
Es wird von dir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung verlangt, du weißt aber nicht, was das ist und wo du eine bekommst?
In diesem Glossareintrag erklären wir dir alles, was du über die Unbedenklichkeitsbescheinigung wissen musst, was sie enthält, welche Vor- und Nachteile sie hat und welche rechtlichen Bedingungen du beachten solltest.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird vom Finanzamt ausgestellt.
- Man braucht die Bescheinigung oft zur Vorlage bei Behörden oder Auftraggebern.
- Die Bescheinigung kann nur dem Steuerpflichtigen und einem berechtigten Vertreter übergeben werden.
Glossareintrag: Der Begriff Unbedenklichkeitsbescheinigung im Detail erklärt
Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Durch sie bringt man in Erfahrung, ob der Antragsteller offene Steuerforderungen hat bzw. ob er seinen steuerlichen Pflichten nachkommt. Die Bescheinigung wird oft für Behörden oder öffentlichen sowie privaten Auftraggebern benötigt.(1)
Was enthält die Unbedenklichkeitsbescheinigung?
- vorhandene Steuerrückstände
- Zahlungsverhalten
- Erfüllung der Steuererklärungspflichten durch den Steuerpflichtigen.
Die Bescheinigung wird immer aktuell zum Ausstellungszeitpunkt erstellt und enthält somit alle vorhandenen Angaben bis zu diesem Zeitpunkt.
Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sollte ich bei einer Unbedenklichkeitsbescheinigung beachten?
Für die Bescheinigung ist eine Gebühr von EUR 17,90 zu entrichten. Jedoch kann die Gebühr gegebenenfalls entfallen, wenn die Ausstellung mit einem überwiegend öffentlichen Interesse verfolgt wird. Dafür muss der Zweck der Bescheinigung aber bereits bei der Antragstellung bekannt gegeben werden.(1)
Den Antrag auf Ausstellung kann man nur bei der jeweilig zuständigen Behörde stellen. Zuständig ist jenes Finanzamt, bei dem du steuerlich geführt wirst.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt man häufig in folgenden Fällen:
- Eröffnung einer Gaststätte nach § 2 Gaststättengesetz
- Gewerbeanmeldung
- Kauf einer Immobilie
Beim Kauf einer Immobilie dient die Unbedenklichkeitsbescheinigung dazu, zu bestätigen, dass alle anfallenden Steuern im Zusammenhang mit dem Grundstückskauf beglichen sind. Somit bestätigt das Finanzamt, dass die neuen Eigentümer keine steuerlichen Bedenken haben müssen.
Fazit
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist also ein vom Finanzamt ausgestelltes Dokument, das bestätigt, dass alle offenen Steuerforderungen beglichen sind. Die Bescheinigung kann nur von dir oder von einem berechtigten Vertreter beantragt werden.
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Einzelnachweise (1)
1.
service.berlin.de; Eintrag: Bescheinigung in Steuersachen
Quelle