
Ein Firmenwagen dient nicht nur für berufliche Aufgaben im Außendienst, sondern ist auch innerhalb eines Unternehmens eine Art Statussymbol und ein motivierender Anreiz für Arbeitnehmer. Besonders die private Nutzung ist für Mitarbeiter ein attraktives Angebot, welches sich auf verschiedenste Art bezahlt machen kann.
Damit sich ein Firmenwagen lohnt, gibt es dennoch einige wichtige Faktoren zu beachten. In unserem Artikel fassen wir die wichtigsten Informationen zu einem Firmenwagen zusammen und geben dir hilfreiche Hinweise zur Nutzung, Versteuerung und Anmeldung eines Dienstwagens.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Firmenwagen kann für dienstliche Zwecke, aber auch für den privaten Gebrauch genutzt werden. Bestimmungen zu der Nutzung sollten in einem Vertrag festgehalten werden, um Unstimmigkeiten zu vermeiden.
- Wird ein Firmenwagen privat genutzt, muss das Fahrzeug versteuert werden. Um den geldwerten Vorteil zu berechnen, hast du die Wahl zwischen einem Fahrtenbuch und der Ein-Prozent-Regelung.
- In der Regel werden die Pkw-Kosten von dem Arbeitgeber getragen. Vereinbarte Zusatzkosten des Arbeitnehmers können schließlich den geldwerten Vorteil mindern.
Hintergründe: Wann lohnt sich ein Firmenwagen und wie wird dieser finanziert?
Ein Firmenwagen ist für den Arbeitnehmer ein reizvolles Angebot. Doch bevor das Fahrzeug genutzt werden kann, müssen einige rechtliche Fragen geklärt werden. Bei der Vergabe eines Dienstwagens musst du folglich wichtige Faktoren beachten.
Was ist ein Firmenwagen?
Mehr als 50 % aller neuen Autos werden in Deutschland als Dienstwagen zugelassen. Ungefähr 2,5 Millionen Firmenfahrzeuge werden ebenfalls privat genutzt (5).
Innerhalb eines Unternehmens kann ein Dienstwagen als eine Art Statussymbol gelten (1). Ein Firmenwagen wird demnach häufig an Personen mit einer hohen Position und mit einem bestimmten Gehalt übergeben (3).
Auch eine Studie bestätigt, dass die Überlassung eines Firmenwagens oftmals von dem Geschlecht, dem Einkommen, sowie der Stellung im Unternehmen abhängig gemacht wird. Das Alter und die Entfernung zum Wohnort hat dagegen keinen Einfluss auf die Qualifikation (5).
Was muss ich beachten?
Nutzungszweck
Legt der Arbeitgeber fest, dass der Firmenwagen lediglich für berufliche Zwecke dient, hat der Angestellte keine Besitzrechte und muss das Fahrzeug auf Aufforderung des Vorgesetzten jederzeit wieder abgeben (1, 2).
Sieht eine Vereinbarung vor, dass der Dienstwagen auch im privaten Bereich genutzt werden darf, so ist das Fahrzeug neben der Entlohnung als eine sachliche und zusätzliche Form der Vergütung anzusehen (1).
Nutzungsumfang
Außerdem sollte der Umfang der Nutzung und die Fahrerlaubnis Dritter im Privatgebrauch vertraglich festgehalten werden. Der Arbeitgeber hat somit das Recht, das Fahrgebiet eines Firmenwagens auf die Bundesrepublik Deutschland oder weitere Gebiete zu begrenzen (1).
Üblicherweise dürfen neben dem Angestellten auch Ehe- und Lebenspartner den Dienstwagen für private Zwecke nutzen.
Weitere Personen sind dagegen meist nur in Ausnahmefällen gestattet. Die Nutzung Dritter sollte aus diesem Grund vor der Übergabe abgeklärt werden (1).
Anspruch in besonderen Fällen
Neben dem Nutzungszweck und dem Nutzungsumfang sollten noch weitere Bestimmungen im Voraus unterzeichnet werden, um Unstimmigkeiten zu vermeiden.
Hierzu zählen unter anderem Regelungen zu der Kündigungsfrist, zum Mutterschutz, zu der Arbeitsunfähigkeit, aber auch zu dem Anspruch auf gleichwertigen Ersatz, im Falle einer Beschädigung oder eines Totalschadens (1, 3).
Welche Vorteile hat ein Firmenwagen?
Darf ein Firmenwagen auch privat genutzt werden, entstehen für den Angestellten sämtliche Kostenvorteile. Insbesondere der Entfall der Anschaffungskosten eines eigenen Autos ist als großer Gewinn anzusehen. Damit sich der Firmenwagen jedoch nicht zum finanziellen Nachteil entwickelt, muss die Art der Besteuerung sinnvoll gewählt werden.
Was muss ich bei einem Firmenwagen versteuern?
Du kannst den Dienstwagen hierzu auf zwei unterschiedlichen Wegen besteuern: mit der Ein-Prozent-Regelung oder mit dem Führen eines Fahrtenbuches (4). Wir fassen dir kurz die wesentlichen Unterschiede zusammen.
Die Ein-Prozent-Regelung
Bei der Ein-Prozent-Regelung wird der geldwerte Vorteil ausgehend von den Anschaffungskosten des inländischen Bruttolistenpreises ermittelt. Der Mitarbeiter muss schließlich jeden Monat 1 % dieses Wertes versteuern (1, 4).
Zusätzlich muss 0,03 % des Listenpreises für jeden Kilometer zwischen dem Wohnort und der Arbeitsstätte versteuert werden. Die aufaddierte Summe ergibt schließlich den Betrag, den der Arbeitnehmer zu zahlen hat (1).
Fahrtenbuch
In einem Fahrtenbuch werden alle Fahrten dokumentiert, wodurch diese Methode eine gute und genaue Lösung ist, um private und dienstliche Fahrten voneinander abzugrenzen. Hierdurch kann der geldwerte Vorteil konkret berechnet werden (4).
Dennoch ist diese Methode auch sehr aufwendig, da neben dem Datum, dem Reiseziel, der Route und dem Fahrzweck, auch der jeweilige Kilometerstand exakt aufgeschrieben werden muss (1).
Wann lohnt sich ein Firmenwagen?
Doch auch wenn ein Firmenwagen anstelle einer Gehaltserhöhung ausgegeben wird, profitiert nicht nur der Arbeitnehmer, sondern auch der Arbeitgeber selbst. Der geldwerte Vorteil ist alternativ zu einer Gehaltserhöhung somit für beide Parteien ein attraktives Angebot (6).
Eine Studie zeigt außerdem, dass ein Dienstwagen ein gern genutztes Mittel ist, um die Motivation der Mitarbeiter zu stärken (8).
Damit sich ein Firmenwagen mit privater Nutzung auch für den Arbeitnehmer lohnt, sollte die Art der Besteuerung auf den Fahrgewohnheiten des Mitarbeiters abgestimmt werden. Als Arbeitnehmer solltest du dich hierzu an deinen bisherigen Fahrten orientieren und dir schließlich überlegen, welche Besteuerungsart für deinen Gebrauch sinnvoll ist.
Grundsätzlich empfiehlt es sich bei kurzen und wenigen privaten Strecken ein Fahrtenbuch zu führen. Wenn du das Fahrzeug jedoch häufig für private Zwecke nutzen möchtest, kann sich ebenfalls die Ein-Prozent-Regelung lohnen. Falls du dir dennoch unsicher bist, gibt es verschiedene Online-Rechner, die dir auf Grundlage deiner persönlichen Daten eine Methode empfehlen.
Wer bezahlt den Firmenwagen?
Doch im Laufe der Zeit entstehen bei einem Firmenwagen weitere Kosten, die finanziert werden müssen. Hierzu zählen unter anderem die Versicherungsbeiträge, der Kraftstoff, aber auch anfallende Bußgelder.
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber sämtliche Kosten des Firmenwagens selbst zu tragen. Zuzahlungen aufseiten des Arbeitnehmers müssen im Vorfeld vereinbart und vertraglich festgehalten werden.
Im Falle einer privaten Nutzung muss der Arbeitnehmer den geldwerten Vorteil versteuern. Fallen für ihn zusätzliche Kosten an, kann der geldwerte Vorteil bis zu einem Betrag von 0 Euro gemindert werden (9).
Hierunter fallen die Treibstoffkosten, die Kfz-Steuer, Beiträge für die Haftpflicht- und Fahrzeugversicherungen, Stellplatzmieten, Reparaturkosten, aber auch die Kosten für die Pflege des Firmenwagens. Park- und Bußgelder sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Wie melde ich einen Firmenwagen an?
Diese Dokumente könntest du für die Anmeldung benötigen:
- Unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer
- Zulassungsbescheinigung Teil II und Konformitätserklärung des Herstellers (CoC)
- Kfz-Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer)
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Zulassungsantrag
- Unterschriebene Vollmacht
Ähnlich wie bei einem privaten Pkw wird bei der Anmeldung eines Firmenwagens zunächst der Fahrzeughalter ermittelt und geprüft. Dieser ist im Fall eines Dienstwagens der Unternehmensinhaber oder das Unternehmen selbst.
Schließlich muss entschieden werden, auf welche Art und Weise das Fahrzeug zugelassen wird. Bedenke hierbei, dass ein privat zugelassener Firmenwagen versteuert werden muss.
Wie verkaufe ich einen Firmenwagen?
Umsatzsteuer werden im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Mehrwertsteuer bezeichnet. Die Umsatzsteuer besteuert Lieferungen und Leistungen eines Unternehmens und wird als eine indirekte Steuer gefasst, die an das Finanzamt abgeführt wird (10).
Zählt der Firmenwagen beim Verkauf zu dem Betriebsvermögen, muss der Erlös demnach versteuert werden. Wenn du den Dienstwagen zuvor in den eigenen Besitz nimmst und schließlich privat verkaufst, kannst du der Versteuerung dennoch umgehen.
Fazit
Wenn ein Firmenwagen an einen Arbeitnehmer übergeben wird, müssen einige wesentliche Regelungen beachtet werden. Ein vorgefertigter Nutzungsvertrag legt hierzu den Nutzungsumfang und den Nutzungszweck mit zusätzlichen Besonderheiten fest. Wird ein Dienstwagen ebenfalls für private Zwecke genutzt, muss das Fahrzeug versteuert werden.
Für die Besteuerung eines Firmenwagens hast du die Wahl zwischen dem Führen eines Fahrtenbuches oder der Ein-Prozent-Regelung. Damit sich der Firmenwagen finanziell für den Arbeitnehmer lohnt, sollte die Art der Besteuerung auf den aktuellen Fahrgewohnheiten des Mitarbeiters abgestimmt sein. Weitere anfallende Kosten für einen Firmenwagen trägt in der Regel der Arbeitgeber.
Bildquelle: 42189924 / 123rf
Einzelnachweise (10)
1.
Glock, Jutta; Abeln, Christoph (2006): Vergabe von Dienstwagen. In: Arbeitsrecht — Ein Leitfaden für leitende Angestellte in eigener Sache. S. 83-96. Gabler. Wiesbaden
Quelle
2.
Weber, Martina (2017): Unbedingt vertraglich regeln. Der Einsatz eines Dienstwagens. Heilberufe 69. S. 52–54
Quelle
3.
Diepholz, Piet; Von Horn, Jan-Eckhard (2008): Entgelt und verschiedene Formen der Arbeitsvergütung. In: Arbeitsrecht für Steuerberater. S. 57-69. Gabler. Wiesbaden
Quelle
4.
Thöne, Dr. Michael (2012): Reform der Besteuerung von privat genutzten Dienstwagen. Köln
Quelle
5.
Diekmann, Laura; Gerhards, Eva; Klinski, Stefan; Meyer, Bettina; Schmidt, Sebastian; Thöne, Michael (2011): Steuerliche Behandlung von Firmenwagen in Deutschland. FiFo Köln. Forschungskooperation des FiFo Köln mit Prof. Dr. jur. Stefan Klinski (Berlin) und dem Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. (Berlin). Köln
Quelle
6.
Gnosa, Andreas (2007): Der Firmenwagen im Steuerrecht. Salzwasser Verlag. Bremen / Hamburg
Quelle
7.
Linke, Klaus (2011): Geldwerte Vorteile oft attraktiver als Gehaltserhöhung – Arbeitnehmer und Arbeitgeber pro
Quelle
8.
Steindl, A.; Inninger, W. (2016): CarSharing und Mobilitaetsbudget statt Dienstwagen? Internationales Verkehrswesen. 68 (4). DVV Media Group GmbH
Quelle
9.
Keller Demmel Schäfer Steuerberaterkanzlei (2017): Mandanten-Informationsbrief zum 1. März 2017
Quelle
10.
Elter, Constanze (2019): Basiswissen Umsatzsteuer. In: Rechnung stellen - Umsatz sichern. Praxistipps für Selbstständige. 3. aktualisierte und erweiterte Auflage. S. 53-70. Springer Gabler. Nürnberg
Quelle