeit an Werktagen bei acht Stunden am Tag bleibt (4).
Sollte morgens um 7 Uhr deine Arbeitszeit beginnen, so müsste sie um 15:30 Uhr spätestens enden. Dabei werden 8 Stunden als Arbeitszeit betrachtet und um 30 Minuten gemindert, aufgrund einer Mittagspause (5). |
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Pro Woche | Die maximal Arbeitszeit pro Woche beträgt 48 Stunden, bezogen auf 48 Wochen im Jahr. Da der Mitarbeiter 4 Wochen Urlaubsanspruch hat. Somit darf der Mitarbeiter maximal 2.304 Stunden im Jahr arbeiten.
Es besteht bei besonderen Situationen, die Ausnahme für den Arbeitgeber die Arbeitszeit für Arbeitnehmer zu verlängern. Allerdings dürfen zehn Arbeitsstunden am Tag auf gar keinen Fall überzogen werden. |
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Zehn-Stunden-Tag | Um maximal weitere 2 Stunden darf verlängert werden, wenn der Mitarbeiter 8 Stunden gearbeitet hat. Somit kann es vorübergehend vorkommen, dass eine zulässige Wochenarbeitszeit von 60 Stunden besteht. Aber der Arbeitgeber muss darauf achten, das in den übrigen Monaten die Arbeitszeit ausgeglichen wird.
Das heißt, das innerhalb der nächsten 6 Monate oder 24 Wochen regelmäßig nicht mehr als 8 Stunden gearbeitet werden darf. Sollte sogar wegen Krankheiten oder anderen Ausfällen, keiner mehr verfügbar sein, darf auch dann nicht die 10 Stunden Arbeitszeit verlängert werden. |
Darüber hinaus muss der Arbeitgeber dokumentieren, wann es zu mehr als 8 Stunden Arbeitseinsatz kam und es zwei Jahre aufbewahren(6). Damit kann die Aufsichtsbehörde ihren Kontrollauftrag problemlos durchführen. Hierzu kann auch der Stundennachweis vorgelegt werden. Die Arbeitszeiten werden in einem Stundennachweis erfasst. Daraus ergibt sich dann die Lohnabrechnung.
Die Verdienstbescheinigung bringt gegenüber der Lohnabrechnung den Vorteil, dass nicht sämtliche steuerlichen Daten ersichtlich sind. Zudem verfügt es über eine lange Gültigkeit und kann mehrfach genutzt werden.
Was gilt als Arbeitszeit?
Arbeitsweg: Generell gehört der Arbeitsweg nicht zur Arbeitszeit, da der Mitarbeiter sich während der Reise entspannen kann(1). Daher sind Arbeitswege im öffentlichen Verkehr überwiegend keine Arbeitszeit. Sollte der Mitarbeiter mit der Arbeit auf dem Arbeitsweg tätig werden, zum Beispiel im Zug oder im Flugzeug, kann er es als Arbeitszeit werten.
Aufgrund der Ansammlung von Autos und Lkws und die damit eingehende Umweltverschmutzung, ergibt es durchaus Sinn für Mitarbeiter mit dem Fahrrad zur Arbeit zu fahren. Nicht nur das sich Angestellte sportlich fit halten, zudem werden die Kosten steuerrechtlich abgesetzt.
Bei dem Kauf oder Leasen eines Fahrrad, solltest du dir bewusst machen, dass die Anschaffung mit erheblichen Kosten verbunden ist. Daher stiftet das Abschließen einer Fahrradversicherung möglicherweise Sinn.
Auch sollte er die Arbeit als Arbeitszeit bestimmen, wenn er mit dem Fahrzeug zum Einsatzort anfährt. Wenn du öfters mit dem Flugzeug fliegst, interessiert dich möglicherweise das Thema Auslandskrankenversicherungen. Gerade in exotischen Ländern steigt die Wahrscheinlichkeit der Ansteckung einer gefährlichen Krankheit.
Möglicherweise ist bereits eine einfache EU-Krankenversicherung sinnvoll, wenn es zum längeren Aufenthalt in den europäischen Ländern kommt. Medizinische Kosten, insbesondere im Notfall und der Rücktransport können finanziert werden.
Umkleiden: Im Grunde ist das Umziehen in der Umkleide keine Arbeitszeit. Bestimmt der Arbeitgeber dennoch eine bestimmte Arbeitskleidung im Betrieb und die Mitarbeiter sind angehalten sich umzuziehen, so kann das Umziehen der Kleidung als Arbeitszeit gewertet werden(2).
Was ist eine Pause?
Nach sechs Stunden Arbeit musst du spätestens eine Pause von 30 Minuten nehmen. Alternativ kannst du es auch splitten in zweimal 15 Minuten Pause. Nach neun Stunden Arbeitszeit darf der Mitarbeiter 45 Minuten Pause nehmen(16).
Gibt es Ruhezeiten und verpflichtende Pausen?
Das beinhaltet, dass Doppelschichten nicht gestattet sind. Dennoch besteht die Möglichkeit des Einsatzes einer Doppelschicht, wenn in der Summe beider Schichten, die Arbeitszeit von 8 bzw. 10 Stunden nicht überzogen wird.
Abweichend davon dürfen in einigen Branchen, wie im Krankenhausbetrieb, die Ruhezeit um eine Stunde gekürzt werden, und zwar zwischen zwei Schichten. Zur Ruhezeit gehört u. a. auch die Rufbereitschaft. Allerdings nicht die Arbeitsbereitschaft und Bereitsschaftsdienst. Genaue Details zur Arbeitszeitgestaltung sind aus dem Arbeitszeitgesetz zu entnehmen.
Ist Arbeit an Sonn- und Feiertagen verboten?
Dazu gehört der Krankenhausbetrieb, Pflegeinstitutionen, Gastronomie und Hotels, kulturelle Angebote wie Museen, Theater und Kino, aber auch Tankstellen und viele mehr, die am Sonntag geöffnet haben. Dennoch haben Mitarbeiter dieser Branchen auch einen besonderen Arbeitsschutz, nicht jeden Sonntag im Jahr zu arbeiten.
Mindestens 15 Sonntage pro Jahr müssen frei sein.
Sondern sie haben das besondere Recht, an 15 Sonntagen im Jahr freizuhaben. Die Arbeitszeiten der Lkw-Fahrer dürfen um 2 Stunden vorverlegt werden. Auch hier muss der Arbeitgeber die Arbeitsstunden an Sonn- und Feiertagen dokumentieren.
Was ist bei Nachtarbeit zu beachten?
Weiterhin erhalten die Beschäftigten, die Nachtarbeit leisten einen zusätzlichen Lohnzuschlag oder angemessene vergütete Freizeit (11). Zudem darf der Beschäftigte sich unentgeltlich medizinisch untersuchen lassen. Wenn dem betrieblich nichts entgegensteht, kann auf einen Tagesarbeitsplatz gewechselt werden.
Insbesondere gehört die Arbeitstätigkeit in der Nacht zu den belastenden Berufsausübungen. Aus diesem Grunde soll die Arbeitsgestaltung nach arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen geführt werden(12). Weiterhin können Abweichungen durch Tarifverträge(14) oder durch Zustimmung der Aufsichtsbehörde erfolgen(15).
Wie lange muss man nach einer Nachtschicht freihaben?
Nach der Nachtschicht sollte der Mitarbeiter mindestens 11 Stunden sich erholen können. Problematisch kann es sein, wenn es zum Schichtwechsel kommt. Hier kann die Ruhezeit nicht eingehalten werden, wenn beispielsweise die Spätschicht um 20 Uhr endet und die Frühschicht um 6 Uhr startet.
Bei Verstößen an Sonn- und Feiertagen wird das Gewerbeaufsichtsamt oder die Arbeitsschutzämter aktiv. Auch kann bei jeglichen Verstößen eine Meldung der Arbeitnehmer sich als wirkungsvoll erweisen.
Wenn der Arbeitgeber gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt?
Verstöße im Arbeitsvertrag: Wenn im Arbeitsvertrag, Arbeitszeiten vereinbart werden, die über die Höchstgrenzen hinaus gehen, sind sie teilweise ungültig. Sie müssen angepasst werden. In diesen Fall treten die Höchstgrenzen des Arbeitsgesetzes in Kraft. Das Bundesarbeitsgericht hatte in einem solchen Fall eine Anpassung der Arbeitsstunden gefordert.
Der Arbeitnehmer hatte eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag 10,5 Stunden am Tag zu arbeiten, die Woche 52,5 Stunden. Es wurde eine Anpassung durchgesetzt, die 48 Stunden Regel trat anstelle der 52,5 Stunden ein. Die Überstunden mussten auch bezahlt werden, in Höhe von 8.000,00 €.
Ordnungswidrigkeit: Es kann zu einer Geldbuße von bis zu 15.000,00 € kommen, sobald der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer mehr als 10 Stunden arbeiten lässt oder nicht einschreitet, indem er es duldet.
Auch kann der Mitarbeiter die Arbeitsleistung verweigern, wenn der Arbeitgeber ihm zu mehr Arbeitsleistung auffordert, da die Arbeit als unzulässig gilt(9).
Vergütung der Überstunden: Hast du mehr gearbeitet, als es im Arbeitsvertrag steht, hast unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf die Mehrarbeit.
Fazit
Es ist immer gut zu wissen, was gut für seine Gesundheit ist. Daher ergibt es durchaus Sinn Arbeitszeiten zu hinterfragen, damit es nicht zu Unzufriedenheit, Erschöpfung oder sogar Burnout kommt. Um diesen Stresspegel zu entkommen, hat der Gesetzgeber im Arbeitszeitgesetz Höchstgrenzen für Arbeitszeiten festgelegt.
Es hat durchaus Sinn, gerade wer sich ständig erschöpft fühlt seine Tätigkeiten zu hinterfragen. Natürlich ist der Gang zum Chef nicht immer leicht, aber es besteht die Möglichkeit die Aufsichtsbehörde zu informieren, die sehr wohl wirkungsvoll sein kann.
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Einzelnachweise (16)
1.
BAG, Urteil vom 11. Juli 2006, Az. 9 AZR 519/05. Abgerufen vom 08.01.2021.
Quelle
2.
BAG, Urteil vom 19. September 2012, Az. 5 AZR 678/11. Abgerufen vom 08.01.2021.
Quelle
3.
Arbeitszeitgesetzt § 5 Absatz 1 ArbZG. Abgerufen vom 08.01.2021.
Quelle
4.
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer.Abgerufen vom
Quelle
5.
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)§ 4 Ruhepausen.Abgerufen vom 08.01.2021.
Quelle
6.
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)§ 16 Abs. 2 Aushang und Arbeitszeitnachweise. Abgerufen vom 08.01.2021.
Quelle
7.
Arbeitszeitgesetz (ArbZG) § 9 Sonn- und Feiertagsruhe. Abgerufen vom 08.01.2021.
Quelle
8.
https://www.bag-urteil.com/24-08-2016-5-azr-129-16/. Abgerufen vom 09.01.2021.
Quelle
9.
Arbeitszeitgesetz (ArbZG) § 22 Bußgeldvorschrifte. Abgerufen vom 09.01.2021.
Quelle
10.
Arbeitszeitgesetz (ArbZG) § 6 (2) Nacht- und Schichtarbeit.Abgerufen vom 09.01.2021.
Quelle
11.
Arbeitszeitgesetz (ArbZG) § 6 (5) Nacht- und Schichtarbeit.Abgerufen vom 09.01.2021.
Quelle
12.
Arbeitszeitgesetz (ArbZG) § 6 (1) Nacht- und Schichtarbeit.Abgerufen vom 09.01.2021.
Quelle
13.
Nacht- und Schichtarbeit, Gestaltung der Arbeitszeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Abgerufen vom 09.01.2021.
Quelle
14.
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)§ 7 Abweichende Regelungen.Abgerufen vom 09.01.2021.
Quelle
15.
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)§ 15 Bewilligung, Ermächtigung.Abgerufen vom 09.01.2021.
Quelle
16.
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)§ 4 Ruhepausen. Abgerufen vom 09.01.2021.
Quelle