
Die Krankenversicherung ist eine äußerst wichtige Versicherung. Bei der Frage, welche Krankenversicherung infrage kommt, gibt es jedoch viele verschiedene Wege. Gerade bei Familien wird oft die Familienversicherung in Betracht gezogen. Es gibt allerdings einige Dinge zu beachten, wenn deine Liebsten mit dir zusammen versichert werden sollen.
Mit am wichtigsten für eine mögliche Familienversicherung ist die Einkommensgrenze. Diese wird jährlich angepasst. 2020 zum Beispiel lag die Einkommensgrenze der Familienversicherung noch bei 455 €. In diesem Artikel erhältst du weitere Informationen rund um die Familienversicherung und erfährst auf welche Dinge du achten solltest, wenn du dich für diese Versicherungsart entscheidest.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Wöchentlicher Newsletter über Finanzen
- 2 Das Wichtigste in Kürze
- 3 Hintergründe: Was du über die Familienversicherung Einkommensgrenze 2020 wissen solltest?
- 3.1 Was ist die Familienversicherung?
- 3.2 Wie hoch sind die Verdienstgrenzen für Kinder und Partner?
- 3.3 Welche Einkünfte muss ich beachten?
- 3.4 Was tun, wenn der Partner privat versichert ist?
- 3.5 Was passiert, wenn ein Ehepartner selbständig oder Beamter ist?
- 3.6 Was tun, wenn das Einkommen zu hoch ist?
- 3.7 Wann können Stief- und Enkelkinder mitversichert werden?
- 4 Fazit
Das Wichtigste in Kürze
- Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du deine Kinder, Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner beitragsfrei in deiner gesetzlichen Krankenversicherung mitversichern.
- Das Gesamteinkommen der mitversicherten Personen darf, Stand 2021, nicht über 553,33 € liegen.
- Stief- und Enkelkinder unterliegen eigenen Regelungen.
Hintergründe: Was du über die Familienversicherung Einkommensgrenze 2020 wissen solltest?
Wer sich mit der Familienversicherung beschäftigt, stolpert früher oder später über einige Fragen. Die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen erhältst du in den folgenden Zeilen.
Was ist die Familienversicherung?
Die Familienversicherung wird auch beitragsfreie Mitversicherung genannt. Übrigens kann sie sowohl von Pflicht- als auch freiwilligen Mitgliedern einer gesetzlichen Krankenkasse beansprucht werden. Das ist ein immenser Vorteil gegenüber der privaten Krankenversicherung. In dieser müssten alle Familienmitglieder kostenpflichtig mitversichert werden.
Wie hoch sind die Verdienstgrenzen für Kinder und Partner?
Zu den Überschuss-Einkünften werden noch anteilig einmalige Zahlungen, wie das Weihnachts- oder Urlaubsgeld hinzugerechnet. Es gehören auch Rentenzahlungen dazu. (2) Abzugsfähig sind noch Werbungskosten sowie etwaige Pauschbeträge.
2021 liegt die Einkommensgrenze bei 470 € monatlich. 2020 lag diese Zahl noch bei 455 € je Monat. (3)
Du kannst zusätzlich monatliche Werbungskosten in Höhe 83,33 € hinzurechnen. Hiermit kommst du also auf ein Gesamteinkommen von 533,3 €. Dies ergibt einen jährlichen Wert von 6.640 €. Das jeweilige Einkommen wird dabei jeweils in dem Monat gerechnet, in dem es erzielt wurde.
Kinder sind bis zum Ende des 18. Lebensjahres mitversichert. Ausnahmen gibt es, wenn das Kind noch zur Schule geht. In diesem Fall ist eine Versicherung bis zum Ende des 23. Lebensjahres möglich. Eine weitere Verlängerung ist zulässig, sollte das Kind eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren. Dies lässt eine Mitversicherung bis zum Ende des 25. Lebensjahres zu.
Welche Einkünfte muss ich beachten?
Einkommensart | Relevanz für die Familienversicherung |
---|---|
Minijob und kurzfristige Beschäftigung | Gerade für Studenten kommt eine kurzfristige Beschäftigung während der Semesterferien infrage. In dieser Zeit ist die Höhe des Einkommens irrelevant. Diese darf jedoch nur maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage pro Jahr ausgeführt werden. Der Minijob ist ebenfalls unbedeutend für die Familienversicherung, da dieser ein monatliches Entgelt von 450 € nicht übersteigt und somit unter der Grenze von 470 € liegt. |
Mieteinnahmen | Mieteinnahmen werden voll mitgerechnet. Die jährlichen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung werden somit voll übernommen und anteilig auf die Monate verteilt. |
Kapitalerträge | Von Kapitalerträgen wird jährlich ein Sparerpauschbetrag von 801 € abgezogen. Der Rest wird wieder anteilig monatlich angerechnet. Die Gesamteinnahmen müssen dann natürlich wieder unter 470 € liegen. |
Werkstudent | Werkstudenten können in der Familienversicherung bleiben, wenn das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet und das 14. Semester nicht überschritten wurde. Jedoch muss hierbei die Einkommensgrenze von 470 € eingehalten werden, sowie eine maximale Wochenarbeitszeit von 20 Stunden wöchentlich. |
Bafög | Bafög-Zahlungen werden nicht angerechnet. Unterstützung, die in der Ausbildung durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz gewährt wird, muss also nicht zu anderen Einnahmen hinzugerechnet werden. |
Wie du siehst, gibt es also zahlreiche Einkommensarten, die besonders gehandhabt werden. Jedoch ist es immer ratsam sich bei der Krankenkasse zu erkundigen, wenn sich etwas bei den Einkünften ändert.
Was tun, wenn der Partner privat versichert ist?
Dies ist der Fall, wenn: Elternteil A privat versichert ist und mehr verdient als Elternteil B, welches in einer gesetzlichen Krankenversicherung ist. Zudem muss das Einkommen von Elternteil A regelmäßig über der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegen. (4) Diese lag 2020 bei 62.550 € und liegt 2021 bei 64.350 €. (5)
Was passiert, wenn ein Ehepartner selbständig oder Beamter ist?
Von der Familienversicherung sind jedoch einige Berufsgruppen wie Beamte, Soldaten, Geistliche oder Richter ausgeschlossen. Falls ein Ehepartner einen dieser Berufe ausübt, kann dieser nicht mit in die Familienversicherung übernommen werden und muss sich selbst versichern. Dies ist übrigens auch der Fall, wenn das Einkommen geringer als die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) ist. (7)
Was tun, wenn das Einkommen zu hoch ist?
Kommt eine Überschreitung allerdings öfter als zweimal vor, muss sich das Familienmitglied eigenständig um eine Versicherung kümmern. Dies kann zum Beispiel über eine freiwillige Versicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse geschehen.
Krankenkassen handhaben das meist so, dass jährliche Erfassungsbögen verschickt werden, über welche Einkommensverhältnisse dargelegt werden können. Sollte es zwischendurch zu Änderungen kommen, so sollten diese jedoch zeitnah mitgeteilt werden. Andernfalls kann es dazu kommen, dass die Krankenkasse gezahlte Beiträge nachfordert.
Elterngeld beziehungsweise Mutterschaftsgeld ist jedoch beitragsfrei und wird nicht mitgerechnet. Sollten also die Einkünfte wegen des Elterngeldes die 470 € übersteigen, so wird das nicht als Ausschlusskriterium gesehen. (4)
Wann können Stief- und Enkelkinder mitversichert werden?
Wenn die Kinder im gleichen Haushalt wohnen, wie die versicherte Person, so ist nichts weiter zu beachten. Sollten sich die Kinder jedoch in einem anderen Haushalt aufhalten, so muss der Versicherte den Großteil des Unterhaltsbedarfs des Kindes tragen, um eine Familienversicherung zu ermöglichen.
Somit richtet sich der Unterhaltsbedarf laut Gesetz nach dem Existenzminimum und Mindestunterhaltsverordnung (§ 1612a BGB). Es gelten folgende Werte für den Unterhaltsbedarf:
- bis zum Ende des 6. Lebensjahres 393 €
- bis zum Ende des 12. Lebensjahres 451 €
- bis zum Ende des 18. Lebensjahres 528 €
- ab dem Ende des 18. Lebensjahr 564 €
Wenn der Versicherte über die Hälfte dieses Betrags trägt, kann das Kind mit in der Familienversicherung versichert werden. Diese Werte werden in der Düsseldorfer Tabelle ausgegeben. Der Unterhaltsbedarf richtet sich hierbei nach dem Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen. (8)
Fazit
Für Familien, in denen die Familienmitglieder nur über ein eingeschränktes Einkommen verfügen, ist diese Versicherungsart sehr sinnvoll. Kinder und Partner können kostenlos mitversichert werden und es fallen keine zusätzlichen finanziellen Belastungen für die eigene Kranken- und Pflegeversicherung an.
Sollten alle weiteren Voraussetzungen erfüllt werden, so ist eine Familienversicherung eine sehr gute Alternative, die mit relativ wenig bürokratischem Aufwand verbunden ist und der Familie große Vorteile bringen kann.
Schwierig wird es jedoch, wenn die Kinder oder der Partner über ein höheres Einkommen verfügt, selbständig oder verbeamtet ist. Dies macht eine Mitversicherung unmöglich. In diesem Fall muss zu einer anderen Versicherungsart gegriffen werden. Hier sind eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung oder eine private Krankenversicherung möglich.
Bildquelle: Jimmy Dean / Unsplash
Einzelnachweise (8)
1.
Wirtschaftslexikon.Gabler.de: Definition: Was ist "Familienversicherung"? Prof. Dr. Joachim Becker; Prof. Dr. Fred Wagner, 22.03.2021
Quelle
2.
Haufe.de: Einkommensgrenze bei Familienangehörigen beachten, 22.03.2021
Quelle
3.
Lohn-info.de: Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse; 22.03.2021
Quelle
4.
Verbraucherzentrale.de: Familienversicherung in der Krankenkasse: Wer kostenlos mit rein kommt, 23.03.2021
Quelle
5.
Tk.de: Was ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze und wie hoch ist sie?, 23.03.2021
Quelle
6.
Haufe.de: Ermittlung des Gesamteinkommens im Rahmen der Familienversicherung, 22.03.2021
Quelle
7.
Info-beihilfe.de: Wie ist die Familie Beamter versichert?, 23.03.2021
Quelle
8.
Olg-duesseldorf.nrw.de: Düsseldorfer Tabelle, 24.03.2021
Quelle