
Viele Arbeitnehmer und auch Selbstständige müssen heutzutage aufgrund ihres Berufes zwischen zwei Standorten pendeln. Wenn der eigentliche Wohnsitz also in Berlin, der Arbeitsplatz aber vorwiegend in Hamburg ist, wird ein zweiter Haushalt benötigt. Die dabei entstehenden Aufwendungen als Werbungskosten beziehungsweise als Betriebsausgaben bei Selbstständigen können jedoch steuerlich abgesetzt werden.
Diese aus betrieblichen Anlass notwendige Begründung eines zweiten Haushalts wird als doppelte Haushaltsführung bezeichnet (1). Stellt sich nun die Frage, welche Voraussetzungen dafür nötig sind und was außerdem beachtet werden muss. In diesem Beitrag möchten wir auf dieses Thema genauer eingehen und dir alle Fragen zur doppelten Haushaltsführung beantworten.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Wöchentlicher Newsletter über Finanzen
- 2 Das Wichtigste in Kürze
- 3 Hintergründe: Was sind Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung und was muss noch beachtet werden?
- 3.1 Wie lauten die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung?
- 3.2 Bei welchen beruflichen Gründen zählt eine doppelte Haushaltsführung?
- 3.3 Was ist bei einem eigenen Hausstand wichtig?
- 3.4 Wie wird der Erstwohnsitz bestimmt?
- 3.5 Welche Kosten können von der Zweitwohnung steuerlich abgesetzt werden?
- 3.6 Wie hoch ist der Kostenersatz durch den Arbeitgeber?
- 4 Fazit
Das Wichtigste in Kürze
- Aufwendungen für eine Zweitwohnung, die aus beruflichen Gründen neben dem Hauptwohnsitz besteht, können zu großen Teilen steuerlich abgesetzt werden.
- Damit eine solche doppelte Haushaltsführung anerkannt wird, müssen vier wesentliche Punkte erfüllt sein. Nur dann erfolgt eine Kostenbeteiligung seitens des Finanzamtes.
- Zu den absetzbaren Kosten für eine Zweitwohnung zählen vor allem Unterkunfts- und Verpflegungskosten, Umzugskosten und sämtliche Fahrtkosten.
Hintergründe: Was sind Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung und was muss noch beachtet werden?
Wie lauten die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung?
- Der zweite Wohnsitz wird aus beruflichen Gründen benötigt.
- Dein Beschäftigungsort muss für dich schneller von der Zweitwohnung erreichbar sein, als von deinem Hauptwohnsitz.
- Du führst einen eigenen Hausstand in deinem Hauptwohnsitz und beteiligst dich dort an den laufenden Kosten (3).
- Der Hauptwohnsitz stellt hierbei deinen Lebensmittelpunkt dar.
Es liegt nur dann ein eigener Hausstand vor, wenn alle vier Bedingungen zugleich erfüllt werden können. Nur unter diesen Bedingungen wird eine doppelte Haushaltsführung anerkannt und es können so einige der dabei entstehenden Kosten in der Steuererklärung abgesetzt werden.
Bei welchen beruflichen Gründen zählt eine doppelte Haushaltsführung?
- Änderung des Beschäftigungsortes
- Änderung des Arbeitsplatzes
- Beginn eines Beschäftigungs- oder Dienstverhältnisses abseits der bisherigen Wohnumgebung
Ebenfalls kann eine doppelte Haushaltsführung aus private Gründen anerkannt werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn du deinen Hauptwohnsitz von deinem Beschäftigungsort weg verlegst, sodass du einen Zweithaushalt an deinem Beschäftigungsort benötigst. (4)
Was ist bei einem eigenen Hausstand wichtig?
Finanzielle Beteiligung
Laut dem Bundesfinanzministerium (BMF) gibt es eine sogenannte Bagatellgrenze für die monatlich anfallenden Kosten des eigenen Hausstandes. Diese muss mindestens 10 Prozent betragen. Zu den Kosten gehören Miete, Mietnebenkosten, Ausgaben für Nahrung und weitere Dinge des täglich notwendigen Bedarfs.
Ein besonderer Fall stellen volljährige Kinder dar, die als Hauptwohnsitz ein Zimmer in ihrem Elternhaus angeben. Das unentgeltliche Wohnen im Elternhaus wird bei der doppelten Haushaltsführung nicht berücksichtigt. Es sei denn, die Person kann einen Nachweis vorlegen, dass sie sich mit mindestens 10 Prozent an den laufenden Kosten beteiligt. Als Nachweis zählen hier beispielsweise Kontoauszüge.
Unzumutbarkeit des täglichen Pendelns
Sollte dein Hauptwohnsitz nicht auffällig weit von deiner Tätigkeitsstelle entfernt und Zwischenfahrten zumutbar sein, ist es eher unwahrscheinlich, dass du Kosten für deinen Zweitwohnsitz steuerlich absetzen kannst. Die Entfernung stellt hierbei nämlich nicht das einzige Kriterium dar.
(Bildquelle: Schwoaze/ Pixabay)
Eine gute Anbindung an den Straßenverkehr mit dem Auto und/oder die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel spielen eine Rolle. Der Bundesfinanzhof entscheidend individuell darüber, ob ein tägliches Pendeln zwischen dem Hauptwohnsitz und des Beschäftigungsortes zumutbar ist oder nicht. Eine konkrete Richtlinie existiert hierfür nicht. (5)
Wie wird der Erstwohnsitz bestimmt?
Bei Alleinstehenden zählt die persönliche Bindung. Der Hauptwohnsitz muss mindestens zweimal im Jahr aufgrund des dortigen Lebenspartners, der Eltern und/oder Verwandtschaft oder ähnlichen Gründen besucht werden.
Für das Finanzamt ist es nicht von Relevanz, an welchem Ort du mit deinem Haupt- oder Nebenwohnsitz dokumentiert bist. Erst in dem Fall, indem du den Mittelpunkt deines Lebens an deinen Beschäftigungsort verlegst, könnte dir die doppelte Haushaltsführung wieder aberkannt werden.
Ein gesonderter Fall stellt ein eigener Haushalt im Ausland dar. Hierbei muss für das Finanzamt ersichtlich sein, weshalb der Lebensmittelpunkt sich im Ausland befindet. Auch hier wären Lebenspartner und Kinder oder allgemein die Familie nachvollziehbare Gründe. Voraussetzung ist hierbei zudem, dass der Hauptwohnsitz im Ausland durchgehend bewohnt ist.
Welche Kosten können von der Zweitwohnung steuerlich abgesetzt werden?
Unterkunftskosten
Zu den Unterkunftskosten zählen alle Ausgaben, die in der Regel monatlich oder in alternativen Raten-Modellen anfallen. Der Höchstbetrag, den du für diese Kosten monatlich erstattet bekommen kannst, beträgt 1.000 Euro.
Dabei spielt es keine Rolle, ob dein Zweitwohnsitz eine Miet- oder Eigentumswohnung, ein Hotelzimmer oder eine Gemeinschaftsunterkunft ist. Zu den steuerlich absetzbaren Kosten zählen:
- Miete
- Nebenkosten für die Unterkunft (Heizung, Strom, etc.)
- Reinigungskosten
- Sondernutzungskosten (z. B. für den Garten)
- Rundfunkbeitrag
- Grundsteuer und Zweitwohnungssteuer
- Gebäude- und Hausratversicherungen
Allgemein sind dabei die Größe der Unterkunft und die sonst übliche Vergleichsmiete im Ort bei Wohnungen innerhalb Deutschlands irrelevant. Sollte es sich jedoch um eine doppelte Haushaltsführung mit Hauptwohnsitz im Ausland handeln, darf die Größe der Zweitwohnung in Deutschland ausschließlich maximal 60 Quadratmeter betragen.
Einrichtungsgegenstände
Neben den limitiert abzugsfähigen Unterkunftskosten kannst du zusätzlich sämtliche Kosten für die erforderliche Einrichtung der Zweitwohnung abziehen. Im Jahr 2019 hat der Bundesfinanzhof festgelegt, dass Aufwendungen für die Wohnungseinrichtung als sonstige Mehraufwendungen unbeschränkt abziehbar sind (6)
Für die Einrichtung und weitere Ausstattung der Zweitwohnung, die als notwendig angesehen werden, kannst du vom Finanzamt maximal 5.000 Euro steuerlich absetzen lassen, ohne den Bedarf zur weiteren Kontrolle als Werbungskosten. So ist es in einem Schreiben von dem Bundesfinanzministerium festgehalten (7). Übersteigen die notwendigen Aufwendungen für die Einrichtung den 5.000-Euro-Rahmen, kannst du dennoch mithilfe von Belegen einen höheren Abzug anfordern.
Wenn du eine (teil-)möblierte Zweitwohnung beziehst, zahlst du in der Regel mehr Miete für die zusätzliche Nutzung der Möbel. Falls dies im Mietvertrag als Möblierungsaufschlag gekennzeichnet ist, kannst du diese Kosten als sonstige Mehraufwendungen absetzen. Sollte das jedoch nicht der Fall sein, muss der Anteil für die Nutzung der Möbel von der Gesamtmiete abgeschätzt werden.
Miete für Autostellplatz
Laut der Finanzverwaltung ist ein Autostellplatz oder eine Garage am Zweitwohnsitz in die auf monatlich 1.000 Euro limitierten Kosten für die Unterkunft inkludiert. Dies bleibt auch dann so, wenn der Stellplatz separat zur Unterkunft angemietet wird. Das Saarländische Finanzgericht legte dafür jedoch Widerspruch ein.
Dieses entschied sich schließlich dafür, die Kosten für einen separat angemieteten PKW-Stellplatz nicht zu den beschränkten Unterkunftskosten, sondern zu den sonstigen als Werbungskosten absetzbaren Mehraufwendungen zu zählen. Somit können die dafür anfallenden Kosten auf die maximal 1.000 Euro Unterkunftskosten obendrein abgesetzt werden. (8)
Fahrtkosten
Ebenfalls können bei einer doppelten Haushaltsführung die Fahrtkosten als abziehbare Mehraufwendungen abgesetzt werden. Zu diesen Fahrtkosten zählen zum einen diejenigen, die bei der ersten und letzten Fahrt einer doppelten Haushaltsführung entstehen. Zum anderen gelten wöchentliche Heimfahrten zum Hauptwohnsitz (und zurück zur Zweitwohnung), auch als Familienheimfahrten bezeichnet, als abziehbare Mehraufwendungen.
Bei der ersten und letzten Fahrt kannst du entscheiden, ob du die tatsächlich entstehenden Kosten abrechnen möchtest oder für jeden gefahrenen Kilometer 30 Cent erhalten willst.
Für Familienfahrten wurde die sogenannte Entfernungspauschale festgelegt, bei der pro Entfernungskilometer 30 Cent abgezogen werden. Bedingung ist jedoch die Fahrt mit einem eigenen Auto und keinem Dienst- oder Firmenwagen.
Seit dieses Jahres können sogar ab dem 21. Entfernungskilometer 35 Cent anerkannt werden (9). Nachweise werden hierfür nicht benötigt, da es eine Pauschale ist. Dennoch empfiehlt es sich, alle Tank-, Zug- oder andere Belege aufzubewahren. Das Finanzamt achtet besonders bei wöchentlich angestrebten Heimfahrten darauf, dass diese auch tatsächlich angetreten worden sind und kann dafür Nachweise anfordern.
Solltest du nicht wöchentlich eine Heimfahrt angetreten haben, kannst du für diese Wochen Telefonkosten für Ferngespräche mit deiner Familie mit einer Höchstdauer von jeweils 15 Minuten anrechnen lassen. Dabei ist es auch möglich, Anteile einer Flatrate-Gebühr oder Grundgebühr absetzen zu lassen.
Verpflegungsmehraufwand
Auch die Verpflegung kann zum Teil abgesetzt werden. Bei beruflich veranlassten Auslandsreisen gibt es für jedes Land gesonderte Pauschbeträge (10), eingeteilt in:
- eine Abwesenheitsdauer von mindestens 24 Stunden je Kalendertag,
- An- und Abreisetag und eine Abwesenheitsdauer von mehr als 8 Stunden je Kalendertag,
- Pauschbetrag für Übernachtungskosten.
Für übliche doppelte Haushaltsführungen innerhalb Deutschlands können für maximal drei Monate nach dem Einzug in die Zweitwohnung am Beschäftigungsort auch Pauschbeträge für die Verpflegung von den Steuern abgesetzt werden. Dabei ist nur die Abwesenheitsdauer vom eigenen Hausstand, also dem Lebensmittelpunkt entscheidend. Folgende Tabelle zeigt, wie die aktuellen Pauschbeträge aufgestellt sind.
Abwesenheit von der Hauptwohnung und der wiederkehrenden Arbeitsstätte | Pauschbetrag |
---|---|
24 Stunden | 28 Euro |
8 bis 24 Stunden und An- und Abreisetage | 14 Euro |
Zu den Abwesenheitszeiten unter 24 Stunden zählen vor allem die Familienheimfahrten. Für An- und Abreisetag können dort jeweils 14 Euro angerechnet werden, wobei keine Mindestabwesenheitsdauer nötig ist (11). Bei anderen Gründen, bei denen du unter 24 Stunden abwesend bist, wird eine Mindestabwesenheitszeit von 8 Stunden vorausgesetzt.
Umzugskosten
Wenn du einen doppelten Haushalt führst, kannst du ebenfalls alle Aufwendungen rund um den Umzug in die Zweitwohnung geltend machen. Dazu gehören nicht nur die Kosten für Umzugshelfer, -kartons und -wagen, sondern auch die Kosten die vorab und im Anschluss entstehen.
Zu diesen zählen beispielsweise die Maklerkosten, die Fahrtkosten für Besichtigungen und Annoncen. Für mit dem Umzug verbundene Fahrtkosten können 30 Cent pro gefahrenen Kilometer angerechnet werden. Außerdem kannst du auch die entstehenden Kosten für eine Renovierung und Montage, so wie Malerkosten oder Anschlusskosten für den Herd, geltend machen.
Wie hoch ist der Kostenersatz durch den Arbeitgeber?
Ebenfalls ist es möglich, dass der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Unterkunft unentgeltlich und lohnsteuerfrei zur Verfügung stellt. Bedingung ist hierfür, dass der Arbeitnehmer die sonstigen Kosten während der doppelten Haushaltsführung geltend machen kann.
Eine andere Möglichkeit wäre, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer sämtliche nachgewiesene Übernachtungskosten (z. B. für Hotels) steuerfrei erstattet. Ohne Nachweis seitens des Arbeitnehmers kann dennoch ein Pauschbetrag von 20 Euro pro Übernachtung für die ersten drei Monate steuerfrei zurückgezahlt werden. Danach reduziert sich die Übernachtungspauschale auf 5 Euro.
Fazit
Eine doppelte Haushaltsführung ist also besonders relevant für all diejenigen, die sich beruflich bedingt regelmäßig an einem anderen Ort als dem des eigenen Hausstandes aufhalten. Eine Mindestentfernung zwischen der Hauptwohnung und dem Beschäftigungsort gibt es hierbei nicht. Ob eine doppelte Haushaltsführung nötig ist, wird individuell anhand von Kriterien, wie verkehrliche Anbindung, entschieden.
Wenn du die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung erfüllst, kannst du also sämtliche Aufwendungen im Rahmen dieser erstattet bekommen. Die Kostenbeteiligung des Finanzamtes beginnt hier bereits bei den Umzugskosten. Zusätzlich lassen sich auch Unterkunfts-, Einrichtungs- und Fahrtkosten steuerlich absetzen. Es lohnt sich also, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen.
Bildquelle: Kelly Sikkema/ Unsplash
Einzelnachweise (11)
1.
Dautzenberg, N.: Stichwort: doppelte Haushaltsführung. In: Springer Gabler Verlag (Hrsg.): Gabler Wirtschaftslexikon 2018. Aufgerufen am 25.03.2021.
Quelle
2.
Bauernfeind, T.: Doppelte Haushaltsführung 2019 & 2020. Steuerkanzlei Bauernfeind 2020. Aufgerufen am 25.03.2021.
Quelle
3.
Hillmoth, B.: Doppelte Haushaltsführung im Fokus von Rechtsprechung und Verwaltung. In: NWB Verlag 2021. Aufgerufen am 25.03.2021.
Quelle
4.
WISTA AG: Doppelte Haushaltsführung in sog. Wegverlegungsfällen. Aufgerufen am 25.03.2021.
Quelle
5.
BFH Bundesfinanzhof: Doppelte Haushaltsführung - Eigener Hausstand außerhalb des Beschäftigungsortes. Bundesfinanzhof 2016. Aufgerufen am 25.03.2021.
Quelle
6.
BFH Bundesfinanzhof: Zur Abziehbarkeit von Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände und Hausrat im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung. Bundesfinanzhof 2019. Aufgerufen am 25.03.2021.
Quelle
7.
Bundesministerium der Finanzen: Steuerliche Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmern. Bundesfinanzministerium 2020. Aufgerufen am 25.03.2021.
Quelle
8.
FG Saarland: Gerichtsbescheid v. 20.5.2020, 2 K 1251/17. In: NWB Verlag 2020. Aufgerufen am 25.03.2021.
Quelle
9.
Langenkämper, B.: Doppelte Haushaltsführung. In: NWB Verlag 2021. Aufgerufen am 25.03.2021.
Quelle
10.
Bundesministerium der Finanzen: Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1. Januar 2021. Bundesfinanzministerium 2019. Aufgerufen am 25.03.2021.
Quelle
11.
Hartmann, R.: Doppelte Haushaltsführung / 3.2 Verpflegungsmehraufwendungen. In: Haufe 2020. Aufgerufen am 26.03.2021.
Quelle