
Wenn das Geld in deiner Familie nicht reicht oder immer knapper wird, gibt es die Möglichkeit zum Kindergeld noch einen Kinderzuschlag (umgangssprachlich: Kindergeldzuschlag) zu erhalten. Es handelt sich dabei um eine Sozialleistung vom Staat. Im Gegensatz zum Kindergeld bekommt diese Leistung aber nicht jeder.
Dafür musst du einige Voraussetzungen erfüllen und dich genau informieren. In diesem Artikel findest du eine Einführung in das Thema, sowie eine Anleitung, zum Beantragen des Zuschlags, die dir helfen wird. Ebenfalls erfährst du wie viel Geld du erhalten kannst und wie lange die Bearbeitungszeit im Durchschnitt dauert.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Wöchentlicher Newsletter über Finanzen
- 2 Das Wichtigste in Kürze
- 3 Hintergründe: Was du über den Kinderzuschlag wissen solltest
- 3.1 Was ist der Kinderzuschlag?
- 3.2 Wer bekommt den Kinderzuschlag?
- 3.3 Wie wird das Mindesteinkommen berechnet?
- 3.4 Was bedeutet der Familienbedarf?
- 3.5 Rechenbeispiel
- 3.6 Wie viel Kinderzuschlag gibt es pro Kind?
- 3.7 Was wird als Einkommen und Vermögen betrachtet?
- 3.8 Wie beantragst man den Kinderzuschlag?
- 3.9 Welche zusätzlichen Leistungen können Eltern noch erhalten?
- 3.10 Was tun, bei einer Rückzahlung?
- 3.11 Wie lange dauert die Bearbeitungszeit?
- 3.12 Welche Regeln solltest Du bei Bezug des Kinderzuschlags beachten?
- 3.13 Wohin schicke ich den Antrag des Kinderzuschlags?
- 3.14 Was ist der Notfall Kinderzuschlag?
- 4 Fazit
Das Wichtigste in Kürze
- Du musst einige Voraussetzungen erfüllen, um den Kinderzuschlag überhaupt erhalten zu können.
- Kinderzuschlag erhältst du voraussichtlich erstmal für 6 Monate. Danach wird deine Situation neu eingeschätzt und kontrolliert, ob du den Kinderzuschlag weiterhin beziehen darfst.
- Der Antrag muss nach 6 Monaten wieder neu beantragt werden. Dabei wird dein Einkommen und dein Bedarf nochmal neu verrechnet.
Hintergründe: Was du über den Kinderzuschlag wissen solltest
Was ist der Kinderzuschlag?
Wer bekommt den Kinderzuschlag?
- Das Kind muss unter 25 Jahre alt und unverheiratet sein, bzw. in keiner eingetragenen Lebensgemeinschaft leben.
- Das Kind muss mit dir als Antragssteller in der gleichen Wohnung oder im gleichen Haus leben.
- Es gibt eine Mindesteinkommensgrenze. Bei Alleinerziehenden muss das Einkommen über 600€ brutto und als Paar über 900€ brutto sein.
- Das Einkommen darf aber auch nicht die Höchstgrenze überschreiten. Diese wird individuell berechnet und wird durch die Kosten des Lebensunterhaltes deiner Familie und anderen Umständen beeinflusst. Seit Januar 2020 ist diese Grenze jedoch abgeschafft worden. Du kannst also mehr verdienen, ohne dass dir direkt der Kinderzuschlag entzogen wird.
- Wenn du den Kinderzuschlag beziehst, hast du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld. Dein Einkommen und der Kinderzuschlag sind insgesamt also so hoch, dass du keine anderen Sozialhilfen nötig hast.
- Du musst bereits Kindergeld erhalten.
Das sind die Voraussetzungen, die du erfüllen musst, um den Kinderzuschlag zu bekommen. Wenn dies Fall ist, kannst du einen Antrag stellen und erhältst diese zusätzliche Unterstützung vom Staat.
Wie wird das Mindesteinkommen berechnet?
Zum Mindesteinkommen zählt nicht das Kindergeld oder Wohngeld. Die Höchstgrenze wurde Anfang Januar 2020 aufgehoben, sodass es deinen Anspruch nicht mehr negativ beeinflusst. Jedoch hat man bei einem hohen Einkommen nicht so viel Anspruch auf staatliche Hilfe.
Der Kinderzuschlag kann sich also bis zum Verfall noch verringern. Wenn du den Antrag einreichst, musst du auch deine Einkommensnachweise des letzten halben Jahres mit abgegeben. Daraus wird dein durchschnittliches Einkommen berechnet und dein Anspruch auf den Kinderzuschlag, sowie die Höhe des Betrags erschlossen.
Was bedeutet der Familienbedarf?
Um diese zu erhalten, musst du bei deinem Jobcenter einen Antrag stellen. Der Familienbedarf wird aus den Wohnkosten, dem Regelbedarf der Eltern und Kinder berechnet. Eventuell wird auch der Mehrbedarf berücksichtigt. Der entsteht, falls du schwanger oder alleinerziehend bist. Das folgende Beispiel soll dir den Regelbedarf nach dem Sozialgesetzbuch II nochmal genauer erläutern (8).
Berechtigte | Bedarf 2021 |
---|---|
Elternpaare | 2 x 401€ = 802€ |
Alleinerziehende | 446€ |
Kinder bis 5 Jahre | 283€ |
Kinder zwischen 6 und 14 Jahren | 309€ |
Für die Berechnung des Regelbedarfs werden einige Faktoren, wie die Ergebnisse der Einkommens- und Verbraucherstichproben, Preisentwicklung lebensnotwendiger Güter und Nettogehälter berücksichtigt (3). Diese werden alle 5 Jahre neu berechnet.
Rechenbeispiel
In diesem Abschnitt kannst du, anhand eines Rechenbeispiels nachvollziehen, wie sich der Kinderzuschlag berechnet. Eine Familie mit 2 Kindern aus Köln hat im Jahr 2021 einen Regelbedarf von 1.368 Euro zu (802 Euro/Kinder, 566 Euro/Eltern).
Im Monat haben sie eine Miete von 800 Euro zu zahlen. Somit steigt der Familienbedarf auf 2.168 Euro. Der Bedarf muss dann mit dem Betrag, den sie im Monat mit allen Abzügen (Versicherung, Steuer) zur Verfügung haben, verglichen werden.
Hinzu kommt das Kindergeld, Wohngeld und der Kinderzuschlag. Die Familie erhält monatlich 1.900 Euro brutto. Nach allen Abzügen bleiben 1200€ netto, die berücksichtigt werden müssen. Außerdem bekommen sie 438 Euro Kindergeld und 198 Euro Wohngeld. Insgesamt hat die Familie also 1.836 Euro zur Verfügung.
Zusammen mit dem Kinderzuschlag von 410 Euro hat sie im Monat über 2.246 Euro zur Verfügung. Mit dem Kinderzuschlag ist es demnach möglich, dass die Familie ihren Bedarf von 2.168 Euro decken (Regelbedarf der Eltern + Regelbedarf der Kinder + Wohnkosten). Der Antrag auf den Kinderzuschlag würde dementsprechend gestattet werden und die Familie erhält monatlich die zusätzliche Leistung.
Wie viel Kinderzuschlag gibt es pro Kind?
- Mindesteinkommensgrenze und monatliches Einkommen
- Gesamtbedarf der Familie und Wohnkosten
- Kann der Gesamtbedarf mit dem gesamten Einkommen gedeckt werden?
- wird der Zuschlag reduziert, aufgrund eines hohen Einkommen?
- Eventuelle Minderung: Kinderzuschlag, abzüglich anzurechnendes Elterneinkommen
Wenn der Kinderzuschlag nicht durch bestimmte Gründe um 45% gemindert wird, erhältst du 205€ pro Kind. Auch wenn du zum Beispiel 3 Kinder hast, bekommst du 615€. An dem Betrag ändert sich erstmal nichts. Der Kinderzuschlag steht dir dann für 6b Monate zur Verfügung.
Ist dieser Zeitraum um, musst du den Kinderzuschlag neu beantragen. Dann wird noch einmal überprüft, ob sich was an deiner Lebenssituation geändert hat und wie viel Geld dir dementsprechend zusteht.
Was wird als Einkommen und Vermögen betrachtet?
Besitz | Art des Besitzes | zählt nicht |
---|---|---|
Einkommen | Monatsverdienst, Gehalt, Einkünfte durch selbstständige Arbeit, Sozialleistungen wie Renten, Elterngeld, Arbeitslosengeld, Zinsen, Einnahmen durch Vermietung oder Verpachtung | Pflegeversicherung |
Vermögen | Bargeld, Sparguthaben, Wertpapiere, Eigentumswohnung oder Haus | Wohnen in eigener Immobilie, private Altersvorsorge |
Kinder können auch ein eigenes Einkommen haben, dazu zählt eine Waisenrente oder Unterhalt. Von diesem Betrag werden dann die 45% abgezogen und dieser Betrag von dem Kinderzuschlag. Erhält dein Kind also 100€ im Monat, werden 45€ davon abgezogen. Der Kinderzuschlag, den ihr erhalten könnt, beträgt demnach noch 160€.
Wie beantragst man den Kinderzuschlag?
Wenn du den Kinderzuschlag beantragen willst, musst du ebenfalls einen Einkommensnachweis der letzten 6 Monate beifügen. Welche Dokumente du noch brauchst, steht aber auch nochmal auf dem Formular. Wenn du den Kinderzuschlag für 6 Monate erhältst, musst du nach dem Auslauf den Antrag wieder neu stellen. Der Kinderzuschlag wird dir dann mit dem Kindergeld auf das gleiche Konto überwiesen.
Wenn du mit dem Bescheid und der darin enthaltenen Entscheidung nicht zufrieden bist, kannst du dich mit deiner Familienkasse in Verbindung setzen und einen Widerspruch einlegen. Sie haben nach Erhalt dazu einen Monat Zeit. Wenn dein Widerspruch abgelehnt wird, kannst du sogar eine Klage einreichen.
Welche zusätzlichen Leistungen können Eltern noch erhalten?
- Ausflüge von Klassen werden auf Antrag bezahlt
- Kosten für Klassen- und Kitafahrten
- Der Schuldbedarf wird mit 154,59€ gefördert
- Fahrtkosten, Schulessen, Verpflegung in Kita können auf Antrag erstattet werden
- Das Kind kann 15€ im Monat erhalten, wenn es im z.B. im Sportverein oder Musikschule tätig ist
- Kosten für Lernförderung (Nachhilfe)
Diese Leistungen stellt dir der Staat zusätzlich zur Verfügung. Beachte jedoch, dass du immer einen Antrag stellen musst und das Geld nicht automatisch bekommst. Außerdem musst du die Voraussetzungen natürlich erfüllen. Du kannst die Leistungen bei der Stadt oder deiner Gemeinde beantragen.
Was tun, bei einer Rückzahlung?
Dort drin steht dann, ob du Zahlungen zu Unrecht bezogen hast und was du nun tun sollst. Im Regelfall wird dir auch direkt eine Bankverbindung zugeschickt. Wenn du es nicht zahlen kannst oder andere Probleme auftreten sollten, solltest du Kontakt zu dem Ansprechpartner aufnehmen.
Wie lange dauert die Bearbeitungszeit?
Die Rückmeldung erfolgt spätestens nach 6 Wochen.
Wenn nicht, kannst du dich nochmal telefonisch bei den Verantwortlichen melden. Die Bearbeitungszeit hat keinen Einfluss auf den Zeitraum, indem du den Kinderzuschlag bekommen sollst. Die Beträge, die noch ausstehen, wirst du am nächstmöglichen Termin erhalten. Wenn du also im Mai Kinderzuschlag beantragt hast, wirst du Ende Juni den Bewilligungsschein erhalten. Bei der Auszahlung im Juli wirst du auch die Nachzahlung für Mai und Juni erhalten.
Welche Regeln solltest Du bei Bezug des Kinderzuschlags beachten?
Du solltest dich bei Veränderungen also immer direkt bei der Familienkasse melden und sie über den neuen Stand in Kenntnis setzen. Ansonsten kann es dazu kommen, dass dein Kinderzuschlag vermindert wird und dein Antrag neu geprüft werden muss.
Wenn du den Kinderzuschlag zu Unrecht bezogen hast, musst du sogar mit einer Strafe und im schlimmsten Fall mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Kinderzuschlag zu erhalten, obwohl man keinen Anspruch mehr darauf hat, ist strafbar.
Wohin schicke ich den Antrag des Kinderzuschlags?
Du schickst ihn zur zuständigen Familienkasse.
Den Antrag kannst du auch auf deren Website wiederfinden und ausdrucken. Ansonsten kann man den Antrag noch online bei deiner Familie beantragen (5). Jedoch muss der trotzdem an die Familienkasse geschickt werden, weil eine handschriftliche Unterschrift unumgänglich ist.
Was ist der Notfall Kinderzuschlag?
Man bekommt einen leichteren Zugang und kann den Antrag sogar Online stellen. Es musste sogar nur noch ein Einkommensnachweis des letzten Monats vorgezeigt werden und die Verlängerung ging in diesem Zeitraum auch automatisch.
Wenn du also bereits im März Kinderzuschlag bekommen hast, wurde er ab April automatisch um 6 Monate verlängert. Es ist also besonders hilfreich für Menschen, deren Gehalt in der Krisenzeit kurzfristig verkürzt worden ist.
Selbstständige oder Eltern haben dadurch auch einen erheblichen Vorteil. Sie haben nämlich noch nicht lange genug sozialversicherungspflichtig beschäftigt und haben daher keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Chance, den Kinderzuschlag zu erhalten, haben sie aber schon.
Fazit
Der Kinderzuschlag ist eine hilfreiche Unterstützung des Staates, die bedürftigen Menschen angeboten wird. Es ist ein Entgegenkommen für Familien, was vor allem den Eltern hilft, ihren Kindern mehr zu ermöglichen und an sozialen, sowie schulischen Aktivitäten teilnehmen lässt.
Mit diesem Artikel wurden alle offenen Fragen zum Thema Kindergeld beantwortet. Du solltest nun wissen, ob du einen Anspruch auf ihn hast, wie du beantragen kannst und an welche Regeln du dich halten musst.
Bildquelle: Markus Spiske / Unsplash
Einzelnachweise (8)
1.
Familienportal. Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend. Aufgerufen am 22.04.21
Quelle
2.
Bundeskindergeldgesetz (BKGG). §6a Kinderzuschlag. Absatz 3.
Quelle
3.
2021 Presse- und Informationsamt der Bundesregierung. Freitag, 27. November 2020. Aufgerufen am 26.04.2021.
Quelle
4.
Bundesagentur für Arbeit. Aufgerufen am 26.04.2021.
Quelle
5.
Familienportal. Aufgerufen am 26.04.2021.
Quelle
6.
Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend. 2021. Aufgerufen am 26.04.2021.
Quelle
7.
Bundesagentur für Arbeit. 2021. Aufgerufen am 26.04.2021.
Quelle
8.
§20 SGB II Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts. Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.5.2011 I 850, 2094 Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 10.3.2021 I 335. Aufgerufen am 26.04.2021.
Quelle