
Kinder zu haben ist mit das Schönste auf der Welt. Besonders in den ersten paar Jahren entwickeln sie tagtäglich neue Eigenschaften, Charakterzüge und Fertigkeiten. Um diese wichtigen Jahre mit vielen „ersten Malen“ mitzuerleben, besteht für berufstätige Eltern die Möglichkeit in Elternzeit zu gehen.
Diese ermöglicht es, pro Kind insgesamt drei Jahre zu Hause zu bleiben, um das Kind beim Aufwachsen zu begleiten und die Erziehung, sowie Betreuung zu übernehmen. Die Elternzeit kann in zwei bzw. drei Abschnitte aufgeteilt werden, abhängig vom Geburtstag des Kindes. Nach Beendigung hat der Elternteil das Recht in die vorige oder eine ähnliche Position zurückzukehren.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Wöchentlicher Newsletter über Finanzen
- 2 Das Wichtigste in Kürze
- 3 Hintergründe: Was ist die Elternzeit?
- 3.1 Was ist Elternzeit?
- 3.2 Wer hat Anspruch auf Elternzeit?
- 3.3 Wie kann ich Elternzeit beantragen?
- 3.4 Wie lange kann ich in Elternzeit gehen?
- 3.5 Darf ich während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten?
- 3.6 Wie viel Geld bekomme ich während der Elternzeit?
- 3.7 Habe ich einen Urlaubsanspruch während der Elternzeit?
- 3.8 Wie bin ich während der Elternzeit kranken- und pflegeversichert?
- 3.9 Kann man während der Elternzeit gekündigt werden?
- 3.10 Was passiert nach der Elternzeit?
- 3.11 Muss man die Elternzeit in den Lebenslauf eintragen?
- 4 Fazit
Das Wichtigste in Kürze
- Die Elternzeit bietet Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen die Möglichkeit, nach der Geburt eines Kindes für eine gewisse Zeit der Arbeit freigestellt zu werden. Maximal dürfen drei Jahre in Elternzeit verbracht werden, eine kürzere Dauer ist ebenfalls möglich.
- Die Elternzeit steht beiden Elternteilen zu, sobald die Geburt eines Kindes bevor steht. Dies gilt ebenso für Adoptiv- oder Pflegekinder. Der Antrag muss beim Arbeitgeber erfolgen und muss innerhalb einer festgelegten Frist eingereicht werden. Die Fristen betragen 7 Wochen bzw. 13 Wochen für Elternzeit zwischen dem 3. Und 8. Geburtstag des Kindes, das nach dem 1. Juli 2015 geboren ist.
- Während der Elternzeit können bis zu 30 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Die Teilzeitregelung können sowohl Elternteile in Anspruch nehmen, die davor Teilzeit gearbeitet haben, sowie Elternteile die Vollzeit gearbeitet haben. Die Fristen und Voraussetzungen unterscheiden sich allerdings.
Hintergründe: Was ist die Elternzeit?
Was ist Elternzeit?
Pro Kind besteht der Anspruch auf drei Jahre Elternzeit sowohl für Väter, als auch Mütter. Die Elternzeit beginnt frühestens mit der Geburt des Kindes bzw. nach dem Mutterschutz. Die drei Jahre Elternzeit müssen vor dem 8. Geburtstags des Kindes erfolgen, wobei ab dem 3. Geburtstag bei Kindern, die vor dem 1. Juli 2015 geborgen wurden, 12 Monate am Stück und bei Kindern, die nach dem 1. Juli 2015 geboren wurden, 24 Monate am Stück Elternzeit beansprucht werden kann. (1)
Wer hat Anspruch auf Elternzeit?
Wichtig ist außerdem, dass das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt und von der Person, die Elternzeit nehmen will, betreut und erzogen wird.
Verwandte des Kindes, genauso wie Großeltern können Elternzeit nehmen, wenn die leiblichen Eltern verhindert sind, sich um das Kind zu kümmern, minderjährig sind oder sich in Ausbildung befinden. Das Kind muss allerdings im gleichen Haushalt wohnen. (2)
Kann ich die Elternzeit aufteilen?
Die Elternzeit kann prinzipiell in den ersten drei Jahren des Kindes auf einmal konsumiert oder aufgeteilt werden. Der Mutterschutz, also die zwei Monate nach der Geburt werden von der Elternzeit abgezogen, somit verlängert sich die Elternzeit für Mütter nicht.
Die Regelungen bezüglich der Aufteilung sind abhängig von dem Geburtstag des Kindes.
Geburt vor dem 1. Juli 2015 (1, 2) | Geburt ab dem 1. Juli 2015 (1, 2) | |
---|---|---|
mögliche Aufteilung | zwei | drei |
mögliche Dauer zwischen 3. Geburtstag und einem Tag vor dem 8. Geburtstag | 12 Monate | 24 Monate (aufgeteilt oder am Stück) |
Antragsfristen | 7 Wochen | 13 Wochen (nach dem 3. Geburtstag) und 7 Wochen (vor dem 3. Geburtstag) |
Zusatzinformationen | 24 Monate müssen in den ersten drei Jahren genommen werden | - |
Die Aufteilung zwischen den Elternteilen ist ebenfalls möglich.
Wie kann ich Elternzeit beantragen?
Der schriftliche Elternzeitantrag, der unbedingt mit der Hand verfasst werden muss (E-Mail und Fax sind ungültig), soll das geplante Start- und Enddatum beinhalten und muss seitens des Arbeitgebers schriftlich bestätigt werden. Der Antrag darf arbeitgeberseitig nicht abgelehnt werden (solange die Bedingungen stimmen), da ein gesetzlicher Anspruch auf Elternzeit besteht. (2)
Wie lange kann ich in Elternzeit gehen?
Wie berechne ich die Elternzeit?
Die Elternzeit muss nicht wirklich berechnet werden. Wenn Anspruch auf Elternzeit besteht, können drei Jahre pro Kind genutzt werden. Die Elternzeit kann frühestens ab Geburt beginnen, die Möglichkeit eines späteren Starts besteht ebenfalls.
Es ist nur wichtig, dass du dir im Klaren bist, ob und wie du die Elternzeit einteilst und dass du alle Fristen einhältst. (6)
Wie kann ich die Elternzeit verlängern oder verkürzen?
In der Regel besteht eine Maximaldauer der Elternzeit von drei Jahren. Wenn diese nicht ausgeschöpft ist, ist eine Verlängerung bis zum 8. Geburtstag möglich.
Als Bindungszeitraum wird die Zeit verstanden, in der sich ein Elternteil verbindlich erklärt, in Elternzeit zu gehen. Der Bindungszeitraum bezieht sich auf zwei Jahre vor dem 3. Geburtstag des Kindes. In dem Zeitraum kann die Elternzeit nicht verlängert werden.
Für eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit ist eine Zustimmung des Arbeitgebers essenziell.
In der Regel kann die Elternzeit frühzeitig beendet werden, wenn...
- die Mutter schwanger ist und in den Mutterschutz geht
- ein weiteres Kind geboren wird (kann auch der Vater um eine Verkürzung bitten) und
- ein Härtefall, wie beispielsweise Krankheit, Tod oder Gefährdung wirtschaftlicher Existenz, besteht.(2)
Darf ich während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten?
Unter gewissen Voraussetzungen ist es für Vollzeitangestellte ebenfalls möglich in der Elternzeit Teilzeit zu arbeiten. (2)
- Du musst mindestens sechs Monate bei dem Arbeitgeber ohne Unterbrechung beschäftigt sein.
- Es sind mindestens 15 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen beschäftigt.
- Die Teilzeitanstellung gilt für mindestens zwei Monate für 15 – 30 Stunden pro Woche.
- Es bestehen keine betrieblichen Gründe, die Teilzeitarbeit nicht ermöglichen. (BEEG, Abs. 4, § 15)
Die Fristen für den Teilzeitantrag sind ident mit jenen der Elternzeit, also 7 bzw. 13 Wochen.
Wie viel Geld bekomme ich während der Elternzeit?
Die Höhe des Elterngeldes ist abhängig von deinem durchschnittlichen Einkommen der vorigen 12 Monate. Davon ausgehend kannst du bis zu 67 % als Elterngeld zur Verfügung gestellt bekommen. Der Mindestbetrag beträgt 300 € im Monat und maximal werden 1.800 € ausbezahlt. (7) Ab 500.000 € bzw. als Alleinerziehende/r 250.000 € wird kein Elterngeld gezahlt. (BEEG, Abs. 1, §1) Dadurch, dass in der Regel weniger Geld als sonst zur Verfügung steht, sollte regelmäßig eine Finanzplanung erfolgen. Für das Elterngeld per se musst du keine Steuern zahlen. Beim individuellen Steuersatz wird es jedoch mit einberechnet.
Habe ich einen Urlaubsanspruch während der Elternzeit?
Wenn während der Elternzeit Teilzeit gearbeitet wird, gilt derselbe Urlaubsanspruch, wie andere Teilzeit Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Falls das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit beendet bzw. bei einem befristeten nicht verlängert wird, müssen restliche Urlaubstage ausbezahlt werden. (BEEG, Abs. 4, §17)
Wie bin ich während der Elternzeit kranken- und pflegeversichert?
Privatversicherungen, Zusatzversicherungen, sowie freiwillig Versicherte müssen die Beiträge selber begleichen. Für Privatversicherung wird kein Zuschuss des Arbeitgebers gestellt. (3)
Vergiss nicht darauf, dich kurz nach der Geburt um die Versicherung deines Kindes zu kümmern. Da das Immunsystem noch nicht perfektioniert ist und die Verletzungsgefahr bei Kleinkindern hoch ist, zahlt sich eine Zusatzversicherung für Kinder oft aus.
Kann man während der Elternzeit gekündigt werden?
Von Seite des Arbeitnehmers kann wie üblich mit gesetzten Kündigungsfristen auch in der Elternzeit eine Kündigung ausgesprochen werden. (4)
Was passiert nach der Elternzeit?
Muss man die Elternzeit in den Lebenslauf eintragen?
(5)
Fazit
Die Elternzeit ist für beide Elternteile ein wichtige und gut unterstützte Leistung, die der Staat zur Verfügung stellt. Rechtlich steht jedem Elternteil eine Elternzeit von insgesamt drei Jahren zu. Jeder Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, einem Arbeitnehmer unter gewissen Voraussetzungen die Elternzeit zu gewähren.
Somit haben Eltern die Möglichkeit, besonders nach der Geburt und in den ersten paar Lebensjahres des Kindes, viel Zeit in die Erziehung und Betreuung zu investieren. Nach Beendigung der Elternzeit kann der Elternteil wie zuvor an den Arbeitsplatz zurückkehren. Während der Elternzeit besteht keine Zahlungspflicht des Arbeitgebers, allerdings besteht die Möglichkeit einen Anteil des Gehalts in Form von Elterngeld zu bekommen.
Während der Elternzeit kann eine Teilzeitbeschäftigung bestehen. Es dürfen jedoch nicht mehr als durchschnittlich 30 Stunden pro Woche geleistet werden. Wichtig ist außerdem, dass für Eltern ein Kündigungsschutz besteht, wenn der Antrag zur Elternzeit schriftlich und fristgerecht eingereicht wird.
Bildquelle: Goodluz/ 123rf.com
Einzelnachweise (8)
1.
Familienportal.de: Was Sie zur Elternzeit wissen müssen. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Quelle
2.
sek.org: Krankenversicherung in der Elternzeit.
Je nach Versichertenstatus gelten während der Elternzeit unterschiedliche Regelungen.
Quelle
3.
Arbeitsrecht.de: Kündigung in der Elternzeit – diese Vorschriften gelten. 19.11.2020
Quelle
4.
Wzb.eu: Elternzeit: Nachteile für Mütter
Quelle
5.
Arbeitsrecht.org: Beginn der Elternzeit: So berechnen Sie als Arbeitgeber Beginn und Ende der Elternzeit. 01.10.2019
Quelle
6.
Gehalt.de: Wer zahlt das Gehalt während der Elternzeit? 19.06.2015
Quelle
7.
bmfsfj.de: Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit. 21.03.2018
Quelle
8.
Haufe.de: Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit
Quelle