
Laufzeit, Kündigungsfrist, Geltungsdauer: Du hast sicherlich schon diese Wörter irgendwo gehört, wenn du mit Verträgen zu tun gehabt hast. Was versteht aber genau mit Laufzeit eines Vertrages? Wie berechnet man sie? Wann fängt sie genau an und wann endet es genau?
In diesem Beitrag erklären wir dir den Begriff Laufzeit im Bereich Wirtschaft und Finanzen. Wir werden dir außerdem erklären, welche Arten von Laufzeit gibt es und die jeweilige Vor- und Nachteile erläutern, sodass du beim Unterschreiben eines Vertrages bewusst und sicher bist.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Wöchentlicher Newsletter über Finanzen
- 2 Das Wichtigste in Kürze
- 3 Glossareintrag: Der Begriff Laufzeit im Detail erklärt
- 3.1 Was bedeutet Laufzeit in Wirtschaft?
- 3.2 Welche Arten von Laufzeiten gibt es?
- 3.3 Kreditlaufzeit: Was bedeutet Laufzeit bei Kredit?
- 3.4 Was bedeutet Laufzeit bei Dauerschuldverhältnis?
- 3.5 Was bedeutet Laufzeit bei Handy- und Telefonverträge?
- 3.6 Was bedeutet Laufzeit bei Mietverträge?
- 3.7 Was bedeutet Laufzeit bei Versicherung?
- 4 Fazit
Das Wichtigste in Kürze
- Der Begriff Laufzeit bezieht sich auf die Vertragsdauer und kann in verschiedenen Vertragsformen und Bereichen angewendet werden.
- Man kann eine erste Unterteilung zwischen lange Laufzeit und kurze Laufzeit schaffen: Beide haben Vor- und Nachteile, die wir in den nächsten Abschnitten erläutern werden.
- Die Laufzeit spielt eine wichtige Rolle bei Zinsbildung, daher ist es ratsam, sich ein paar Gedanken darüber zu machen, bevor man einen Kreditvertrag unterschreibt.
Glossareintrag: Der Begriff Laufzeit im Detail erklärt
Damit du umfassend informiert bist, haben wir für dich nachfolgend die wichtigsten Fakten rund um den Begriff Laufzeit erläutert. Wir haben für dich auch die rechtlichen Rahmenbedingungen in einfachen Wörter zusammengefasst, damit du gut informiert über dieses Thema bist und bewusst Entscheidungen treffen kannst.
Was bedeutet Laufzeit in Wirtschaft?
Wenn die Laufzeit sich auf eine Dienstleistung bezieht, kann man dafür auch das Wort Dienstzeit verwenden.
Andere Synonyme von Laufzeit bezüglich Arbeitsverträge sind Beschäftigungszeit und Bürozeit. In Mietverträge wird oft die Laufzeit Mietdauer genannt.
Die Laufzeit wird durch eine vorgesehene Kündigung beendet. Bei befristeter Laufzeit erfolgt die Beendigung nach dem Fristablauf.
Der Begriff Laufzeit kommt in vielen verschiedenen Anwendungen vor, abhängig vom Vertragsart. In den nächsten Abschnitten werden wir die wichtigsten Anwendungen für dich erläutern.
Welche Arten von Laufzeiten gibt es?
Bei einer befristeten Laufzeit erhält man einen bestimmten Kalendertermin, an dem die Vertragsdauer endet. Ein Beispiel ist der Kreditvertrag, bei dem die Kreditlaufzeit endet mit der Zahlung der letzten Rate.
Unbefristete Laufzeiten gibt es zum Beispiel bei sogenannten Dauerschuldverhältnissen wie Mietverträge, Leasing, Versicherungsverträge und unbefristete Arbeitsverhältnisse. Bei unbefristeten Laufzeiten ist eine Kündigung durch mindestens einer Vertragspartei erforderlich, um dem Verhältnis zu beenden.
Laufzeit | Vertragsart | Ende (Beispiele) |
---|---|---|
Befristet | Kreditvertrag, Untermietvertrag, befristete Arbeitsvertrag | nach Ablauf der Frist, ohne dass es eine schriftliche Kündigung benötigt wird |
Unbefristet | Dauerschuldverhältnis wie unbefristete Mietvertrag, Leasing, Versicherungsvertrag | schriftliche Kündigung erforderlich |
Kreditlaufzeit: Was bedeutet Laufzeit bei Kredit?
Die Begriffe Ursprungslaufzeit und Restlaufzeit sind bei Kreditlaufzeiten noch zu erwähnen. Mit Ursprungslaufzeit versteht man die Zeitspanne zwischen der Auszahlung und der vollständigen Tilgung (auch Saldierung oder Erstattung genannt) des Kredits. Mit Restlaufzeit bezeichnet man die Zeitspanne zwischen irgendeinem Ereignis, das nach der Auszahlung des Kredits stattfindet, und dessen endgültiger Tilgung(4, 5).
Lange oder kurze Laufzeit: Welche Unterschiede gibt es?
Die Kreditlaufzeit hat einen großen Einfluss auf die Kreditkosten, indem ihre Länge eine Rolle bei der Zinserhöhung spielt.
Grundsätzlich spricht man von kurzer Laufzeit und langer Laufzeit. In der Regel gilt, dass je länger die Kreditlaufzeit, desto höher die Kreditzinsen sein werden. Andersrum sorgt eine kurze Laufzeit für niedriger Zinskosten.
Eine längere Laufzeit hat den Vorteil, dass die Kosten auf einer längeren Zeitspanne eingeteilt werden. Somit hat der Schuldner mehr Zeit um die Schuld auszugleichen und die Raten sind niedriger. Dafür sind aber die Zinskosten höher. Mit einer kurzen Kreditlaufzeit sind diese Kosten niedriger, aber dafür sind die monatlichen Raten höher und man hat weniger Zeit, um die Schuld komplett zu bezahlen.
Hier haben wir die jeweilige Vor- und Nachteilen von langen und kurzen Laufzeiten für dich aufgelistet:
Lange Laufzeit
Kurze Laufzeit
Wie berechnet man die Laufzeit bei Kredit?
Um die Laufzeit deines Kredites zu rechnen, kannst du eine logarithmische Formel nutzen. Viel einfacher kann man aber die Laufzeit mithilfe einiger Programmen wie Excel oder online Rechner bestimmen(1).
Kreditlaufzeit: was schreibt das Gesetz vor?
Der Gesetzgeber schreibt bezüglich Laufzeiten bei Kreditverträgen folgendes vor: Im Vertrag müssen klaren Angaben über die Laufzeit des Kredits enthalten sein. Die Gestaltung der Laufzeit darf von beiden Vertragsparteien ohne gesetzliche Einschränkungen bestimmt werden(3).
Was bedeutet Laufzeit bei Dauerschuldverhältnis?
Allerdings sind die Laufzeiten in diesen Fälle normalerweise unbefristet, und der Gesetzgeber schreibt einigen Einschränkungen vor. Diese werden wir in den nächsten Abschnitten erläutern.
Was ist Dauerschuldverhältnis?
Unter Dauerschuldverhältnis versteht man ein Schuldverhältnis, die über einen langen Zeitraum eingeteilt wird (mehrere Jahren) und nur einmal in einem Vertrag vereinbart werden muss. Die Laufzeit bei solchen Schuldverhältnissen ist deshalb oft unbefristet und es wird eine schriftliche Kündigung benötigt, abhängig vom Vertragsart.
Typische Beispiele für Dauerschuldverhältnisse sind:
- Mietverträge und Leihverträge
- unbefristete Arbeitsverträge
- Pachtverträge
- Stromlieferverträge
Laufzeit bei Dauerschuldverhältnis: was schreibt das Gesetz vor?
Der Gesetzgeber schreibt bei Dauerschuldverhältnissen folgendes vor: Die Laufzeit beginnt mit dem Datum des Abschlusses des Vertrages und nicht erst mit irgendeinem vereinbarten späteren Zeitpunkt der Leistung.
Bei Dauerschuldverhältnissen darf die Laufzeit nach par. 309 Nr. 9a BGB zwei Jahren nicht überschreiten. Ausnahme sind:
- die regelmäßige Lieferung von Waren;
- die regelmäßige Erbringung von Dienst- und Werkleistungen (z.B. Arbeitsverträge).
Bei diesen Arten von Schuldverhältnissen sind Regelungen über die außerordentliche Kündigung vorgesehen, da die Laufzeit sehr lang ist.
(Bildquelle: pixabay.com/Freephotos)
Zum Beispiel, sollten im Vertrag Angaben zum Kündigungsrecht oder zur Laufzeit fehlen, ist der Darlehensnehmer jederzeit zur Kündigung erlaubt(2, 3).
Was bedeutet Laufzeit bei Handy- und Telefonverträge?
Ein Telefonvertrag ist in der Regel komplexer als anderen Verträge aus rechtlicher Perspektive, indem er aus einer Kombination von Mietvertrag, Dienstvertrag und oft auch Kaufvertrag bestehen kann.
Auch bei Handy- und Telefonverträge gibt es grundsätzlich zwei Arten von Laufzeiten: eine Lange Laufzeit beim Festvertrag (die mehrere Monaten oder Jahren dauern kann), oder eine kurze Laufzeit bei Pre-Paid Verträge. Die letzten sind normalerweise für Handyverträge verwendet.
Um Festverträge während der Laufzeit zu beenden gibt es in der Regel eine Kündigungsfrist, die man beachten sollte und die Kündigung muss schriftlich eingerichtet werden.
Mit Pre-Paid Verträge beträgt die Laufzeit normalerweise vier Wochen: Am Ende diesen vier Wochen kann man entweder eine neue Laufzeit von vier Wochen starten oder einfach das Ende der aktuellen Laufzeit warten, ohne dass es eine Kündigung benötigt wird.
Was bedeutet Laufzeit bei Mietverträge?
In der Regel fängt die Laufzeit bei Mietverhältnissen mit dem ersten Monatstag und endet am letzten Monatstag.
Zum Beispiel für einen Wohnungsmietvertrag, der im Januar startet und 12 Monaten dauert, beginnt die Laufzeit am 1. Januar und endet am 31. Dezember des gleichen Jahres.
Bei Mietverträge ist es möglich, eine Mindestlaufzeit (auch Mindestdauer genannt) zu bestimmen. Dies bedeutet, dass der Mieter verpflichten sich die Wohnung für eine vertraglich festgelegte Dauer zu mieten und der Vermieter verpflichtet sich den Vertrag während der Mindestlaufzeit nicht zu kündigen.
Die Vereinbarung einer Mindestmietdauer ist immer verboten, wenn der Mieter dadurch benachteiligt wird (par. 307 BGB). Außerdem hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass eine Mindestmietlaufzeit nicht mehr als vier Jahre betragen darf.
Was bedeutet Laufzeit bei Versicherung?
Bei Versicherungsverträge kann man, genau wie bei anderen Vertragstypen, zwischen lange oder kurze Laufzeit wählen.
Man sollte auch darauf achten, dass die Laufzeit der Versicherungsvertrag nicht bis in den Ruhestand andauert, um beim Rentenbezug eine Belastung durch Prämien zu vermeiden.
Für Versicherungsarten, die von vielen verschiedenen Anbieter auf dem Markt vertrieben werden und die oft sich verändern (zum Beispiel Unfallversicherungen, Krankenversicherungen, Reiseversicherungen), könnte sich eine kurze Laufzeit lohnen.
Kurze Laufzeiten lohnen sich in diesen Branchen, weil der Konkurrenzdruck verleitet Versicherungsunternehmen immer günstigere Konditionen anzubieten, bzw. niedrige Zinsen, kurze Kündigungsfristen und so weiter.
Fazit
Die Laufzeit ist ein wichtiger Teil eines Vertrages und es ist ratsam, sich gut über alles rund um diesen Aspekt zu informieren.
Die Laufzeit spielt eine wichtige Rolle bei Zinsen und bei Kündigungsfristen, deswegen lohnt sich auf jeden Fall nach deren Dauer sich zu erkundigen, um Missverständnissen zu vermeiden und eventuell die günstigste Option auszuwählen.
Bildquelle: Pruetisirirot/ 123rf.com
Einzelnachweise (6)
1.
Freies Tool, um die Laufzeit zu berechnen.
Quelle
2.
BGH, Urteil vom 11. November 1953, Az.: II ZR 181/52
Quelle
3.
BGH, Urteil vom 17. März 1993, Az.: VIII ZR 180/92
Quelle
4.
Mario Schröder, Der Wartungsvertrag, 2005, S. 210 f.
Quelle
5.
Jan Dirk Harke, Allgemeines Schuldrecht, 2010, S. 120
Quelle
6.
TKV im Bundesgesetzblatt 1992, Teil I, Seite 1718.
Quelle