
Nicht nur in der Weihnachtszeit verschenken Unternehmer gerne Aufmerksamkeiten an Kunden oder Mitarbeiter. Geschenke sind immer eine gute Möglichkeit dich bei deinem Geschäftspartner für die Zusammenarbeit zu bedanken oder auch die Leistung deines Mitarbeiters zu würdigen.
Jedoch kann es deinen Betrieb vor einige Probleme stellen, Geschenke richtig zu verbuchen. Denn rund um das Thema abzugsfähige Geschenke gibt es einiges zu beachten. In diesem Artikel möchten wir unter anderem klären, wann Geschenke abzugsfähig sind, wie du abzugsfähige Geschenke verbuchst und was du über die Vorsteuer bei abzugsfähigen Geschenken wissen solltest.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Wöchentlicher Newsletter über Finanzen
- 2 Das Wichtigste in Kürze
- 3 Definition: Was sind abzugsfähige Geschenke?
- 4 Hintergründe: Was du über abzugsfähige Geschenke wissen solltest
- 4.1 Wann sind Geschenke nach § 37b EStG abzugsfähig?
- 4.2 Wann sind Geschenke an Kunden abzugsfähig?
- 4.3 Was muss der Beschenkte bei abzugsfähigen Geschenken beachten?
- 4.4 Was sind Bewirtungskosten im Vergleich zu abzugsfähigen Geschenken?
- 4.5 Welche Geschenke sind als Arzt abzugsfähig?
- 4.6 Wann sind Geschenke an Vereinsmitglieder abzugsfähig?
- 4.7 Was ist bei abzugsfähigen Geschenken bei der Vorsteuer zu beachten?
- 4.8 Was ist zu beachten bei Brutto- und Nettobeträgen bei abzugsfähigen Geschenken?
- 5 Fazit
Das Wichtigste in Kürze
- Geschenke an Geschäftspartner und Kunden bis 35 Euro pro Person und pro Jahr kannst du als Betriebsausgaben absetzen. Sollte der Wert des Geschenks höher ausfallen, sind keine Ausgaben abziehbar.
- Geschenke an Mitarbeiter kannst du immer als Betriebsausgabe geltend machen. Bei einem Wert von weniger als 60 Euro ist das Geschenk steuerfrei.
- Als Schenker kannst du pauschal mit 30 Prozent des Wertes versteuern. Falls du das Geschenk nicht versteuerst, muss der Beschenkte es als Einnahme beziehungsweise Lohn versteuern.
Definition: Was sind abzugsfähige Geschenke?
Hintergründe: Was du über abzugsfähige Geschenke wissen solltest
In diesem Abschnitt möchten wir dir die wichtigsten Fragen zum Thema abzugsfähige Geschenke beantworten. Hier erfährst du unter anderem wie du als Arzt Geschenke versteuern kannst, was du bei Geschenken an Vereinsmitgliedern beachten solltest und wie du Brutto- und Nettobeträge bei abzugsfähigen Geschenken behandeln musst.
Wann sind Geschenke nach § 37b EStG abzugsfähig?
Hiervon sind Geschenke an nicht steuerpflichtige Ausländer ausgenommen. Mitarbeiter, die in Deutschland nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen, sind ebenfalls außen vor (1).
Wann sind Geschenke an Kunden abzugsfähig?
Bei Überschreitung der Jahresgrenze von 35 Euro sind Geschenke als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben auszuweisen.
Des Weiteren hat der Gesetzgeber eine Aufzeichnungspflicht vorgeschrieben. Zusammen mit dem Beleg musst du den Namen des Empfängers und den Grund der Schenkung notieren. Entweder auf dem Beleg selbst oder auf eine Anlage zum Beleg. Kommst du als Unternehmer dieser Pflicht nicht nach, kannst du die Geschenke an Kunden nicht als Betriebsausgaben abziehen.
Was muss der Beschenkte bei abzugsfähigen Geschenken beachten?
Ein Sachgeschenk als Mitarbeiter zu empfangen muss bis zu einem Wert von 44 Euro nicht versteuert werden.
Wenn der Schenker jedoch eine pauschale Besteuerung des Geschenkes vornimmt, musst du dich als Beschenkter nicht mehr darum kümmern. Dies muss der Schenkende dem Empfänger in jedem Fall mitteilen (2).
Was sind Bewirtungskosten im Vergleich zu abzugsfähigen Geschenken?
Für eine Bewirtung von Geschäftsfreunden mit größerem Aufwand sind die Kosten bis zu 70 Prozent als betriebliche Aufwendung abziehbar. Dabei ist es nicht wichtig, ob die Bewirtung in einem Restaurant, Hotel oder Bar stattgefunden hat. Ausschlaggebend ist der geschäftliche Anlass der Bewirtung. Außerdem musst du die Nachweispflicht wie folgt beachten:
- Anlass der Bewirtung
- Höhe der Aufwendung
- Namen der Teilnehmer
- Tag und Ort der Bewirtung
Der Anlass der Bewirtung muss detailliert beschrieben werden zum Beispiel mit einem Projektnamen. So etwas wie “Arbeitsgespräch” reicht hier nicht aus (3).
Welche Geschenke sind als Arzt abzugsfähig?
Geschenke, die der Beschenkte nur betrieblich nutzen kann, sind unabhängig von ihrer Höhe abzugsfähig. Zum Beispiel könntest du als Arzt einem Kollegen ein teures Fachbuch schenken und das dann trotzdem als Betriebsausgabe notieren.
Wichtig ist hier, dass das Geschenk passend zum Beruf ist und somit betrieblich genutzt wird. Ist das Geschenk teilweise betrieblich und privat, dann kannst du es nicht als abzugsfähige Aufwendung buchen (4).
Wann sind Geschenke an Vereinsmitglieder abzugsfähig?
- Zum Jubiläum des Vereins
- Zur Weihnachtsfeier
- Zum Sommerfest
- Zum Vereinsausflug
Bei einem persönlichen Anlass verhält es sich ein bisschen anders. Hier darfst du für jeden Anlass im Wert von 60 Euro verschenken. Auch mehrmals im Jahr. Hierzu zählen:
- Zum Jubiläum des Mitglieds
- Zur Geburt eines Kindes
- Zum Geburtstag
- Zur Hochzeit
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Höhe des Jahresbeitrags für den Verein. Sollte dein Verein einen niedrigeren Beitrag als 60 Euro haben, dann gilt dieser Betrag als Grenze für das Geschenk. Des Weiteren sind Geldgeschenke verboten. Auch die vergünstigte Ausgabe von Essen und Trinken an Mitglieder stellt einen Verstoß dar (5).
Was ist bei abzugsfähigen Geschenken bei der Vorsteuer zu beachten?
Wenn dein Geschenk zum Beispiel 41,65 Euro inklusive Umsatzsteuer gekostet hat, liegen deine betrieblichen Ausgaben für das Geschenk bei 35 Euro. Bei Geschenken an deine Mitarbeiter ist ein Vorsteuerabzug nicht möglich, da der Mitarbeiter, das Geschenk im Privatbereich nutzt (6).
Was ist zu beachten bei Brutto- und Nettobeträgen bei abzugsfähigen Geschenken?
Grundsätzlich gilt der Nettowert, wenn der Empfänger Vorsteuerabzugsberechtigt ist. Bei Geschenken an Ärzte oder andere freischaffende Berufe wird der Bruttowert berücksichtigt. Wichtig ist weiterhin, dass du alle Belege und Buchungen dokumentierst. Geschenke musst du auf einem separaten Konto buchen und der Nachweispflicht folgen. Dabei immer die Empfänger namentlich auf dem Beleg vermerken (7).
Fazit
Wie du siehst, gibt es beim Thema abzugsfähige Geschenke einiges zu berücksichtigen. Daher ist es wichtig, bereits bei der Auswahl des Geschenkes auf den Wert zu achten. Als Freiberufler solltest du auch die betriebliche Nutzung des Geschenkes vorher klären.
Glücklicherweise stehen dir für eine korrekte Buchhaltung viele Hilfsmittel zur Verfügung. Neben unzähliger Literatur und Tutorials, gibt es auch Steuerberater die ihr aktuelles Wissen online zur Verfügung stellen. Als Unternehmer auch mit wenigen Mitarbeitern lohnt es sich in jedem Fall einen Steuerberater zu beauftragen.
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Einzelnachweise (8)
1.
Gesetze-im-Internet.de: Einkommensteuergesetz (EStG)
§ 37b Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Quelle
2.
Roedl.de: Steuerliche Behandlung von Geschenken an Kunden, Geschäftsfreunde und Mitarbeiter
Andreas Wahl und Julia Bader,
Rödl & Partner Stuttgart
Quelle
3.
Steuern.de: Bewirtungskosten: Das müssen Sie beim Absetzen von der Steuer beachten
Rüdiger Happe
Quelle
4.
Der-Aerzte-Steuerberater.de: Geschenke,
Stürcke & Blume Wirtschaftsprüfer/Steuerberater/Rechtsanwalt
Quelle
5.
Vereinswelt.de: So geben Sie Zuwendungen finanzamtssicher an Ihre Mitglieder
Kathrin Righi
Quelle
6.
Haufe.de: Geschenke / UMSATZSTEUER, Dipl.-Finanzwirt Arthur Röck
Quelle
7.
DHW-STB.de: Geschenke an Geschäftsfreunde und ihre steuerliche Behandlung, Christian Deák,
DHW Steuerberatung
Quelle
8.
Schelbert.eu: Freiberufler und Gewerbetreibende: Wie sind Geschenke, Geschäftsessen, Incentives steuerlich zu beurteilen? Steuerberater Wolf D. Schelbert
Quelle