
Steuern können eine komplizierte Angelegenheit sein. Schnell verliert man den Überblick. Was man da benötigt, ist eine klare Struktur, die einem hilft, mit den verschiedenen Beträgen und Sätzen umzugehen.
Die Splittingtabelle ist ein solches Tool für das Ehegattensplitting. Bei der Berechnung der Einkommenssteuer bei einer Zusammenveranlagung sorgt sie schnell für einen Überblick, sodass du Zeit sparen und deine Nerven schonen kannst. Erfahre in unserem Artikel alles Wichtige über den Gebrauch der Splittingtabelle und ihre Vorteile.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Mit einer Splittingtabelle kannst du die Einkommenssteuer beim Ehegattensplitting berechnen. Die Werte lassen sich ausgehend vom gemeinsamen Einkommen ablesen.
- Die Tabelle rechnet neben dem Steuersatz auch den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer mit ein. Es gibt hierfür verschiedene Modelle, je nach Bedarf.
- Um die Splittingtabelle anwenden zu können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Du musst verheiratet sein, in Deutschland leben und nicht dauerhaft von deinem Partner getrennt leben.
Hintergründe: Was ist eine Splittingtabelle?
Viele Menschen entscheiden sich nicht zuletzt aus Steuervorteil-Gründen für eine Ehe oder Lebenspartnerschaft als Form des Zusammenlebens(1). Mit ihr hast du und dein Ehepartner das Recht auf eine Zusammenveranlagung bei eurer Einkommensteuererklärung(2) – auch bekannt als Ehegattensplitting. Hierfür benötigst du eine Splittingtabelle. Im Folgenden beantworten wir die wichtigsten Fragen zum Thema.
Wie funktioniert Ehegattensplitting?
Dabei wird das zu versteuernde Einkommen beider Partner zunächst addiert und anschließend halbiert, um einen Durchschnitt zu errechnen. Dann wird hierauf der Grundtarif angewendet und das Ergebnis anschließend verdoppelt.(4)
Obwohl beide Tarife also auf derselben Tarifformel beruhen, ist das Ergebnis beim Splitting in den meisten Fällen geringer als bei der einzelnen Besteuerung. Dieses Vorgehen ist somit in der Regel finanziell vorteilhaft, dabei gilt: Der Vorteil ist umso größer, je weiter die jeweiligen Einkommen der Ehepartner auseinanderliegen.
Partner A (einzel) | Partner B (einzel) | Zusammenveranlagt | |
---|---|---|---|
Einkommen | 30.000 € | 50.000 € | 80.000 € |
Betrag | 5.371,01 € | 12.653,67 € | 17.582,63 € |
Summe einzelveranlagt | 18.024,68 € | ||
Ersparnis durch Zusammenveranlagung | 442,04 € |
Beispiel aus der Tabelle: Wenn Partner A 50.000 € verdienen würde und Partner B 30.000 €, so müssten sie bei getrennter Veranlagung ca. 18.000 € Steuern zahlen (Partner A: 5.371,01 € und Partner B: 12.653,67 €). Zusammen veranlagt jedoch zahlen sie nur um die 17.600 € und sparen so über 400 € ein.
Was ist eine Splittingtabelle?
Die Tabelle zeigt das zu versteuernde Einkommen in unterschiedlichen Schritten (besonders genau sind Tabellen mit 1 €-Schritten, aber es gibt auch Tabellen mit 100er- oder 1000er-Schritten). Dazu wird der jeweils entfallende Einkommenssteuer-Betrag angegeben.
Mittlerweile müssen die Splittingtabellen für eine Zusammenveranlagung nicht mehr durch ein Amt berechnet und veröffentlicht werden, da die Berechnungsformel in § 32a EStG anerkannt ist(3).
Wann gilt die Splittingtabelle?
Ehegatten werden einzeln veranlagt, wenn einer der Ehegatten die Einzelveranlagung wählt. Ehegatten werden zusammen veranlagt, wenn beide Ehegatten die Zusammenveranlagung wählen. Die Wahl wird für den betreffenden Veranlagungszeitraum durch Angabe in der Steuererklärung getroffen.(7)
Ob du die dich mit deinem Partner für eine gemeinsame Veranlagung oder doch für eine Zusammenveranlagung entscheidest, liegt also bei dir und deinem Partner. Um die Splittingtabelle jedoch anwenden zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen gemäß § 26 Abs. 1 EStG(7) gegeben sein:
- Verheiratet: Nur Paare mit Trauschein dürfen Ehegattensplitting in Anspruch nehmen. Das umschließt eine standesamtliche Trauung oder eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft. Ein Urteil des Finanzgerichts vom 18. Mai 2016 bestätigte dies (8).
- In Deutschland lebend: Um unbeschränkt steuerpflichtig zu sein, müssen beide Partner ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Auch reicht jedoch ein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland von mehr als sechs Monaten jährlich.
- Nicht dauernd getrennt lebend: Als Drittes müssen beide Partner in einer Lebens- und Wissensgemeinschaft leben. Es reicht, hier in einem Haushalt zu wohnen.
Es gibt bei diesen generellen Regelungen noch einige zusätzliche Sonderfälle, die wir im Folgenden näher beleuchten wollen. Erfahre im Weiteren, welche Besonderheiten es hier zu beachten gibt.
Witwensplitting
Das Witwensplitting ist eine Sonderform der Einzelveranlagung. Die Regelung besagt, dass eine Person nach dem Tod des Ehepartners im darauf folgenden Jahr eine letztes Ehegattensplitting bei der Berechnung der Einkommenssteuer vornehmen darf. Dafür müssen zum Zeitpunkt des Todes jedoch die oben genannten Voraussetzungen gegolten haben(3). Erst dann kann die Splittingtabelle rechtens angewandt werden.
Sondersplitting im Scheidungsjahr
Ähnlich wie im vorherigen Fall steht nach einer Scheidung die Möglichkeit einer letzten gemeinsamen Veranlagung offen. Dafür muss der andere Ex-Ehepartner jedoch noch im selben Jahr erneut geheiratet haben. Außerdem müssen für innerhalb des Scheidungsjahres für die alte sowie die neue Ehe die Voraussetzungen der Zusammenveranlagung gegolten haben(3).
Rentner
Auch Rentner müssen unter Umständen Einkommenssteuer zahlen, und zwar bei Nebeneinkünften oder bei Rentenerhöhungen. Ob du betroffen bist, hängt von individuellen Faktoren deiner Altersvorsorge ab, über die du dich zuvor informieren solltest.
Solltest du Einkommenssteuer zahlen müssen, kannst du deine Einkünfte ebenfalls zusammenveranlagen. Für diese Steuererklärung gilt in diesem Falle also ebenfalls die Splittingtabelle.
In diesem Sonderfall kann unter Umständen zudem eine Zusammenveranlagung durchgeführt werden, wenn beide Ehepartner pflegebedingt getrennt leben. Beispielhaft ist hier ein Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen (9).
Wie wird die Splittingtabelle benutzt?
- Zu versteuerndes Einkommen (zvE): Das zu versteuerndes Einkommen ist die Summe der gemeinsamen Einkünfte. Die Information findet sich in der äußeren linken Spalte.
- Einkommensteuer (Est): Dieser Wert ist die Bemessungsgrundlage des Steuertarifs(10). Auf diesen Wert wird der Solidaritätszuschlag und die eventuelle Kirchensteuer addiert.
- mit Solidaritätszuschlag (SolZu): In dieser Spalte findet sich der Solidaritätszuschlag. Wie groß der Wert ausfällt, hängt vom Einkommen ab und beträgt 5,5 % der Einkommenssteuer(11).
- mit Kirchensteuer (KiSt): Die Kirchensteuer wird zusätzlich mit einberechnet. Dies sollte allerdings nur geschehen, wenn du Kirchenmitglied bist.
- Gesamtsteuer: Dies gibt den totalen Wert an, der zu Zahlen ist. Er berücksichtigt die Kirchensteuer und den Solidaritätsbeitrag.
Mit diesen Informationen kennst du bereits den groben Aufbau der Tabelle und kannst alle wichtigen Daten richtig einordnen. In der Praxis kann eine solche Tabelle dann so aussehen:
zvE | Est | SolZu | KiSt | Gesamtsteuer |
---|---|---|---|---|
30.000 € | 2.020 | 0,00 | 181,80 | 2.201,80 |
30.500 € | 2.140 | 0,00 | 192,60 | 2.332,60 |
Zusätzlich zu diesen Daten kann es vorkommen, dass der Durchschnitts- und Grenzsteuersatz angegeben werden. Auch leichte Abweichungen im Aufbau der Spalten ist möglich. Am wichtigsten ist jedoch der Gesamtsteuer-Wert, der sich aus der Splittingtabelle ablesen lässt.
Wie berechnet man mit der Splittingtabelle ohne Kirchensteuer?
Fazit
Splittingtabellen sind ein Tool, das du bei der Zusammenveranlagung deines Einkommens mit deinem Ehepartner nutzen kannst. Im Vergleich zur Grundtabelle bei einer Einzelveranlagung ist das Verwenden einer Splittingtabelle für Ehepaare meist lukrativer.
Aus der Tabelle kannst du den Gesamtsteuer-Betrag in Abhängigkeit zu eurem gemeinsamen Einkommen Ablesen. Die Tabelle berücksichtigt dabei neben dem normalen Steuersatz auch den Solidaritätszuschlag und je nach Bedarf auch die Kirchensteuer.
Um eine Splittingtabelle im Zuge einer Zusammenveranlagung benutzen zu können, musst du mit deinem Partner über einen Trauschein verfügen, in Deutschland wohnen und nicht dauerhaft von deinem Partner getrennt leben. Darüber hinaus kann sie bei einem Witwensplitting und einem Sondersplitting im Scheidungsjahr angewendet werden.
Bildquelle: Karolina Grabowska / 123rf
Einzelnachweise (11)
1.
statista.com: Umfrage zur Relevanz von steuerlichen Gründen bei der Heirat, IfD Allensbach 04.02.2013.
Quelle
2.
wirtschaftslexikon.gabler.de: Zusammenveranlagung, Birgitta Dennerlein, Wolfgang Eggert, Steffen Minter 19.02.2018.
Quelle
3.
gesetze-im-internet.de: Einkommensteuergesetz (EStG) § 32a Einkommensteuertarif, 12.05.2021.
Quelle
4.
steuertipps.de: Splittingtabelle, 12.05.2021.
Quelle
5.
wirtschaftslexikon.gabler.de: Einkommensteuer-Grundtabelle, Steffen Minter 9.02.2018.
Quelle
6.
wirtschaftslexikon.gabler.de: Einkommensteuer-Splittingtabelle, Steffen Minter 19.02.2018.
Quelle
7.
gesetze-im-internet.de: Einkommensteuergesetz (EStG) § 26 Veranlagung von Ehegatten, 12.05.2021.
Quelle
8.
justiz.nrw.de: Finanzgericht Münster, 10 K 2790/14 E, 12.05.2021.
Quelle
9.
rechtsprechung.niedersachsen.de: Zusammenveranlagung mit Ehegatten im Pflegeheim - Begründung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft mit einer dritten Person, 12.05.2021.
Quelle
10.
wirtschaftslexikon.gabler.de: Einkommensteuer (ESt), Silke Hüsing 12.11.2018.
Quelle
11.
gesetze-im-internet.de: Solidaritätszuschlaggesetz 1995 (SolzG 1995) § 4 Zuschlagsatz, 12.05.2021.
Quelle