
Die Steuerklasse 4 mit Faktor ist speziell für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner gedacht. Durch das Faktorverfahren soll eine genauere Berechnung der Lohnsteuer ermöglicht werden. So werden am Ende des Jahres keine großen Steuernachzahlungen fällig und die Steuerlast kann gerechter auf beide Partner verteilt werden. (1)
Ob die Steuerklasse 4 mit Faktor für Dich und Deinen Partner geeignet ist, wie Du Deine Steuerklasse wechseln kannst und viele weitere Fragen rund um das Faktorverfahren der Steuerklasse 4, haben wir in diesem Artikel für Dich beantwortet.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Wöchentlicher Newsletter über Finanzen
- 2 Das Wichtigste in Kürze
- 3 Hintergründe: Was ist das Faktorverfahren bei Steuerklasse 4 und für wen lohnt es sich?
- 3.1 Was bedeutet Steuerklasse 4 mit Faktor?
- 3.2 Für wen ist die Steuerklasse 4 mit Faktor geeignet?
- 3.3 Wie wird der Faktor berechnet?
- 3.4 Welche Vor- und Nachteile hat die Steuerklasse 4 mit Faktor?
- 3.5 Wie wird die Steuerklasse gewechselt?
- 3.6 Wie wirkt sich die Steuerklasse 4 mit Faktor auf Lohnersatzleistungen aus?
- 3.7 Welche Abzüge gibt es bei der Steuerklasse 4?
- 3.8 Wirkt sich die Steuerklasse 4 mit Faktor auf den Kinderfreibetrag aus?
- 3.9 Was muss im Falle einer Scheidung in Bezug auf die Steuerklasse beachtet werden?
- 3.10 Verpflichtet die Steuerklasse 4 mit Faktor zur Abgabe einer Steuererklärung?
- 4 Fazit
Das Wichtigste in Kürze
- Die Steuerklassenkombination 4/4 mit Faktor richtet sich an Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, bei denen ein Partner ein merklich höheres Einkommen erzielt.
- Mit dem Faktorverfahren der Steuerklasse 4 kann die Lohnsteuer sehr genau berechnet werden, sodass am Ende des Jahres, wenn überhaupt, nur geringe Steuernachzahlungen fällig sind.
- Wer die Steuerklasse 4 mit Faktor wählt, ist dazu verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. (2)
Hintergründe: Was ist das Faktorverfahren bei Steuerklasse 4 und für wen lohnt es sich?
Was bedeutet Steuerklasse 4 mit Faktor?
Für wen ist die Steuerklasse 4 mit Faktor geeignet?
Außerdem ist diese Steuerklassenkombination für Paare geeignet, die eine Steuernachzahlung vermeiden möchten. (3)
Wie wird der Faktor berechnet?
Dieser Faktor wird dann als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal in die ElStAM-Datenbank eingetragen und kann nun vom Arbeitgeber angewandt werden. Zur Verdeutlichung, haben wir hier ein Rechenbeispiel herausgesucht (4):
Ehepartner A | Ehepartner B | Eheleute AB |
---|---|---|
voraussichtlicher Lohn = 30.000 € | voraussichtlicher Lohn = 12.000 € | Einkommensteuer für gemeinsames Arbeitseinkommen gem. Steuerklasse 4/4 = 3.586 € |
Lohnsteuer gem. Steuerklasse 4 = 3.951 € | Lohnsteuer gem. Steuerklasse 4 = 77 € | Summe der Lohnsteuer gem. Steuerklasse 4/4 = 4.028 € |
Lohnsteuer gem. Steuerklasse 4 mit Faktor = 3.951 x 0,890 = 3.516 € | Lohnsteuer gem. Steuerklasse 4 mit Faktor = 77,00 € x 0,890 = 68 € | Berechnung des Faktors: 3.586 € : 4.028 € = 0,890 |
Mit dem Faktorverfahren beträgt die Summer der Lohnsteuer des Ehepaars AB 3.584 € und entspricht der Einkommensteuer, die für das gesamte Arbeitseinkommen festzusetzen ist.
Welche Vor- und Nachteile hat die Steuerklasse 4 mit Faktor?
Bei dieser Steuerklassenkombination ist die Lohnsteuer allerdings insgesamt höher, als bei den anderen Varianten für Ehepartner. Zudem muss das Faktorverfahren jährlich neu beantragt werden und verpflichtet die Partner zur Abgabe einer Steuererklärung. Die Faktorberechnung basiert auf voraussichtlichen Werten und muss daher vom Finanzamt mit den tatsächlichen Werten abgeglichen werden.
Welche Alternativen zur Steuerklasse 4 mit Faktor gibt es?
Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner gibt es zwei mögliche Alternativen zur Steuerklasse 4 mit Faktor:
- Die Steuerklassenkombination 3/5 empfiehlt sich ebenfalls bei einer ungleichen Einkommensverteilung. Der besser verdienende Partner wählt die Steuerklasse 3 und Partner mit niedrigerem Gehalt wählen Steuerklasse 5. Dadurch haben Partner mit höherem Gehalt weniger Abzüge im Laufe des Jahres. Unter Umständen, sind bei dieser Kombination aber hohe Nachzahlungen zu erwarten.
- Die Steuerklassenkombination 4/4 (ohne Faktor) ist für Paare geeignet, deren Gehalt ungefähr gleich hoch ist. Die Abzüge in dieser Steuerklasse unterscheiden sich nicht von anderen Klassen. Eine Besonderheit stellt allerdings der Kinderfreibetrag dar, denn dieser wird gleichmäßig auf beide Partner verteilt.
Welche Steuerklasse Du wählen solltest, hängt also einerseits davon ab, wie hoch der Gehaltsunterschied bei Dir und Deinem Partner ist. Andererseits kommt es darauf an, ob Ihr Steuernachzahlungen vermeiden, oder lieber mehr Geld im Laufe des Jahres zur Verfügung haben möchtet.
Wie wird die Steuerklasse gewechselt?
Wichtig ist, dass Du und Dein Partner Eure bisherige Steuerklassenkombination eintragt. Das könnte bspw. die Kombination 3/5 oder 4/4 sein. Außerdem ist wichtig, dass Ihr die von Euch gewünschte Kombination ankreuzt, also z. B. 4 mit Faktor / 4 mit Faktor.
Euer voraussichtliches jährliches Bruttoeinkommen, also zwölf Mal Euren jeweiligen Monatslohn plus jeweils Weihnachts- und Urlaubsgeld, sowie Angaben zur Sozialversicherung müsst Ihr auch eintragen, denn sonst kann der Faktor nicht berechnet werden. (6)
Was sollte beim Wechsel der Steuerklasse beachtet werden?
Um die Steuerfreibeträge nutzen zu können, ist ein weiteres Formular, der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung, auszufüllen. Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Ähnliches, können Du und Dein Partner hiermit geltend machen. Das Finanzamt berücksichtigt die Freibeträge bei der Berechnung des Faktors.
Außerdem wird generell ein Steuerklassenwechsel zu Beginn der Arbeitslosigkeit von den Arbeitsagenturen nicht akzeptiert. Der Wechsel in die Steuerklasse 4 mit Faktor ist jedoch zu jeder Zeit möglich und muss von den Ämtern akzeptiert werden.
Wie wirkt sich die Steuerklasse 4 mit Faktor auf Lohnersatzleistungen aus?
Die Steuerklasse 4 mit Faktor kann sich negativ auf Lohnersatzzahlungen auswirken.
So können die Höhe von bspw. Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld oder Elterngeld von dem Faktorverfahren beeinflusst werden, da diese Leistungen sich nach dem zuletzt bezogenen Nettogehalt berechnen und dieser kann durch die Anwendung der Steuerklasse 4 mit Faktor steigen. (7)
Lohnt sich die Steuerklasse 4 mit Faktor auch für Rentner?
Auch für Rentner kommt es bei der Wahl der Steuerklasse darauf an, wie hoch der Gehaltsunterschied zum Partner ist und ob Steuernachzahlungen am Ende des Jahres vermieden werden sollen. Eine spezielle Steuerklasse für Rentner gibt es nicht. (8)
Welche Abzüge gibt es bei der Steuerklasse 4?
- Lohnsteuer
- Solidaritätszuschlag
- Kirchensteuer
Neben diesen Steuerabzügen werden außerdem noch diese Versicherungsbeiträge von Deinem Gehalt einbehalten:
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
Die Art der Abzüge ist bei allen Lohnsteuerklassen gleich. Die Höhe der Abzüge ist allerdings je nach Steuerklasse verschieden. (9)
Wirkt sich die Steuerklasse 4 mit Faktor auf den Kinderfreibetrag aus?
Der Kinderfreibetrag 2021 (inklusive dem Erziehungs- oder Betreuungsfreibetrag) beträgt 8.388 € und wird in der Steuerklasse 4 hälftig, also mit 4.194 €, auf beide Elternteile angerechnet. Allerdings dürfen Eltern nur eine Form der Steuererleichterung bekommen.
Wird also bereits Kindergeld bezogen, wird der Kinderfreibetrag nicht berücksichtigt. Das Finanzamt prüft bei Abgabe Deiner Steuererklärung, welche Form der Steuerbefreiung für Dich die günstigere ist, also wodurch Du finanziell besser unterstützt wirst. (10)
Was muss im Falle einer Scheidung in Bezug auf die Steuerklasse beachtet werden?
Das bedeutet, egal, ob Du Dich im Januar oder im November eines Jahres getrennt hast: spätestens bis zum 31.12. dieses Jahres musst Du den Wechsel der Steuerklasse beantragt haben. Der Wechsel wird von den Finanzämtern also nicht automatisch durchgeführt.
Auch für Geschiedene gibt es keine eigene Steuerklasse.
Sie werden wie Alleinstehende behandelt. Welche Lohnsteuerklasse nach Trennung & Scheidung für Dich die richtige ist, hängt unter anderem davon ab, ob Du ein Kind versorgen musst, denn Alleinerziehende können in die Steuerklasse 2 wechseln. Wenn aus der Ehe bzw. eingetragenen Lebenspartnerschaft keine Kinder hervorgegangen sind oder Du nicht das Sorgerecht hast, ist Steuerklasse 1 die richtige Wahl. (11)
Verpflichtet die Steuerklasse 4 mit Faktor zur Abgabe einer Steuererklärung?
Fazit
Die Steuerklasse 4 mit Faktor ist also eine gute Wahl für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, die einen relativ hohen Gehaltsunterschied haben. Hier werden sowohl die Steuerlast, als auch die Freibeträge gerecht verteilt. Außerdem können mithilfe dieser Steuerklasse hohe Steuernachzahlungen am Ende des Jahres vermieden werden.
Allerdings verpflichtet die Wahl dieser Lohnsteuerklasse dazu, eine Steuererklärung abzugeben und das Faktorverfahren muss zudem jährlich beim Finanzamt neu beantragt werden. Auch auf die Lohnersatzleistungen, wie z. B. Krankengeld, Arbeitslosengeld I oder auch Elterngeld, kann sich diese Steuerklasse auswirken. Diese Leistungen berechnen sich nach dem zuletzt bezogenen Nettolohn, welcher durch die Anwendung das Faktorverfahren steigen kann.
Bei Deiner Finanzplanung solltest Du Dir daher überlegen, welche Gesichtspunkte der einzelnen Steuerklassen für Dich wichtig sind. So kannst Du abwägen, ob für Dich die Vor- oder die Nachteile der Steuerklasse 4 mit Faktor überwiegen.
Bildquelle: Seventyfour74 / 123rf
Einzelnachweise (11)
1.
Haben Eheleute in etwa das gleiche Gehalt, bietet sich Steuerklasse IV (4) mit Faktor an. Der Vorteil: Steuernachzahlungen werden meistens vermieden.
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2.
Die Steuerklasse 4 mit Faktor sorgt für eine gerechtere Besteuerung. Neben der Steuerklassenkombination 3/5 und 4/4, ist die Steuerklasse 4 mit Faktor eine weitere Option für verheiratete Steuerzahler.
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3.
Das in der Lohnsteuerklasse IV mögliche Faktorverfahren, mit dem Arbeitslohn entsprechend den tatsächlichen Einkommensverhältnissen von Ehegatten besteuert werden kann, wird in der Praxis kaum genutzt. Bringt es denn auch überhaupt etwas?
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4.
Was ist das Faktorverfahren?
Quelle
5.
So teilen Partner die Lohnsteuer fair auf
Quelle
6.
Wählen Verheiratete die „richtige“ Steuerklasse, haben sie bei Arbeitslosengeld, Krankengeld und Elterngeld große Vorteile. Häufig ist dabei die wenig bekannte Klasse IV Faktor die beste Lösung.
Quelle
7.
Ehe- oder Lebenspartner, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und in einem Dienstverhältnis stehen, können die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor wählen. Das sog. Faktorverfahren ist als zusätzliche Alternative zu den bestehenden Steuerklassenkombinationen IV/IV und III/V vorgesehen.
Quelle
8.
21 Prozent der Bundesbürger sind älter als 65 Jahre. Insgesamt 17,5 Millionen Menschen befinden sich im wohlverdienten Ruhestand und beziehen Altersrente. Deren Höhe richtet sich nach der jeweiligen Steuerklasse. Weil es für Rentner keine gesonderten Steuerklassen gibt, ist sie vom Familienstand und der vor dem Renteneintritt gewählten Steuerklasse abhängig.
Quelle
9.
Wer heiratet, wird automatisch in die Steuerklasse 4 eingestuft. Die Steuerklasse 4 lohnt sich für Ehegatten, die in etwa gleich viel verdienen. Ehepaare können ihre Steuerklasse in die Steuerklassenkombination 3/5 oder 4/4 mit Faktor ändern.
Quelle
10.
Der Staat unterstützt Eltern mit dem sogenannten Kinderfreibetrag: 8.388 Euro dürfen Eltern pro Kind im Jahr 2021 verdienen und einnehmen, ohne dafür Steuern zu zahlen.
Quelle
11.
Ehegatten können in Deutschland auch steuerlich von der ehelichen Gemeinschaft profitieren. Doch was geschieht eigentlich, wenn sich die Ehepartner zur Scheidung entschließen? Welche Steuerklasse ist nach der Scheidung zu wählen? Und wann muss eigentlich der Steuerklassenwechsel erfolgen?
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