
Du planst einen Reiserücktritt und möchtest deinen gebuchten Urlaub stornieren? Häufig solltest du einen Teil deines Geldes zurückerstattet bekommen für die bereits bezahlte Reise. In einigen Fällen ist dies aber nicht der Fall. Bestimmt fragst du dich, wann du dein Geld zurück bekommst und in welchen Fällen nicht.
Grundsätzlich absagen kannst du einen Urlaub natürlich immer. Dabei wirst du allerdings nicht immer dein Geld zurück erhalten. Wir erklären dir im folgenden Artikel, worauf es ankommt bei einem Reiserücktritt und was du beachten solltest, wenn du deinen Urlaub stornieren möchtest.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Insofern du deine Reise noch nicht angetreten hast, kannst du natürlich jederzeit bei deiner Reise zurücktreten, allerdings ist dann eine Rückzahlung deines Geldes meistens ausgeschlossen.
- Einige Fälle ermöglichen es aber, das du dein Geld wiederbekommst. Dies ist zum Beispiel der Fall wenn höhere Gewalt im Spiel ist, dies kann auch auf die Corona Pandemie zutreffen.
- Falls du krank sein solltest und deshalb deine Reise stornieren musst, bekommst du in der Regel kein Geld zurück. Hierbei könnte eine Reiserücktrittsversicherung aushelfen die du vorher abschließt.
Hintergründe: Was ist bei einem Reiserücktritt zu beachten?
Bevor du einen Reiserücktritt vornimmst oder eine Reiserücktrittsversicherung abschließt, solltest du einige Dinge beachten. Wir werden dir im folgenden Artikel alle relevanten Informationen aufschlüsseln und erläutern. Damit sollte die nächste Urlaubsreise reibungslos ablaufen können, auch wenn dir eventuell etwas dazwischen kommt, und du deinen Urlaub stornieren musst.
In welchen Fällen kannst Du vor Reiseantritt zurücktreten?
Diese Optionen sind im Gesetz geregelt, welche wir dir im Folgenden auflisten und erläutern werden. Wenn du dein Geld voll zurückerstattet bekommen möchtest vom Reiseveranstalter, ist es ratsam, diese Gesetze zu kennen und sich gegebenenfalls darauf zu berufen.
Höhere Gewalt / Reisewarnung
"Höhere Gewalt" wird per Gesetz nicht eindeutig definiert. Konkret müssen am Zielort oder in der unmittelbaren Nähe des Zielortes "unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände" eintreten, die die Reise erheblich beeinträchtigen. Dies ist allerdings nicht näher erläutert, welche Umstände dies sein könnten beispielsweise.
Die Folgen für den Reisenden müssen unvermeidbar und außerhalb dessen Kontrolle sein. Im Zweifel ist dies auszulegen von einem Gericht, und unter §651h Absatz 3 BGB nachzulesen. (1)
Reisewarnungen könnten hierfür als Indiz gelten. Diese werden vom Auswärtigen Amt mitgeteilt. Solche Warnungen werden ausgesprochen, wenn zum Beispiel Leib und Leben für Urlauber gefährdet sind und Reisen in diese Länder nicht vorgenommen werden sollten. Dies kann zum Beispiel eine Pandemie sein.
(2)
Naturkatastrophen und Terror
Du kannst deine Reise beziehungsweise deinen Urlaub kostenfrei stornieren, wenn das betreffende Land in welches du Reisen möchtest, aufgrund der Naturkatastrophe nicht mehr zu erreichen ist oder durch Aufräumarbeiten der Urlaub stark beeinträchtigt ist.
Bei einem Terroranschlag gilt grundsätzlich, dass das Auswärtige Amt meist eine Warnung für allgemeines Lebensrisiko verhängt. Dies ist kein Grund für eine Buchungsstornierung deiner Urlaubsziele, allerdings sind die meisten Reiseveranstalter bereit, hierbei eine Ausnahme zu machen und deine Reise zu stornieren. (2)
Reiserücktritt wegen Corona-Pandemie
Wie wir weiter oben bereits beschrieben haben, zählt eine Pandemie zum Bereich der Höheren Gewalt. Spricht das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für dein Urlaubsziel aus, ist es möglich, dass du deine Pauschalreise kostenlos stornieren kannst. Die Corona Krise ist ein Sonderfall, zu dem wir einen ausführlichen Corona bezogenen Artikel verfasst haben.
Wesentliche Änderungen der Reise
Sollte eine wesentliche Veränderung der Reise vorliegen nach Abschluss der Buchung, so greift der Paragraph § 651g BGB und dessen geregelte Vorrausetzungen, für eine vorhandene wesentliche Veränderung. Dies könnte zum Beispiel eine Veränderung des Abflugortes sein. In diesem Fall kannst du kostenfrei deine Reise stornieren, oder aber einfach das Angebot annehmen. (3)
Ein weiterer Grund für eine kostenlose Stornierungsmöglichkeit deiner Reise, sind Kostenerhöhungen von über 8% deiner eigentlichen Zahlungshöhe der festgelegten Reise. Der Reiseveranstalter muss dir dann deine vollen Kosten zurückerstatten. (3)
Wie hoch sind die Stornokosten bei einem Reiserücktritt?
Findet dein Reiseveranstalter einen neuen Empfänger für das Reiseangebot, so fällt in der Regel die Stornogebühr geringer für dich aus. (4)
Die konkrete Summe hängt je nach Einzelfall individuell ab, und ist unterschiedlich je nach Reiseveranstalter. Dies ist in deinem Vertrag mit dem Reiseveranstalter gekennzeichnet und festgelegt. Du kannst festhalten, das je früher du stornierst vor Reiseantritt, desto geringer wird deine Stornogebühr ausfallen.
Im Umkehrschluss solltest du zum Beispiel unmittelbar vor einer Reise stornieren, bleibst du auf deinen Kosten für den Urlaub sitzen in den meisten Fällen. (4)
Wie stornierst Du eine Reise?
Wenn du die Möglichkeit hast, einen neuen Reiseabnehmer für deinen Urlaub zu finden, so solltest du dies wahrnehmen. Dafür musst du den Reiseveranstalter natürlich fristgemäß informieren. Eventuell kann es sein, dass du Mehrkosten für die Umbuchung bezahlen musst.
Grundsätzlich kannst du allerdings bei Pauschalreisen ohne einen Grund zu nennen, deine Reise stornieren und deine Kosten zurückbekommen, sofern du einen neuen Reiseabnehmer findest und dies mit dem Reiseveranstalter kommunizierst.
Wann springt die Reiserücktrittsversicherung ein?
In diesem Fall übernimmt die Versicherung die Stornokosten die dein Reiseveranstalter verlangt. Nachfolgend haben wir dir einige Gründe aufgelistet, bei denen eine Reiserücktrittsversicherung in der Regel greift.
- Impfunverträglichkeit
- Tod eines nahen Angehörigen
- unerwartete Arbeitslosigkeit
- schwerer Unfall
- unerwartet schwere Erkrankung
Ob zum Beispiel eine schwere Erkrankung vorliegt, ist oft Auslegungssache. Die Verträge enthalten meist auch einige Ausschlussklauseln, diese solltest du dir gründlich durchlesen bevor du eine Reiserücktrittsversicherung abschließt.
Eine Reiserücktrittsversicherung ist generell am sinnvollsten, wenn eine teure Reise lange im Voraus gebucht wird, oder aber etwa wenn man mit Senioren oder kleinen Kindern reisen möchte, und oftmals etwas dazwischen kommen könnte.
Kann ich eine Reiserücktrittsversicherung nachträglich abschließen?
Fazit
Es gibt einige Dinge zu beachten, wenn du einen Reiserücktritt von deinem Urlaub vornehmen möchtest, und dabei dein Geld zurückerstattet bekommen möchtest. In einigen Fällen, die wir dir in diesem Artikel aufgezeigt haben, lohnt es sich, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Du kannst eine Reiserücktrittsversicherung auch nach deiner Reisebuchung noch abschließen.
Falls dir etwas dazwischen kommt, solltest du nun auf der sicheren Seite sein, und wissen, wie du vorgehst. Oftmals sind die Verträge die du mit deinem Versicherer oder deinem Reiseveranstalter abschließt Auslegungssache, und müssen im Einzelfall geprüft werden. Du solltest dich daher genauestens informieren, bevor du eine Reise buchst, die mit hohen Kosten verbunden ist.
Natürlich solltest du auch gründlich Verträge durchlesen, um keine Überraschungen vorzufinden, und auf Ausschlussklauseln achten. Hast du alle Punkte in unserem Artikel gründlich durchgelesen, sollte deiner nächsten Reise nichts mehr im Weg stehen.
Bildquelle: scyther5 / 123rf
Einzelnachweise (5)
1.
Gesetze-im-Internet.de: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 651h Rücktritt vor Reisebeginn
Quelle
2.
Auswaertiges-Amt.de: Aktuelle Reisewarnungen
Quelle
3.
Gesetze-im-Internet.de: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 651g Erhebliche Vertragsänderungen
Quelle
4.
Gesetze-im-Internet.de: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 651h Rücktritt vor Reisebeginn
Quelle
5.
Reiseversicherung.com: Reiseversicherungen nachträglich abschließen?
Quelle