
Durch Corona sind nicht nur Mieter in Bedrängnis gekommen. Als im 2. Quartal die Coronabeschränkungen verordnet wurden hatte dies eine Senkung von 9,8 % des BIP zur Folge.
Ferner verloren viele Menschen ihre Arbeit oder mussten in die Kurzarbeit anmelden. Das heißt, dass durch den wirtschaftlichen Lockdown die Unternehmen ihre Stammbelegschaft nicht halten konnten. Eine andere Möglichkeit war die Kurzarbeit. Beide Möglichkeiten waren jedoch mit finanziellen Einschränkungen verbunden.(1)
Das alles wirft viele Fragen auf. Besonders Mieter haben einige spezielle Fragen während der Coronapandemie. Besonders der von der Bundesregierung erlassene Mieterschutz konnte vielen Menschen helfen. Hierbei wurden zeitweise Schuldungen der Miete zulässig. Spezielle Fragen und die relevanten Hintergründe haben wir im Anschluss zusammengetragen.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Wöchentlicher Newsletter über Finanzen
- 2 Das Wichtigste in Kürze
- 3 Hintergründe: Was du über die Miete während Corona wissen solltest
- 3.1 Welche Auswirkungen hat Corona auf die Mietverträge?
- 3.2 Wie kann deine Mietsituation während Corona verbessert werden?
- 3.3 Kann die Miete während Corona gemindert werden?
- 3.4 Welche besonderen Miet-Hilfen gibt es während der Corona-Pandemie?
- 3.5 Was sind die neuesten rechtlichen Regelungen zu Mietfragen während der Corona-Pandemie?
- 3.6 Wie kann der Kündigungsschutz dich bei der Mietzahlung während Corona unterstützen?
- 3.7 Was bedeutet die Gewerbemiete bei Corona?
- 4 Miete während Corona: Die besten Tipps & Tricks während der Pandemie
- 5 Fazit
Das Wichtigste in Kürze
- Im März 2020 begann in Deutschland der erste Coronalockdown. Das öffentliche Leben wurde heruntergefahren und viele Familien verloren ihr regelmäßiges Einkommen.
- Zwischen April und Juni 2020 wurde das Kündigungsmoratorium eingeführt. Dies dient dem Schutz der Mieter, sodass eine Schuldung in dem Zeitraum möglich war.
- Die Rückzahlungen der Mietrückstände müssen bis spätestens dem 30.06.2022 zurückgezahlt werden. Ferner wurden weitere Beschlüsse zur Sicherung des Zivil-, Insolvenz- und Strafrechtsverfahren erlassen.
Hintergründe: Was du über die Miete während Corona wissen solltest
Durch die Ausbreitung des Covid-19-Virus schlossen viele Länder das öffentliche Leben. Darunter war auch Deutschland. Dies hatte viele Unternehmensschließungen und Entlassungen zur Folge. Ferner gerieten viele Familien in finanzielle Schwierigkeiten. Welche Auswirkungen dies auf die Miete hat, erfährst du nun.
Welche Auswirkungen hat Corona auf die Mietverträge?
Da Corona die Mietsituation vieler Menschen betraf, hat die Politik von 1. April bis 30. Juni 2020 eine Sonderregelung eingeführt. Diese besagt, dass Mietrückstände die zwischen April und Juni 2020 entstanden, bis zum 30.06.2022 zurückgezahlt werden müssen. (2)
Erst nach Ablauf dieser zwei Jahre kann dem Mieter aufgrund von Mietrückständen gekündigt werden. Jedoch lief diese Regelung zum 01. Juli 2020 aus, sodass diese wieder die regulären Regelungen des Mietrechts gelten. (3)
Diese Regelung schützt Mieter, die aufgrund von Corona Einnahmeneinbußen hatten. Diese Regelung hat Auswirkungen auf das Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht. (2)
Wie kann deine Mietsituation während Corona verbessert werden?
Stundung bedeutet, dass die Rückzahlungen zu einem späteren Zeitpunkt bezahlt werden, demnach hinausgeschoben werden.
Dem Antrag konnte zugestimmt werden, wenn die Voraussetzungen in § 3 Regelungen zum Darlehensrecht zutrafen. Hierbei gilt der gleiche Zeitraum wie für den Mieterschutz: vom 01. April bis zum 30. Juni 2020. Diese beiden Gesetze wurden gemeinsam am 26.03.2020 zum Schutz der Bevölkerung verabschiedet. (5)
Kann die Miete während Corona gemindert werden?
Es stellt sich die Frage, ob Einkommensreduzierungen zu Mietminderung führen. Denn durch Covid-19 sind viele Menschen in finanzielle Schwierigkeiten gelangt. In diesem Fall sind keine näheren Informationen im Art. 240 § 2 zu finden.(7)
Das heißt, der vom Bundestag beschlossene Mieterschutz betrifft ausschließlich Mietrückzahlungen. Die Höhe der Miete richtet sich nach den geltenden Vorgaben. Also wird eine Mietminderung aufgrund der Pandemie nicht grundsätzlich akzeptiert.(2)
Welche besonderen Miet-Hilfen gibt es während der Corona-Pandemie?
Was sind die neuesten rechtlichen Regelungen zu Mietfragen während der Corona-Pandemie?
Der Artikel beschreibt Veränderungen der Umstände, die zum Vertragsabschluss noch nicht vorhanden waren. Außerdem gilt die Annahme, dass der Mieter den Vertrag nicht im gleichen Maße und denselben Konditionen abgeschlossen hätte, sofern dieser von den Umständen wüsste.(9)
Das heißt in der Praxis, dass die Schließung des Einzelhandels und die damit einhergehenden Zahlungseinbußen von der Vermieterin nicht einzusehen waren. Das rechtfertigt die Begründung der Störung der Geschäftsgrundlage.
Entsprechend hob das Oberlandesgericht das Urteil des Landgerichtes auf. Jedoch ist die Rechtssache noch nicht beendet. Da Revision eingelegt wurde, muss der BGH diesen Fall erneut verhandeln.(8)
Wie kann der Kündigungsschutz dich bei der Mietzahlung während Corona unterstützen?
Aktuell werden jedoch Stimmen laut, dass das Küdigungsmoratorium erneute Gültigkeit erhält. Denn aktuelle Entwicklung des Covid-19-Virus lassen keine wirtschaftliche und gesellschaftliche Öffnung zu. Auch die Grünen, sowie die SPD wären für eine erneute Miet-Hilfe aufgrund von Corona bereit. CDU/ CSU halten den vereinfachten Zugang zu Hartz IV aktuell für ausreichend.(10)
Was bedeutet die Gewerbemiete bei Corona?
In Zusammenhang mit Covid-19 mussten einige Unternehmen ihre Leistungen und Produkte einstellen. In diesem Fall hat die Regierung eine weitere Entscheidung getroffen, um diesen Unternehmern zu helfen. Denn die Störung der Geschäftsgrundlage trifft auf pandemische Folgen im Unternehmen zu.(11)
Miete während Corona: Die besten Tipps & Tricks während der Pandemie
Im Folgenden wird speziell zwischen gewerblichen und privaten Nutzern unterschieden. Besonders die Störung der Geschäftsgrundlage ist ein Thema ausschließlich für gewerbliche Nutzer. Auf der anderen Seite sind die Aspekte des Wohngeldes oder des Kurzarbeitergeldes besonders interessant für private Mieter.
Besonderheiten der gewerblichen Mieter
Für Gewerbe und deren gesetzliche Besonderheiten hat der Bundestag im Dezember 2020 eine neue Regelung beschlossen. Hierbei sollen die Beteiligten von Anfang an von der Annahme ausgehen, dass finanzielle Einbußen aufgrund der Pandemie vorliegen.
Denn zuvor hatten Gerichte in Deutschland unterschiedliche Entscheidungen getroffen. So wurde am 05.10.2020 vom Landgericht Frankfurt am Main festgestellt, dass eine Mietminderung aufgrund des bundesweiten Lockdowns gerechtfertigt sei.
Hier ist unter anderem das Urteil vom 22.09.2020 des Landgerichts Münchens zu nennen. Aber es gilt: auch die Annahme, dass aufgrund von Covid-19 Einnahmen ausblieben, führt nicht zur automatischen Mietminderung. Die bisherigen Entscheidungen der Gerichte werden neu verhandelt. Relevante Neuerung sind bisher noch nicht entschieden worden.(12)
Besonderheiten der privaten Mieter
Spezielle Miethilfen aufgrund von Corona, die über die beschlossenen Schuldungen hinausgehen, wurden nicht entschieden. Dennoch sind einige Aspekte für den Mieter von der Bundesregierung bereitgestellt worden.
Hierbei sind sowohl das Wohngeld als auch die Kurzarbeit zu nennen. Auf beide Aspekte werden wir im Anschluss genauer eingehen. Auch für Selbstständige gibt es spezielle Unterstützung.
Kurzarbeitergeld
Das Kurzarbeitergeld kann unter bestimmten Bedingungen vom Unternehmen gefordert werden. So sollen Gehaltsminderungen abgefedert werden. Hierbei kann 1 Jahr durch das Kurzarbeitergeld überbrückt werden. Da die aktuelle Situation von den Betrieben und Unternehmen einiges abverlangt, so ist eine Erweiterung auf 24 Monate möglich.
Für den Mieter bedeutet der Erhalt von Kurzarbeitergeld, dass bei kinderlosen Arbeitern 60 % des Nettogehaltes garantiert werden. Bei Arbeitern mit Kindern sind 67 % des Nettogehaltes möglich. Ferner hat die Regierung eine Erhöhung auf 70 % und 77 % mit Kindern beschlossen. Die genaue Staffelungen haben wir für dich nun zusammengefasst:
- 1. - 3. Monat: 60 / 67 % des Nettogehaltes
- ab 4. Monat: 70 / 77 % des Nettogehaltes
- ab 7. Monat: 80 / 87 % des Nettogehaltes
Diese Regelung gilt bis Ende 2021. Hierbei sind nähere Informationen bei der Arbeitsagentur oder deinem Arbeitgeber zu erfragen. (13)
Wohngeld
Das Wohngeld ist für Personen in prekären Verhältnissen. Hierbei gelten 3 Faktoren, die zum Anspruch auf Wohngeld führen:
- Größe des Haushaltes in Personen
- Einkommen des Haushaltes
- Mietbelastung
Das Wohngeld gliedert sich in 2 Möglichkeiten. Um dir die Übersicht zu vereinfachen, findest du nun eine Tabelle mit näheren Erklärungen:
Mietezuschuss | Lastenzuschuss |
---|---|
Wohnt in einem gemieteten Objekt | Besitzt Eigentum |
wohnt als UntermieterIn | Erbbauberechtigt |
Wohnt in einem Heim | Eigentumsähnliches Wohnrecht |
Weitere Einzelheiten sind beim zuständigen Amt zu erfragen. Bei der Höhe des Wohngeldes sind unterschiedliche Faktoren einzubeziehen. Zum Beispiel kann der Verbrauch des Wassers oder zzgl. Kosten bei Reinigung und Müll bei der Miete einbezogen.(14)
Fazit
Es lässt sich zusammen fassen, dass Corona viele Aspekte des Mietschutzes betraf und noch immer betrifft. Denn viele wirtschaftliche Restriktionen haben noch immer Gültigkeit. Daher sind aktuelle Rufe nach weiteren Regelungen des Mietschutzes verständlich. Die bisherigen Schutzregelungen galten im Frühjahr 2020. Die Rückzahlungen werden erst im Jahr 2022 fällig.
Sowohl private als auch gewerbliche Mieter konnten durch juristische Regelungen die finanziellen Folgen der Pandemie überbrücken. Aktuelle Entwicklungen oder Erneuerungen stehen jedoch aktuell nicht zur Debatte. Besonders wenn du durch einen Gewerbevertrag an die Miete gebunden bist, dann sind die Neuverhandlungen aufgrund der Störung der Geschäftstätigkeit interessant.
Bildquelle: Martin Sanchez/ Unsplash
Einzelnachweise (14)
1.
Statistisches Bundesamt: 14 Auswirkungen der Coronapandemie. Auszug aus dem Datenreport 2021. Abgerufen am 08.04.2021.
Quelle
2.
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Kündigungsschutz für Mieter und wichtige Zahlungsaufschübe für Verbraucher und Kleinstgewerbetreibende. Abgerufen am 08.04.2021.
Quelle
3.
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung: Informationen zu Miete und Verbraucherschutz. Abgerufen am 08.04.2021.
Quelle
4.
Dejure: Art. 240 § 3 Vertragsrechtliche Regelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie. Abgerufen am 08.04.2021.
Quelle
5.
Haufe Finance: Darlehenszinsen bei Verbraucherdarlehen in Zeiten des Corona-Virus. Ulrike Fuldner. Abgerufen am 08.04.2021.
Quelle
6.
Mietrecht: Wann darf die Miete gemindert werden? Redaktion. 27.08.2020. Abgerufen am 08.04.2021.
Quelle
7.
Dejure: Art. 240 § 2 Vertragsrechtliche Regelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie. Abgerufen am 08.04.2021.
Quelle
8.
LTO: Halbe Miete in Zeiten von Corona? Volker Römermann. 26.02.2021. Abgerufen am 08.04.2021.
Quelle
9.
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: § 313 Störung der Geschäftsgrundlage BGB. Abgerufen am 08.04.2021.
Quelle
10.
MDR: Warum es keinen neuen Corona-Kündigungsschutz für Mieter gibt. Cecilia Reible. 19.01.2021. Abgerufen am 08.04.2021.
Quelle
11.
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Anpassung pandemiebedingter Vorschriften Miet- und Pachtrecht. Abgerufen am 08.04.2021.
Quelle
12.
Haufe: Mietminderung wegen Corona-Schließung: Mangel – ja oder nein? Haufe Online Redation. 26.11.2020. Abgerufen am 08.04.2020
Quelle
13.
Arbeitsagentur: Corona-Virus: Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld. Abgerufen am 08.04.2020.
Quelle
14.
Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat: Wohngeld 2020 - Ratschläge und Hinweise.
Quelle