
Minijobs sind für viele Menschen eine tolle Möglichkeit, sich nebenbei etwas Geld zu verdienen. Im Jahr 2019 waren in Deutschland insgesamt knapp sieben Millionen Minijobber beschäftigt (10).
Doch was genau ist eigentlich ein Minijob? Musst du als Minijobber Sozialversicherungsbeiträge leisten? Wir erklären dir in diesem Ratgeber genau, wie die Sozialversicherung sich bei einer geringfügigen Beschäftigung zusammensetzt. Außerdem erfährst du alle wichtigen Antworten auf Fragen rund um die Sozialversicherung im Minijob, damit du als Minijobber gut vorbereitet durchstarten kannst.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Es wird zwischen gewerblichen und privaten Minijobs unterschieden. Außerdem gibt es neben 450-Euro-Jobs auch kurzfristige Minijobs. Beide Formen gehören zu den geringfügigen Beschäftigungen.
- Grundsätzlich sind Minijobs für den Arbeitnehmer nicht sozialversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber zahlt Pauschalbeiträge in die Versicherungen, sodass du während deiner Arbeitszeit dennoch Anspruch auf Versicherungsleistungen hast.
- Als Minijobber hast du die Pflicht, einen eigenen Anteil zur Rentenversicherung beizutragen. Von dieser Pflicht kannst du dich jedoch auf Antrag befreien.
Hintergründe: Was sind Minijobs und Sozialversicherung?
Was ist ein Minijob?
Daher wird ein Minijob oft als 450-Euro-Job bezeichnet. Das jährliche Einkommen darf dabei 5.400 Euro nicht überschreiten. Neben dem 450-Euro-Minijob gibt es außerdem den kurzfristigen Minijob. Hierbei spielt nicht die Höhe des Verdienstes eine Rolle, sondern die Arbeitszeit. Der Beschäftigte arbeitet in diesem Fall nur gelegentlich. Insgesamt darf jährlich an maximal 70 Tagen gearbeitet werden (2).
Darüber hinaus wird zwischen Minijobs im gewerblichen Bereich und in Privathaushalten unterschieden. Diese beiden Arten unterscheiden sich vor allem bei den Abgaben und der Anmeldung des Jobbers bei der Minijob-Zentrale. Darauf gehen wir in einem späteren Abschnitt näher ein.
Welche Bereiche deckt eine Sozialversicherung ab?
- Krankenversicherung: Die notwendigen Leistungen sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Krankheiten werden finanziell übernommen.
- Unfallversicherung: Du wirst bei wirtschaftlichen Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen und bei Berufskrankheiten unterstützt.
- Rentenversicherung: Diese dient der Altersvorsorge und soll Arbeitnehmer im Alter finanziell absichern.
- Pflegeversicherung: Es wird Schutz vor Risiken der häuslichen oder stationären Pflegebedürftigkeit geboten.
- Arbeitslosenversicherung: Betroffene Arbeitnehmer erhalten beispielsweise Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld.
Folglich schützt die Sozialversicherung vor Risiken wie Krankheit oder Arbeitsunfällen, die den Einkommensausfall betreffen können. Sie bietet Unterstützung in Notsituationen. Die fünf Säulen basieren auf dem deutschen Solidaritätsprinzip.
Ist ein Minijob sozialversicherungspflichtig?
Arbeitnehmer müssen wegen des geringen Einkommens im Rahmen eines Minijobs keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Dennoch besitzen sie die gleichen Arbeitsrechte wie bei einer Vollzeitbeschäftigung (4).
Seit 2013 besteht allerdings auch hier die Pflicht, Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung zu leisten. Minijobber haben die Möglichkeit, sich von dieser Pflicht befreien zu lassen. So kannst du finanziell von der Sozialversicherungsfreiheit profitieren. Bei kurzfristigen Beschäftigungen müssen Minijobber keine Versicherungsbeiträge zahlen (8).
Sind mehrere Minijobs sozialversicherungspflichtig?
Wenn du mehrere Minijobs gleichzeitig ausübst, werden die Verdienste zusammengerechnet (1). Bei 450-Euro-Jobs musst du auf die Verdienstgrenze achten. Sobald du insgesamt mehr als 450 Euro pro Monat verdienst, handelt es sich nicht mehr um Minijobs.
Übst du beispielsweise zwei Minijobs gleichzeitig aus, und verdienst dadurch insgesamt über 450 Euro, so sind beide Jobs sozialversicherungspflichtig. Anders ist das, wenn du trotz mehrerer Minijobs unter der 450-Euro-Grenze bleibst. In dem Fall musst du keinerlei Sozialabgaben leisten. Diese Regelung gilt sowohl für gewerbliche als auch für private Minijobs.
Weitere Besonderheiten gibt es bei kurzfristigen Beschäftigungen zu beachten. Dabei kommt es auf die Vorgaben für die geleistete Arbeitszeit an. Auch hier werden alle Zeiten zusammengezählt.
Entscheidend ist zudem, ob du bereits einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgehst. In dem Fall darfst du nebenbei nur einen einzigen Minijob haben, der nicht versicherungspflichtig ist. Hättest du neben der Haupttätigkeit zwei Minijobs, so müsstest du für den zweiten Minijob mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung Abgaben zahlen (5).
Wie erhältst du deine Sozialversicherungsnummer?
Obwohl du als Minijobber zunächst nicht verpflichtet bist Sozialabgaben zu leisten, benötigst du deine eigene Sozialversicherungsnummer, um dich bei der Minijob-Zentrale anmelden zu können. Diese Nummer wird jedem Arbeitnehmer von der Deutschen Rentenversicherung zugeteilt. Du behältst sie dein Leben lang.
Sie wird dir per Post in einem Brief von der Rentenversicherung mitgeteilt (6). Diesen empfängst du mit Antritt deiner ersten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.
Du solltest deinen Brief gut aufbewahren. Falls du deine Sozialversicherungsnummer nicht mehr findest, kannst du sie bei deiner Krankenkasse oder beim Rentenversicherungsträger erfragen.
Die Nummer dient der Identifikation im Sozialversicherungswesen. So können die Dauer deiner Tätigkeit sowie dein Verdienst zugeordnet und dokumentiert werden. Im Minijob brauchst du deine Sozialversicherungsnummer, damit du während deiner Arbeitszeit versichert bist.
Wer zahlt die Sozialversicherung im Minijob?
Einen Teil der Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung hat der Minijobber selbst zu zahlen. Die gesamten Abgaben entrichtet der Arbeitgeber an die Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft, welche als Einzugsstelle zuständig ist (7).
Wie hoch sind die Abgaben zur Sozialversicherung?
Die Höhe der zu zahlenden Versicherungsbeiträge unterscheidet sich je nach Art des Anstellungsverhältnisses. So müssen bei einer geringfügigen Beschäftigung im gewerblichen Bereich in der Regel höhere Abgaben geleistet werden als bei einem privaten Minijob.
Außerdem spielt es eine Rolle, ob der Minijob eine kurzfristige Beschäftigung darstellt, oder es sich um einen 450-Euro-Job handelt. In der folgenden Tabelle zeigen wir dir die genaue Höhe der fälligen Versicherungsbeiträge, welche der Arbeitgeber übernimmt (8, 9). Es handelt sich um Pauschalbeträge, die sich prozentual auf den Verdienst des Minijobbers beziehen.
Versicherungszweig | Gewerblicher 450-Euro-Job | Haushaltsähnlicher 450-Euro-Job |
---|---|---|
Unfallversicherung | Individueller Betrag | 1,6 % |
Krankenversicherung | 13 % | 5 % |
Rentenversicherung | 15 % | 5 % |
Gesamthöhe | Maximal 31,51 % | Maximal 14,99 % |
Die Minijob-Zentrale berechnet die Höhe der Versicherungsbeiträge anhand des monatlichen Verdienstes der Minijobber. Wenn der Beschäftigte eine private Krankenversicherung besitzt, entfallen die entsprechenden Beiträge des Arbeitgebers.
Bei einer kurzfristigen geringfügigen Beschäftigung fallen sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer keine Sozialversicherungsbeiträge an (9). Hier zahlt der Arbeitgeber lediglich einzelne Umlagen, gegebenenfalls auch einen Beitrag zur Unfallversicherung.
Wann solltest du dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen?
Mit 15 % übernimmt der Arbeitgeber bereits einen Großteil des Rentenversicherungsbeitrages. Da der Beitragssatz derzeit bei 18,6 % liegt, musst du als Arbeitnehmer 3,6 % deines Verdienstes als Eigenanteil zahlen.
Als Minijobber kannst du dich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Infolgedessen musst du keine Beiträge mehr für die Rentenversicherung zahlen. Gleichzeitig verzichtest du dabei jedoch auf viele Leistungen. Schließlich bietet dir der Rentenschutz einige Vorteile (9). Dazu gehören beispielsweise Reha-Leistungen sowie die Möglichkeit einer vorzeitigen Altersrente. Zudem sammelst du durch das Einzahlen wertvolle Pflichtbeitragszeiten.
Solltest du mit dem Gedanken spielen, dich von der Rentenversicherungspflicht zu befreien, solltest du beachten, dass du dann nicht mehr Anspruch auf alle Leistungen der Versicherung hast. Dennoch kann es in einigen Fällen sinnvoll sein, sich von der Zahlungspflicht befreien zu lassen. Besonders Menschen, die bereits eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben, sollten von diesem Recht Gebrauch machen.
Wichtig zu wissen ist, dass du deine Entscheidung nicht rückgängig machen kannst. Einmal abgemeldet, kannst du dich für den laufenden Minijob nicht wieder für die Rentenversicherungsbeträge anmelden.
Wie kannst du dich von der Versicherungspflicht befreien?
Wenn du dich im Minijob von der Rentenversicherung befreien möchtest, musst du dies deinem Arbeitgeber gegenüber schriftlich erklären. Es gibt dafür ein vorgefertigtes Formular von der Minijob-Zentrale. Damit die Befreiung direkt wirksam ist, muss dein Arbeitgeber den unterschriebenen Antrag innerhalb von sechs Wochen der Minijob-Zentrale melden.
Fazit
Grundsätzlich musst du im Minijob als Arbeitnehmer keine Sozialversicherungsbeiträge leisten. Der Arbeitgeber muss für dich jedoch neben Umlagen und Steuern einige Pauschalbeträge zahlen. Seit 2013 besteht im Minijob die Rentenversicherungspflicht. Von dieser kannst du dich bei Bedarf freiwillig befreien lassen. Das empfehlen wir dir, falls du bereits einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehst und den Minijob zusätzlich ausübst.
Je nachdem, ob es sich um einen 450-Euro-Job oder eine kurzfristige Beschäftigung im Gewerbe oder im Privathaushalt handelt, unterscheiden sich die Sozialabgaben in ihrer Höhe stark. Dabei fallen für den Arbeitgeber bei einer gewerblichen Beschäftigung höhere Kosten an als bei einem privaten Minijob.
Titelbild: Pexels/ olia danilevich
Einzelnachweise (10)
1.
Becker, J.; Dennerlein, B.: Stichwort: geringfügige Beschäftigung. In: Springer Gabler Verlag (Hrsg.): Gabler Wirtschaftslexikon 2021. Abgerufen am 06.04.2021.
Quelle
2.
minijob-zentrale.de: Unterscheidung 450 Euro und kurzfristig.
Quelle
3.
K.A.: Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.
Quelle
4.
minijob-zentrale.de: Minijobs im Überblick.
Quelle
5.
blog.minijob-zentrale.de: Können mehrere Minijobs gleichzeitig ausgeübt werden? 30. Juni 2020.
Quelle
6.
Deutsche Rentenversicherung: Lexikon – Fach-Begriffe schnell erklärt. Stichwort: Sozial-Versicherungs-Nummer. 2021.
Quelle
7.
Deutsche Rentenversicherung: Experten-Lexikon – Fach-Begriffe schnell erklärt. Stichwort: Einzugsstelle. 2021.
Quelle
8.
minijob-zentrale.de: Abgaben für 450-Euro Minijobs im Privathaushalt. 2021.
Quelle
9.
ruv.de: Der Minijob: Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Raiffeisen- und Volksbanken Versicherung. Waldheim, K. Januar 2019.
Quelle
10.
Minijob-Zentrale: Statistik 2019.
Quelle