
Mit 18 gilt man in Deutschland als erwachsen, wobei damit nicht direkt der Unterhaltsanspruch an die Eltern verliert. Auch wenn du dadurch die volle Geschäftsfähigkeit erlangst, hast du dennoch weiter ein Recht darauf Barunterhalt zu bekommen, solange bis du berufsqualifizierenden Abschluss in der Tasche hast. Erst damit hast du die Möglichkeit finanziell unabhängig zu sein.
Da es oft unklar ist, wie lange du einen Anspruch auf Unterhalt hast und unter welchen Umständen, haben wir dir die wichtigsten Informationen herausgesucht, sodass du dich anschließend mit den unterschiedlichen Regelungen besser auskennen wirst.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Nach dem 18. Geburtstag endet dein Recht auf Barunterhalt nicht sofort, sondern bleibt bestehen, bis du durch eine erste berufsqualifizierende Ausbildung bereit bist dich finanziell selbst durchzuschlagen.
- Auch nach deinem ersten Abschluss kann es sein, dass deine Eltern weiterhin Unterhalt für dich zahlen, falls du danach noch eine weitere Ausbildung machen möchtest.
- Wichtig zu wissen ist, dass beide Elternteile unterhaltspflichtig sind. Dabei richtet sich der Unterhalt am Nettoeinkommen, außer das Einkommen liegt unter dem Selbsterhalt. Sollte dies der Fall sein, muss kein Unterhalt gezahlt werden.
Hintergründe: Wer bekommt wann wie viel Unterhalt ab 18 bezahlt?
Mit 18 giltst du in Deutschland als volljährig, was heißt dass deine Eltern nicht länger das Sorgerecht für dich innehaben. Allerdings hast du weiterhin ein Recht auf Unterhaltszahlungen.
Diese sind dazu da, deinen Lebensbedarf zu gewährleisten und sicherzustellen bis du deine erste berufsqualifizierende Ausbildung abgeschlossen hast. Um dich darüber aufzuklären, wie das alles funktioniert und wie es auch danach weiter geht, haben wir dir im Folgenden alle Informationen darüber zusammengefasst.
Wer hat ab 18 ein Recht auf Unterhalt?
- kein berufsqualifizierender Abschluss
- keine grobes Fehlverhalten den Eltern gegenüber
- ledig
- bedürftig
Demnach endet die Finanzspritze deiner Eltern nicht nach dem 18. Lebensjahr, sondern auch danach kannst du noch Unterstützung von ihnen bekommen. Solltest du allerdings heiraten hast du darauf kein Recht mehr, genauso während der Zeit in der beispielsweise nach dem Abitur reisen gehst. (1)
Bis wann bekommst du als Volljährige/r Unterhalt?
- Auslandsausbildung oder -studium (8)
- begründeter Studien- oder Ausbildungsabbruch
- Studienfachwechsel oder Ausbildungsberuf während der ersten drei Semester
- Anknüpfendes Masterstudium nach Bachelorabschluss
- inhaltlich aufbauendes Studium nach bereits abgeschlossener Berufsausbildung
Meist endet dein Anspruch auf Unterhalt nach dem Abschluss deiner Ausbildung. Wenn du allerdings einen Studienabschluss hast, so müssen deine Eltern danach noch für drei Monate Barunterhalt bezahlen. (2)
Wer zahlt den Unterhalt ab 18?
Wenn eines deiner Elternteile nicht zahlungsfähig ist, so muss das andere den Barunterhalt nicht komplett alleine zahlen. Es muss nur das gezahlt werden, was auch alleine dem Kind geschuldet werden würde.
Als Richtlinie gelten die Düsseldorfer Tabellen, die aufzeigen, welchen Betrag Kinder ab 18 Jahren nach dem Nettoeinkommen ihrer Eltern bekommen.
Deine Eltern sind nur dann für deinen Unterhalt zuständig, falls ihr Nettoeinkommen ihren gesetzlich vorgeschriebenen Selbsterhalt übersteigt, welcher bei Kindern unter 21 Jahren, die noch bei ihren Eltern leben bei mindestens 1.160 € liegt.
Solltest du nicht mehr daheim wohnen, so liegt der Selbsterhaltbetrag bei 1400 €. Wenn du noch weitere Geschwister hast, dann kann es sein, dass der Ansprung für die Älteren Volljährigen entweder weg- oder aber geringer ausfällt. (3)
Wie wird der Unterhalt ab 18 berechnet?
Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen | Unterhalt ab 18 |
---|---|
Bis 1.900 € | 530 € |
1.901 € - 2.300 € | 557 € |
2.301 € - 2.700 € | 583 € |
2.701 € - 3.100 € | 610 € |
3.101 € - 3.500 € | 636 € |
3.501 € - 3.900 € | 679 € |
3.901 € - 4.300 € | 721 € |
4.301 € - 4.700 € | 764 € |
4.701 € - 5.100 € | 806 € |
5.101 € - 5.500 € | 848 € |
Ab 5.501 € | Nach den Umständen des Falles |
Jedes deiner Elternteile haftet anteilhaft in der Höhe des jeweiligen Nettoeinkommens für dich als Kind. Heißt, je nachdem, wer mehr verdient, muss auch einen höheren Betrag an Unterhalt zahlen. Zudem kann man einige Aufwendungen anrechnen.
Sobald du 18 Jahre alt bist, hast du das Recht auf Kindergeld in seinem vollen Umfang. Solltest du Bafög oder andere Nebenverdienste bekommen, mindert das deinen Anspruch auf den Unterhalt ebenfalls, da dies alles zu deinem Einkommen gezählt wird.(9) Deiner Eltern müssen also nur den Restbetrag bezahlen, der nach Abzug deines Einkommens noch offen ist.
Solltest du noch bei deinen Eltern daheim wohnen, so kann der Unterhalt auch in Naturalien auf den Unterhalt angerechnet werden. (5) Als Student*in wird eine Pauschale von 860 € festgelegt, die für den Unterhalt reichen sollte, ganz egal wie viel die Eltern verdienen. Falls eines deiner Elternteile keine 1400 € pro Monat verdient, so muss ein Elternteil alleine für den Unterhalt aufkommen. (4)
Wie viel bekommst du in der Ausbildung als Volljährige*r?
Deine Eltern haben ein Recht auf eine Auskunft über den Verlauf deiner Ausbildung, sollten sie für deinen Unterhalt aufkommen. Es muss immer ein Austausch bestehen zwischen den Unterhaltspflichtigen und den Unterhaltsberechtigten. (6)
Wo kannst du deinen Unterhalt ab 18 Jahren beantragen?
Wenn deine Eltern nicht zahlen, kannst du einen Unterhalt auch einklagen.
Möchtest du deinen Unterhalt einklagen, dann stelle den Antrag dafür bei deinem zuständigen Amtsgericht. Das für dich Zuständige ist das, welches für den Wohnort deines unterhaltpflichtigen Elternteils verantwortlich ist. Um das Formular dafür zu erhalten, wende dich ans Jugendamt oder direkt an das Amtsgericht. (10)
Fazit
Beim Unterhalt ab 18 gibt es sowohl für die Unterhaltspflichtigen als auch für die Unterhaltsberechtigten viele Dinge zu beachten. Vor allem nach Scheidungen kann es mit den Unterhaltszahlen schwierig werden. Solltest du wirklich vorhaben deinen Unterhalt einzuklagen bzw. sollte dies notwendig werden, dann richte dich als erstes an eine Beratungsstelle oder das Jugendamt, damit diese dir damit helfen können.
Es besteht eine Auskunftspflicht von beiden Seiten, sodass diese Informationen auch wirklich eingefordert werden sollten. Erst wenn du finanziell auf eigenen Füßen stehen kannst, hast du keinen Anspruch mehr auf Unterhaltszahlungen.
Titelbild: Vlada Karpovich / Pexels
Einzelnachweise (10)
1.
Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz: §1610 Maß des Unterhalts. Bürgerliches Gesetzbuch
Quelle
2.
Generali Magazin: Unterhalt ab 18: Welchen Anspruch haben volljährige Kinder? 15.03.2021.
Quelle
3.
Scheidung Online: Welcher Elternteil schuldet einem volljährigen Kind Unterhalt?
Quelle
4.
Oberlandesgericht Düsseldorf: Düsseldorfer Tabelle 2021.
Quelle
5.
Michael Bertling Rechtsanwalt: Familienrecht: Unterhalt für Schüler 18 bis 21 Jahre.
Quelle
6.
Advocard Anwalt: Unterhalt ab 18: Welchen Anspruch haben volljährige Kinder. 29.01.2021.
Quelle
7.
ERGO: Gehalt statt Unterhalt?
Quelle
8.
ISUV: Kindesunterhalt ab 18 - Volljährigenunterhalt. Josef Linsler.
Quelle
9.
Unterhalt.net: Unterhalt für volljährige Kinder. 15.03.2021.
Quelle
10.
Altmarkkreis Salzwedel: Unterhaltsdurchsetzung für ein volljähriges Kind / Beratungshinweise.
Quelle