
Beim Empfangen oder Leisten von Bauleistungen muss man viele Dinge beachten. Um gesetzwidrige Taten zu unterbinden, sind viele Dinge durch das Gesetz geregelt. Dazu gehört auch die Freistellungsbescheinigung, die in § 13b UStG geregelt ist und eine umgekehrte Steuerschuldnerschaft darstellt. Der Leistungsempfänger behält einen gewissen Steuerabzugsbetrag ein und zahlt diesen an das Finanzamt.
In unserem umfangreichen Ratgeber zum Thema Freistellungsbescheinigung auch § 13b UStG gehen wir auf die wichtigsten Punkte ein. Du erhältst von uns alle Antworten auf die meist gestellten Fragen in Bezug auf das Thema Freistellungsbescheinigung, um dich zu unterstützen.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Wöchentlicher Newsletter über Finanzen
- 2 Das Wichtigste in Kürze
- 3 Hintergründe: Was du über die Freistellungsbescheinigung nach §13b UStG wissen solltest
- 3.1 Was ist die Freistellungsbescheinigung 13b?
- 3.2 Wofür braucht man einen Steuerabzug für Bauleistungen?
- 3.3 Wer muss die Bauabzugsbesteuerung beachten?
- 3.4 Welche Leistungen fallen unter die Freistellungsbescheinigung 13b?
- 3.5 Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
- 3.6 Wann muss man die Freistellungsbescheinigung 13b beantragen?
- 3.7 Welche Angaben müssen in der Rechnung des leistenden Unternehmers enthalten sein?
- 3.8 Wie sieht es bei Unternehmern aus, die eine Bautätigkeit vorbereiten, aber noch nicht ausüben?
- 3.9 Wo müssen die Umsätze nach §13b UStG in der Steueranmeldung eingetragen werden?
- 4 Fazit
Das Wichtigste in Kürze
- Der Steuerabzug ist dafür da, um illegale Geschäfte einzudämmen. Mit Hilfe der Freistellungsbescheinigung wird die Steuerlast eingedämmt. Die Rechnung sollte korrekt ausgestellt werden.
- Auch wenn der Leistende keinen Sitz im Inland hat, dann greift eventuell eine Verlagerung der Steuerschuld auf ihn, doch die Verlagerung ist mit weniger Bedingungen verbunden.
- Die Freistellungsbescheinigung wird vom Finanzamt für höchstens drei Jahre ausgestellt und sollte 6 Monate vor Ablauf der Bescheinigung verlängert werden. Die Bescheinigung sollte auf ihre Gültigkeit überprüft werden, sonst greift die Haftung des Leistungsempfängers nicht.
Hintergründe: Was du über die Freistellungsbescheinigung nach §13b UStG wissen solltest
In den folgenden Abschnitten erklären wir dir alles Wichtige dazu. Wir werden dir relevante Informationen erläutern, damit wir dich bei einer Entscheidung unterstützen können.
Was ist die Freistellungsbescheinigung 13b?
Wofür braucht man einen Steuerabzug für Bauleistungen?
Man könnte die Bauabzugssteuer auch als Steuervorauszahlung wahrnehmen. Leistungsempfänger müssen einen Steuerabzugsbetrag ermitteln, von der Gegenleistung einbehalten und dann an das zuständige Betriebsfinanzamt abführen. Dies wird auch als umgekehrte Steuerschuldnerschaft bezeichnet. (1)
Wer muss die Bauabzugsbesteuerung beachten?
Welche Leistungen fallen unter die Freistellungsbescheinigung 13b?
Die Substanz muss durch die Leistung erhalten, beseitigt, verbessert und erweitert werden. An dem Bauwerk werden Leistungen durchgeführt, welche der Herstellung, Beseitigung, Änderung, Instandsetzung oder -haltung dienen. Dies kann auch durch ein Subunternehmen geschehen.
Wenn eine Veränderung erheblich ist und ein Gegenstand nicht mehr bewegt werden kann, ohne das das Bauwerk zerstört oder verändert wird, oder sich auf die Bauwerkssubstanz auswirkt, dann gilt dies auch als erhebliche Bauleistung. (7, 9)
Welche Leistungen sind bei der Freistellungsbescheinigung 13b ausgenommen?
Als unerheblich gelten Gegenstände, die nur an der Wand hängen oder an der Wand bzw. dem Boden mit Nägeln/Schrauben befestigt worden sind. Deren Überbleibsel können leicht überdeckt werden.
Auch Lieferungen oder sog. Duldungsleistungen gelten nicht als Bauleistung und auch Planungs-, sowie Überwachungsleistungen sind keine Bauleistungen. Das heißt, dass beispielsweise Architekten oder Bauingenieure keine Leistungen erbringen, die eine Freistellungsbescheinigung 13b benötigen. (7, 9)
Was ist ein Bauwerk?
Ein Bauwerk sind alle, mit dem Erdboden verbundenen Anlagen, oder solche, die aufgrund ihrer Schwerer auf ihm ruhen. Bauwerke bestehen aus Baustoffen oder -teilen. Brücken, Straßen, Kanäle und Umzäunen sind beispielsweise Bauwerke.
Auch Ausstattungsgegenstände, Sachen, und Maschinen, die in einem Gebäude bzw. Bauwerk stehen und welche nicht, ohne dass das Gebäude zerstört oder verändert wird, bewegt werden können, gelten als Bauwerke. (1, 3)
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
Welche Bedingungen müssen von dem leistenden Unternehmer erfüllt sein?
Er muss ansässig im Inland sein. Das bedeutet, dass er einen Wohnsitz, seinen Sitz, Geschäftsleitung oder Betriebsstätte im Inland haben muss. Auch wenn der leistende Unternehmer nicht im Inland, sondern im Ausland ansässig ist, auf der Insel Helgoland oder in einem bezeichneten Gebiet in §1 Abs. 3 UStG, wird eventuell eine Verlagerung der Steuerschuld auf ihn gültig. Daran sind jedoch weniger Bedingungen gebunden. (3, 7, 9)
Welche Bedingungen müssen von dem Leistungsempfänger erfüllt sein?
Der Leistungsempfänger ist Steuerschuldner, wenn dieser während des Bezugs der Leistung als Unternehmer gilt und selber nachhaltig Bauleistungen erbringt bzw. erbracht hat. Das heißt, dass die Steuerschuldnerschaft vom Leistungsempfänger nicht für Nichtunternehmer gilt oder für Unternehmer, die mit anderen Umsätzen handeln oder Lieferungen nach GrEStG erbringen.
Die Bauleistungen des Empfängers müssen nicht mit denen unmittelbar zusammenhängen, die für ihn erbracht worden sind, denn auch wenn Leistungen für den nichtunternehmerischen Bereich einer Person, die Bauleistungen nachhaltig erbringt, erbracht werden, ist er als Leistungsempfänger Steuerschuldner. Als Empfänger sollte man darauf bestehen. (2, 3, 9)
Für welche Leistungsempfänger gelten besondere Regelungen?
Für verschiedene Leistungsempfänger gelten eventuell besondere Regelungen. Die verschiedenen Ausnahmen und wann diese gelten sind in der Tabelle unten aufgelistet.
Leistungsempfänger | besondere Regelungen |
---|---|
Organschaftsverhältnis | Wenn bei einem Verhältnis der Organschaft nur ein Teil nachhaltig Bauleistungen erbringt dann ist der Organträger nur Steuerschuldner der Bauleistungen dieses Teils der Organschaft und bei Berechnung der 10 Prozent Grenze muss man nur die Umsätze dieses Teils beachten. |
Gesellschaft und Gesellschafter | Gesellschaft und Gesellschafter werden getrennt beachtet. Sie stellen eigenständige Rechtssubjekte dar, umsatzsteuerlich betrachtet. |
Wohnungseigentümergemeinschaften | Wohnungseigentümergemeinschaften sind keine Steuerschuldner, wenn die Bauleistungen steuerfrei an die einzelnen Eigentümer weitergereicht werden. |
Bauarbeitsgemeinschaften | Bauarbeitsgemeinschaften sind Steuerschuldner, wenn eine Bauleistung als eine Gesamtleistung erbracht wird |
Erschließungsträger | Erschließungsträger sind Steuerschuldner, wenn sie steuerbare Umsätze von mindestens 10 Prozent des steuerbaren Gesamtumsatzes erbringen, indem sie Erschließungsanlagen auf fremdem Grund beziehungsweise Boden bauen. Diese müssen dann entgeltliche oder als unentgeltliche Wertabgabe auf die jeweils betreffende Gemeinde übertragen werden. |
Juristische Personen des öffentlichen Rechts | Wenn juristische Personen des öffentlichen Rechts nachhaltig Bauleistungen im Rahmen eines Betriebes gewerblicher Art erbringen, sind sie Steuerschuldner. Sie sind nicht Steuerschuldner, wenn Bauleistungen im nichtunternehmerischen Bereich erbracht worden sind. |
Bestimmte Unternehmer | Unternehmer, die nur Lieferungen, welche unter das GrEStG fallen, erbringen, haben keine Steuerschuldnerschaft. |
(3, 9)
Wann muss man die Freistellungsbescheinigung 13b beantragen?
Den Betrag des Steuerabzugs ist im Prinzip die Zahlung des Empfängers der Leistung an den Leistenden. Deswegen muss der Betrag schon vor der Abrechnung über die Bauleistung gezahlt werden.
Wenn nachträglich der Betrag erhöht wird, dann muss man nur den Differenzbetrag anmelden. Wenn der Betrag gemindert wird, muss man dies nicht berichtigen. In der Anmeldung generell müssen alle Anzahlungen oder Abschlagszahlungen reingeschrieben werden. (1)
Wo erfolgt die Antragstellung?
Als Unternehmer, der im Inland ansässig ist und als juristische Person des öffentlichen Rechts kann der Antrag formlos an das zuständige Finanzamt gestellt werden. Für Unternehmer, deren Wohnsitz im Ausland ist oder für Körperschaften oder Personenvereinigungen mit Sitz beziehungsweise Geschäftsleistungen im Ausland erfolgt der Antrag auch formlos an eine zentrale Zuständigkeit des Finanzamtes. Die kann man ermitteln. (5)
Wie lange ist sie gültig?
Die Bescheinigung gilt ab dem Ausstellungsdatum und sechs Monate vor dem Ablauf der Bescheinigung sollte eine neue beantragt werden, dann wird eine Folgebescheinigung ausgestellt. Die Bescheinigung gilt höchstens drei Jahre lang und verliert durch den Jahreswechsel ihre Gültigkeit.
Die Verlängerung erfolgt nicht automatisch, sondern muss schriftlich durch den Unternehmer beantragt werden. Jedem Unternehmer, der seine steuerlichen Pflichten erfüllt, wird eine Bescheinigung zur Freistellung ausgestellt.
Wenn die Bescheinigung ihre Gültigkeit zum Jahreswechsel verliert, dann sollte der Leistungsempfänger durch den Auftraggeber schriftlich eine neue Bescheinigung gefordert werden.
Wenn sie noch nicht vorliegt, aber eine Rechnung bezahlt werden muss, dann sollte abgewartet werden bis die Bescheinigung vorliegt. (8) Die Freistellungsbescheinigung sollte man grundsätzlich sechs Jahre als der Leistungsempfänger aufbewahren. (5)
Kann die Gültigkeit überprüft werden?
Der Leistungsempfänger kann die Freistellungsbescheinigung auf Gültigkeit online als registrierter Nutzer überprüfen. Man benötigt das Bundesland des Leistenden, dessen Steuernummer und die Sicherheitsnummer der Freistellungsbescheinigung.
Wegen der Haftung, sollte die Gültigkeit auf jeden Fall überprüft werden. Ansonsten ist die Haftung des Leistungsempfängers ausgeschlossen, denn man ist dazu verpflichtet, diese zu überprüfen. (5) Man kann sich zB auch von der Haftung freistellen lassen, wenn man Kredite aufnimmt.
Welche Angaben müssen in der Rechnung des leistenden Unternehmers enthalten sein?
Bei der Rechnung des Leistungsempfängers an den Leistenden müssen verschiedene Dinge enthalten sein. Das sind der Name und die Anschrift vom Leistenden, das Rechnungsdatum und der -betrag oder die Höhe der erbrachten Gegenleistung und der Tag der Zahlung, die Steuerabzugshöhe und das Finanzamt, bei dem der Betrag des Abzugs angemeldet wurde. (1)
Was passiert bei fehlerhaften oder fehlenden Rechnungen?
Wenn der Hinweis "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" fehlt, dann wird der Leistungsempfänger nicht von seiner Steuerschuldnerschaft befreit. Die Steuer wird dann geschuldet von dem Leistungserbringer und dem -empfänger steht kein Vorsteuerabzug der Rechnung zu.
Das Recht zum Abzug der Vorsteuer gilt unabhängig von der Rechnung und gilt daher auch, wenn diese fehlt oder fehlerhaft ist.
Die geschuldete Umsatzsteuer des Leistungsempfängers wird dann aus dem Betrag der Rechnung ohne Umsatzsteuer berechnet. Auch bei fehlenden oder fehlerhaften Rechnungen bleibt das Recht zum Vorsteuerabzug bestehen. Dieses gilt unabhängig von einer Rechnung. Den Vorsteuerabzug kann der Empfänger in ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung oder Jahreserklärung geltend machen. (3, 9)
Wie rechnet man bei fehlenden Rechnungen ab?
Wenn die Rechnung fehlt, dann muss der Leistungsempfänger bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung oder Erklärung für die Umsatzsteuer eventuell die Grundlage für die Bemessung des Geleisteten abschätzen. (3, 9)
Wie sieht es bei Unternehmern aus, die eine Bautätigkeit vorbereiten, aber noch nicht ausüben?
Zu diesen Handlungen zählen beispielsweise die Werbung in Zeitungen oder Zeitschriften oder das Anschaffen von Maschinen und Material zum Bauen oder das Einstellen von Bauarbeitskräften. Prognostiziert sollten mehr als 10 Prozent des Weltumsatzes werden für die Bauleistungen. (3)
Wo müssen die Umsätze nach §13b UStG in der Steueranmeldung eingetragen werden?
Der Empfänger der Leistung muss die Umsätze, für die er die Steuer schuldet, zu Kz. 84 und 85 des Voranmeldungsvordrucks der Umsatzsteuer eintragen. In der Jahreserklärung der Umsatzsteuer müssen sie zu Kz. 877 und 878 der Anlage UR eingetragen werden. Die Vorsteuerbetrug, die abzugsfähig sind, müssen in der Voranmeldung der Umsatzsteuer zu Kz. 67 und in der Jahreserklärung der Umsatzsteuer zu Kz.467 eingetragen werden. (3)
Fazit
Die Freistellungsbescheinigung nach §13b sorgt dafür, dass die Steuerlast umgekehrt wird. Die Bescheinigung ist ein Nachweis für den Bauleistenden, damit dieser von seiner Umsatzsteuerpflicht befreit wird. Das Recht zum Vorsteuerabzug ist unabhängig von der Rechnung, es greift also auch bei fehlerhaften oder fehlenden Rechnungen.
Man gilt als Leistungsempfänger als Steuerschuldner, wenn man Bauleistungen nachhaltig erbracht hat oder erbringen wird und bereits mit Handlungen im Rahmen einer Bauleistung angefangen wird. Für viele Leistungsempfänger gelten besondere Regelungen und sie werden von der Freistellungsbescheinigung ausgenommen. Es ist wichtig, dass man die Freistellungsbescheinigung auf ihre Gültigkeit überprüft, sowie darauf achtet, dass die Gültigkeit nicht abläuft.
Titelbild: unsplash/ Austin Distel
Einzelnachweise (9)
1.
Finanztip: Bauabzusteuer: Bauabzugsteuer für Vermieter und Unternehmer, 13.12.2012
Quelle
2.
Eternach: Wichtige Hinweise zur Anwendung des §13b UStG (Übertragung der Steuerschuldnerschaft), Thomas Eternach
Quelle
3.
Landesamt für Steuern Niedersachsen: Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG auf Bauleistungen
Quelle
4.
DHZ Deutsche Handwerks Zeitung: Bauabzugssteuer: Ohne Freistellung haftet der Auftraggeber, Bernhard Köstler, 28.02.2017.
Quelle
5.
Bundeszentralamt für Steuern: Bauabzugssteuer - Abruf von Freistellungsbescheinigungen
Quelle
6.
Bundeszentralamt für Steuern: BMF Schreiben vom 27.12.2002
Quelle
7.
smartsteuer: Abzugsbesteuerung bei Bauleistungen, 23.12.2020.
Quelle
8.
Haufe.: Gültigkeit der Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen prüfen, Michele Schwirkslies-Filler, 29.10.2020.
Quelle
9.
Bundesamt für Justiz: Umsatzsteuergesetz (UStG)
§ 13b Leistungsempfänger als Steuerschuldner
Quelle