
Es gibt viele Möglichkeiten zu kündigen beziehungsweise gekündigt zu werden. Neben einer sogenannten ordentlichen Kündigung existiert auch noch die außerordentliche Kündigung wie in diesem Fall die fristlose Kündigung. Doch wie gehst du bei solch einer damit um und wie sieht das weitere Verfahren aus? Auf was hast du dann noch Anspruch?
In unserem umfangreichen Ratgeber erhältst du von uns alle Antworten auf die meist gestellten Fragen in Bezug auf das Thema fristlose Kündigung, um dich bei deiner Entscheidung über das weitere Vorgehen nach einer fristlosen Kündigung zu unterstützen.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Wöchentlicher Newsletter über Finanzen
- 2 Das Wichtigste in Kürze
- 3 Hintergründe: Was du über eine fristlose Kündigung wissen solltest
- 3.1 Was ist eine fristlose Kündigung?
- 3.2 Wann kann außerordentlich gekündigt werden?
- 3.3 Was sind wichtige Gründe aus der Sicht des Arbeitgebers bei einer fristlosen Kündigung?
- 3.4 Was sind wichtige Gründe aus der Sicht des Arbeitnehmers bei einer fristlosen Kündigung?
- 3.5 Wann ist eine umfassende Interessenabwägung nötig bei einer fristlosen Kündigung?
- 3.6 Wann ist eine Abmahnung erforderlich?
- 3.7 Wann kann eine fristlose Kündigung noch unwirksam sein?
- 3.8 Was solltest Du bei Erhalt einer fristlosen Kündigung tun?
- 4 Fazit
Das Wichtigste in Kürze
- Eine fristlose Kündigung ist eine sog. außerordentliche Kündigung und bedarf spezieller Gründe durchgeführt zu werden.
- Eine fristlose Kündigung kann gegebenenfalles auch unwirksam sein. Prüfe die Gründe dafür!
- Nach einer fristlosen Kündigung, solltest du dir überlegen wie du weiter vorgehen möchtest. Möchtest du klagen, so ist es klug sich einen Anwalt in dem Bereich dazuzuholen.
Hintergründe: Was du über eine fristlose Kündigung wissen solltest
Bevor du Entscheidungungen nach einer fristlosen Kündigung triffst, solltest du einige Punkte wissen. Deshalb werden wir dir in den folgenden Abschnitten alle wichtigen Informationen diesbezüglich erläutern, um dich bei deinen Entscheidungen zu unterstützen.
In den folgenden Abschnitten sind für dich die wichtigsten Fragen rund um das Thema fristlose Kündigung beantwortet.
Was ist eine fristlose Kündigung?
Gründe einer fristlosen Kündigung gibt es grundsätzlich drei.
- Betriebsbedingte Kündigung: Hierbei stehen dringende betriebliche Erfordernisse der Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers entgegen, sei es zu gleichen oder anderen Arbeitsbedingungen.
- Verhaltensbedingte Kündigung: Das könnte der Umgang mit Kollegen, Kunden, Vorgesetzten sein, aber auch Alkoholmissbrauch oder das Verletzen von Verhaltenspflichten. Im Regelfall ist hier eine Abmahnung vorzuschalten.
- Personenbedingte Kündigung: Meist leistungs-, vor allem aber krankheitsbedingte Ursachen, die den Mitarbeiter daran hindern, die erwartete Leistung zu bringen. Allerdings ist hier eine Kette aus Prüffragen erforderlich: Gesundheitsprognose, Alternativbeschäftigungsmöglichkeit, Interessensabwägung.
Allerdings dürfte die verhaltensbedingte Kündigung bei weitem bei fristlosen Kündigungen überwiegen.(3)
Was für Arten von Kündigungen gibt es ?
Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Arten der Kündigung. Man unterscheidet zwischen der ordentlichen Kündigung, der außerordentlichen Kündigung und der Änderungskündigung.
Bei einer ordentlichen Kündigung muss der Arbeitgeber einen sozial gerechtfertigten Grund angeben. Hierzu kommen grundsätzlich alle drei Kündigungsgründe in Frage. Bei einer ordentlichen Kündigung sind außerdem die Kündigungsfristen nach § 622 BGB zu beachten.
Die Änderungskündigung ist meist eine Kombination aus einer betriebsbedingten Kündigung und einer Neueinstellung. Ziel ist, ein neuer Arbeitsvertrag zu veränderten Bedingungen. Hier kann der Mitarbeiter allerdings widersprechen.
Wann kann außerordentlich gekündigt werden?
... Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
Das heißt nichts anderes, als das tatsächlich ein schwerwiegender Grund vorliegen muss, damit fristlos gekündigt werden darf.(2)
Was sind wichtige Gründe aus der Sicht des Arbeitgebers bei einer fristlosen Kündigung?
- Arbeitsverweigerung
- Beleidigung des Arbeitgebers
- Geschäftsschädigende Äußerungen über den Arbeitgeber im Internet
- Betrug, Diebstahl und Veruntreuung zulasten des Arbeitgebers
- Verdacht einer Straftat
- Eigenmächtiger Urlaubsantritt
- Angedrohtes Krankfeiern
- Sexuelle Belästigungen von Kollegen
- Mobbing
- Konkurrenztätigkeit
- Arbeitszeitbetrug
- Private Telefonate
- Private PC-, Internet- und E-Mail-Nutzung während der Arbeitszeit
- Löschung von Daten
- Drogenkonsum
All jene Gründe können im Ernstfall für den Arbeitgeber einen wichtigen Grund darstellen, den Arbeitnehmer fristlos zu kündigen.(6)
Was sind wichtige Gründe aus der Sicht des Arbeitnehmers bei einer fristlosen Kündigung?
Ein wichiger Grund seitens des Arbeitsnehmers wäre also ein Zahlungsverzug des Arbeitgebers. Aber auch wiederholte sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz können als wichtiger Grund vorliegen. Ganz genauso wie grobe Arbeitsschutzverletzungen, grobe Beleidigungen und Tätlichkeiten.(6)
Wann ist eine umfassende Interessenabwägung nötig bei einer fristlosen Kündigung?
Daher kann es auch sein, das ebenso eine Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz (z.B. Änderungskündigung) möglich ist. Also statt einer Kündigung eine Weiterbeschäftigung.(1)
Wann ist eine Abmahnung erforderlich?
Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen, wie bei einem Pflichtverstoß im Vetrauensbereich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und der Arbeitnehmer nicht mit einer Abmahnung seines Verhaltens rechnen durfte. Häufig kommen solch Pflichtverstoße bei Straftatbeständen, Vermögensdelikten und Verunglimpfungen des Arbeitgebers vor.(5)
Wann kann eine fristlose Kündigung noch unwirksam sein?
Gründe hierfür könnten sein:
- Anhörung Betriebsrat: Sollte der Arbeitgeber vor dem Aussprechen der Kündigung die Arbeitnehmervertretung nicht angehört haben, so ist eine Kündigung generell unwirksam nach § 102 BetrVG. Genauso kann vorkommen, dass der Betriebsrat gegen die Kündigung Bedenken hat, dann muss er dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen nach § 102 Abs. 2 S. 3 BetrVG.
- Mutterschutz: Ist die Arbeitnehmerin schwanger, so darf der Arbeitgeber diese wegen des Mutterschutzgesetzes nach § 17 MuSchG nicht kündigen.
- Arbeitnehmer in Elternzeit: Ist der Arbeitnehmer in Elternzeit darf dieser generell nicht gekündigt werden. Dieser Kündigungsschutz beginnt ab dem Zeitpunkt, wo der Mitarbeiter seine Elternzeit verlangt nach § 18 BEEG.
- Mitglied im Betriebsrat: Ist der Mitarbeiter Mitglied des Betriebsrats kann dieser nur mit Zustimmung des Betriebsrats gekündigt werden nach § 103 BetrVG.
- Schwerbehinderung: Ist der Arbeitnehmer schwerbehindert, so kann dieser ohne entsprechende gesetzlichen Formalitäten nicht gekündigt werden. So ist es ebenfalls nötig die Zustimmung des Integrationsamts einzuholen um eine Kündigung durchzubringen nach § 174 SGB IX.
Was solltest Du bei Erhalt einer fristlosen Kündigung tun?
Hast du eine Rechtsschutzversicherung mit Berufsrechtsschutz, so bist du bei den Anwalts- und Gerichtskosten sogar abgesichert. Allerdings gibt es auch hier spezielle Ausnahmen, welche du mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht abklären solltest.
Generell sagt man, wenn man gegen die Kündigung vorgehen will, dann so bald wie möglich. Maximal drei Wochen hast du für eine Klage Zeit. Danach wird davon ausgegangen, dass es für die Kündigung einen wichtigen Grund gab und alles rechtens ablief. Somit wird die Kündigung wirksam.
Möchtest du aber klagen, so sollte dir bewusst sein was dein Ziel ist. Würdest du eine fristgemäße betriebsbedingte Kündigung erhalten, so gäbe es Vorteile wie weiterhin der Erhalt deines Gehalts und mehr zum Beispiel. Auch dein Arbeitslosengeld könnte früher bezogen werden.
Geht die Klage nicht durch, so solltest du aber ebenfalls beachten, dass du dich innerhalb von 3 Tagen nach Kündigungszugang bei der Arbeitsagentur arbeitsuchend meldest nach § 38 SGB III, um Arbeitslosengeld in Anspruch zu nehmen. Sonst könnte eine Sperrzeit in Kraft treten.(7)
Welche Fristen muss man nach einer fristlosen Kündigung beachten?
Verschiedene Fristen sind bei einer fristlosen Kündigung zu beachten. Also es kommt darauf an um was es geht:
- Klage: Möchtest du klagen, solltest du dies gemeinsam mit deinem Anwalt innerhalb von 3 Wochen tun.
- Arbeitslosengeld: Möchtest du Arbeitslosengeld beziehen nach deiner Kündigung, so solltest du dich innerhalb von 3 Tagen nach Kündigungszugang bei der Arbeitsagentur arbeitsuchend melden.
In beiden Fällen ist es natürlich so, dass "je früher desto besser" gilt. Diese Fristen sind allerdings dann endgültig, danach wird es kaum noch möglich etwas durchzubringen.
Fazit
Wie du siehst ist eine fristlose Kündigung nichts spontanes oder leichtes. Man braucht wirklich wichtige Gründ um diese durchzubringen. Wichtig ist, dass man sich danach gut erkundigt wie das weitere Verfahren aussieht und nicht voreilig handelt, um möglicherweise doch noch irgendwelche Vorteile herausziehen zu können.
Hol dir also am Besten professionelle Hilfe dazu in so einem Falle und schau ob dein Arbeitgeber hier alles rechtens bedacht hat. Andernfalls könntest du noch weiterhin dein Gehalt ausbezahlen bekommen.
Bildquelle: 123rf / Andriy Popov
Einzelnachweise (7)
1.
finanztip.de: Fristlos gefeuert? So einfach geht das nicht
Dr. Britta Beate Schön, 24.01.2018
Quelle
2.
gansel-rechtsanwaelte.de: Fristlose Kündigung im Arbeitsrecht: Was Experten raten
Dr. Timo Gansel
Quelle
3.
impulse.de: Das müssen Sie wissen, damit die fristlose Entlassung klappt
Kathrin Halfwassen, 28.10.2019
Quelle
4.
arag.de: Fristlose Kündigung – Was Arbeitnehmer wissen müssen
Klaus Heiermann
Quelle
5.
kluge-recht.de: Fristlose Kündigung
Dr. iur. Henning Kluge
Quelle
6.
hensche.de: Kündigung - Fristlose Kündigung
Informationen zum Thema Kündigung - Fristlose Kündigung: Hensche Rechtsanwälte, Kanzlei für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche
Quelle
7.
kuendigungsanwalt.de: Sie haben eine KÜNDIGUNG ERHALTEN
Ordentliche oder fristlose Kündigung des Arbeitsvertrags
Rechtsanwalt Christian Weber
Quelle